Einladung zum Kindergeburtstag
Neben der Organisation ist der Kindergeburtstag für die gastgebenden Eltern mit viel Verantwortung verbunden. Denn die Einladung, die die Eltern aussprechen, entspricht einem Angebot zur vertraglichen Übernahme der Aufsichtspflicht. Ganz gleich, ob die Einladung schriftlich oder mündlich erfolgt, sie gilt für die gesamte Dauer der Feier.
Wenn Sie also Ihr eigenes Kind auf die Geburtstagsfeier bringen, zu der Ihr Kind eingeladen wurde, stimmen Sie diesem Angebot zu. Die Aufsichtspflicht obliegt den gastgebenden Eltern.