Wer Immobilienbesitz vererbt oder verschenkt, möchte, dass dieser ohne viel Aufwand und Kosten an die Erben übergeht. Doch der Fiskus hält beim Nachlass die Hand weit auf. Wir geben Tipps, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung an die Nachkommen übergeben und dabei möglichst wenig Steuern zahlen.

Rund ums Erben
Richtig vererben und Erbschaftsteuer sparen

Grundsätzlich gilt auch bei den eigenen vier Wänden, dass Pflichtteile gemäß der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden müssen. Als Pflichtteil gilt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Anspruch darauf haben neben dem Ehepartner in sogenannter erster Ordnung die Kinder. An die Stelle verstorbener Kinder treten deren Kinder, also die Enkelkinder.
Mehr dazu in unserem Ratgeberartikel:
Pflichtteil am Erbe und gesetzliche Erbfolge >
Erben können auf Auszahlung bestehen
Es besteht immer nur ein Anspruch auf Geld, nicht auf Sachwerte. Der Pflichtberechtigte kann also eine Auszahlung verlangen, auch wenn dafür die Immobilie verkauft werden muss.
Testament auch ohne Notar möglich
Bei Erbvertrag immer zum Notar
Vererben: Pro und Contra
Verschenken: Pro und Contra
Freibeträge mindern die Steuerlast. Setzen Sie das seit 2009 geltende neue Erbrecht so ein, dass die erhöhten Freibeträge zu einer finanziellen Entlastung führen.
Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher die Freibeträge und desto geringer die Steuer.
Verwandschaftsgrad | Höhe des Freibetrags |
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner | 500.000 EUR |
Kinder, Stiefkinder | 400.000 EUR |
Enkel | 200.000 EUR |
Eltern, Großeltern | 100.000 EUR |
alle anderen Erben | 20.000 EUR |

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Mit einem Testament unbedingt noch zu Lebzeiten festlegen, wer Ihre Immobilie erben soll. Oder Sie verschenken Ihr Eigenheim und regeln damit alles im Vorhinein.
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Nutzen Sie die Freibeträge des zu Beschenkenden, indem Sie Ihre Immobilie Stück für Stück verschenken, damit der Beschenkte den Freibetrag alle zehn Jahre erneut ausnutzen kann.
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An erster Stelle steht Ihre Altersvorsorge. Nur wenn diese gesichert ist, sollten Sie Ihren Besitz verschenken.
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Lassen Sie sich bei einer Schenkung einen Nießbrauch eintragen, damit Sie die Immobilie zu Lebzeiten selbst nutzen oder vermieten können.
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Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht, einem Steuerberater oder Notar beraten, ob in Ihrer individuellen Situation eine Erbschaft oder eine Schenkung sinnvoll ist.
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Wer eine Immobilie im Ausland besitzt und diese vererben möchte, sollte in jedem Fall juristischen Rat heranziehen. Auf der Seite Erbrecht-heute.de, finden Sie weiterführende Informationen, nach Ländern sortiert.
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Zuletzt aktualisiert: Juli 2020
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