Wie lässt sich bei der Übertragung von Immobilien Erbschaftsteuer sparen? Eine Möglichkeit ist der sogenannte Nießbrauch: Sie überschreiben Ihr Haus oder Ihre Wohnung bereits zu Lebzeiten auf Ihre Angehörigen, haben aber ein lebenslanges Nutzungsrecht. Die Dauer und die genauen Konditionen können Sie selbst festlegen.

Steuern sparen
Nießbrauch: So können Immobilienbesitzer Erbschaftsteuer sparen
Vorbehaltsnießbrauch
Zuwendungsnießbrauch
Nießbrauch: Rechte und Pflichten
Wohnrecht: Rechte und Pflichten
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag in Euro | Steuersatz in Prozent |
Ehegatten, Lebenspartner |
500.000 |
7-30 |
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Enkelkinder (wenn deren Eltern verstorben sind) |
400.000 |
7-30 |
Enkelkinder |
200.000 |
7-30 |
Eltern, Großeltern | 100.000 |
7-30 |
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder | 20.000 |
15-43 |
Nicht verwandt | 20.000 |
30-50 |
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Die neuen Eigentümer müssen nach dem Tod des Schenkenden mit eventuellen Besitzansprüchen von Verwandten rechnen.
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Für die Instandhaltung und mögliche Sanierungsmaßnahmen müssen die Beschenkten als neue Eigentümer selbst aufkommen. Dafür benötigen sie finanzielle Rücklagen.
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Erblasser sollten es sich gut überlegen, ob sie ihre Immobilie tatsächlich verschenken wollen – vor allem dann, wenn sie noch darin wohnen. Denn das Eigentum geht auf den Beschenkten über. Sollte dieser in finanzielle Not geraten, steht damit auch die Immobilie auf dem Spiel. Der Nießbrauch bleibt bestehen, aber die Immobilie könnte ihren Eigentümer wechseln.
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Im Fall von Zuwendungsnießbrauch und Mieteinnahmen können für beide Seiten die Abschreibungsmöglichkeit verloren gehen: für den Schenkenden, weil er keine Einnahmen mehr erzielt, und für den Beschenkten, weil er Mieteinnahmen hat, ohne die Immobilie zu besitzen.
Wichtig
Das Nießbrauchsrecht erlischt nicht, wenn der ehemalige Eigentümer beispielsweise in ein Pflegeheim umzieht. Dann kann es sein, dass die Wohnung leerstehend bleibt. Deshalb sollten die Vereinbarungen so detailliert wie möglich erfolgen.
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Immobilienbesitzer sollten sich frühzeitig mit der Frage auseinandersetzen, wie sie ihr Haus oder ihre Wohnung so an ihre Nachkommen weitergeben können, dass diese keine unnötigen Steuern zahlen, aber auch die Vererbenden kein Risiko eingehen.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2020
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