Privater Rundumschutz für Beamte. Als Beamter erhalten Sie im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Diese ersetzt die Krankheitskosten jedoch nur zu einem Teil. Minimieren Sie diese Versorgungslücke mit einer privaten Krankenversicherung aus dem BeihilfeKonzept.
Mit einer privaten Krankenversicherung aus dem BeihilfeKonzept optimieren Sie - als Beamter - Ihren Gesundheitsschutz und profitieren von umfangreichen Leistungen. Dabei können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren Wünschen zusammenstellen und flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen.
Und für Beamten-Anwärter gilt: Je früher, umso besser! Entscheiden Sie sich möglichst zu Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn für das BeihilfeKonzept, um sich hervorragenden und günstigen Versicherungsschutz zu sichern.
bedarfsgerechten Versicherungsschutz
Unsere Varianten Beihilfe classic, Beihilfe comfort und Beihilfe premium enthalten je nach Tarif folgende Leistungen:
Zur individuellen Absicherung haben Sie verschiedene Varianten zur Auswahl - entscheiden Sie selbst, was Ihnen wichtig ist.
Beihilfe classic | Beihilfe comfort | Beihilfe premium |
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Wahlleistungstarif Zweibettzimmer* | Wahlleistungstarif Einbettzimmer* | |
Beihilfe-Ergänzungstarif | Beihilfe-Ergänzungstarif | Beihilfe-Ergänzungstarif |
Grundtarif** | Grundtarif** | Grundtarif |
* Die Wahlleistungstarife beinhalten neben den Unterbringungskosten im Ein- oder Zweibettzimmer auch Privatarzt-Leistungen.
** Bei erstmaliger Verbeamtung auf Probe bzw. auf Zeit sowie nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr (bis Alter 50) können Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den bereits nach einem Grundtarif für Beihilfeberechtigte (BB, BH) bestehenden Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten um einen Beihilfe-Ergänzungstarif (E1, E2) und/oder einen Wahlleistungstarif (W1, W2) erweitern.
Der Umfang Ihres Anspruchs auf Beihilfe ist abhängig von der für Sie geltenden Beihilfeverordnung (Bund oder Land) und Ihrem Familienstand.
Beihilfebemessungssatz | Versorgungslücke | |
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Beamte | 50 % | 50 % |
Beamte mit 2 oder mehr Kindern Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner Versorgungsempfänger |
70 % | 30 % |
Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 20 % |
Baden-Württemberg: Für Beamte, Versorgungsempfänger und ihre berücksichtigungsfähigen Ehe-/Lebenspartner, die seit dem 01.01.2013 einen Anspruch auf Beihilfe erworben haben, gilt ein Beihilfebemessungssatz von 50 %.
In Bremen und Hessen gelten familienbezogen andere Beihilfebemessungssätze.
Runden Sie Ihren Versicherungsschutz ab, um sich und Ihre Familie vor finanziellen Belastungen im Krankheits- oder Pflegefall abzusichern:
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
Bei Fragen zur Leistung (z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung) können Sie sich montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr an uns wenden.
Per E-Mail erreichen Sie uns rund um die Uhr unter gesundheit@ruv.de.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.