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    Private Kranken­versicherung Beamte

    Privater Rundumschutz für Beamte

    • hochwertiger Krankenversicherungsschutz als Ergänzung zur Beihilfe
    • Behandlung als Privatpatient mit ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen
    • für jeden die passende Lösung: classic-, comfort- oder premium-Variante zur Auswahl
    • zusätzliche Leistungen wie z. B. Krankenhaustagegeld einschließbar
    Beratungstermin vereinbaren Ansprechpartner suchen

    Private Kranken­versicherung für Beamte

    Als Beamter erhalten Sie im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Diese ersetzt die Krankheitskosten jedoch nur zu einem Teil. Minimieren Sie diese Versorgungslücke mit einer privaten Krankenversicherung aus dem BeihilfeKonzept.

    Leistungen

    Mit einer privaten Krankenversicherung aus dem BeihilfeKonzept optimieren Sie - als Beamter - Ihren Gesundheitsschutz und profitieren von umfangreichen Leistungen. Dabei können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren Wünschen zusammenstellen und flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen.

    Und für Beamten-Anwärter gilt: Je früher, umso besser! Entscheiden Sie sich möglichst zu Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn für das BeihilfeKonzept, um sich hervorragenden und günstigen Versicherungsschutz zu sichern.
     

    Das BeihilfeKonzept bietet Ihnen:

    bedarfsgerechten Versicherungsschutz
    Unsere Varianten Beihilfe classic, Beihilfe comfort und Beihilfe premium enthalten je nach Tarif folgende Leistungen:

    Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

    ohne Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung

    Anspruch auf Beitragsrückerstattung

    bereits ab Leistungsfreiheit innerhalb eines Kalenderjahres möglich

    Digital und innovativ

    Online-Arztbesuch mit unserem Kooperationspartner TeleClinic

    Heilpraktikerleistungen

    Kostenerstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)

    Hohe Leistungen

    für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie

    Exklusive Krankenhausleistungen

    Erstattung von Arzthonoraren¹ und Unterkunft im Einbettzimmer

    Offener Hilfsmittelkatalog

    Neu entwickelte Hilfsmittel² sind bei R+V versichert

    ¹ auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus
    ² Beispiele für Hilfsmittel sind Prothesen, Rollstuhl, Sehhilfen, Hörgeräte und Einlagen

    Das BeihilfeKonzept im Überblick:

    Zur individuellen Absicherung haben Sie verschiedene Varianten zur Auswahl - entscheiden Sie selbst, was Ihnen wichtig ist.

    classic
    comfort
    premium

    Beihilfe

    Grundtarif

    Beihilfe-Ergänzungstarif

    Wahlleistungstarif Zweibettzimmer

    ³

    Wahlleistungstarif Einbettzimmer

    ³
    ³ Die Wahlleistungstarife beinhalten neben den Unterbringungskosten im Ein- oder Zweibettzimmer auch Privatarzt-Leistungen.
    ⁴ Bei erstmaliger Verbeamtung auf Probe bzw. auf Zeit sowie nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr (bis Alter 50) können Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den bereits nach einem Grundtarif für Beihilfeberechtigte (BB, BH) bestehenden Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten um einen Beihilfe-Ergänzungstarif (E1, E2) und/oder einen Wahlleistungstarif (W1, W2) erweitern.

    Wer ist beihilfeberechtigt?

    Beihilfeberechtigt sind:

    • Beamte, Richter und Hochschullehrer

      Hauptamtlich und Vollzeit tätige Beamte, Richter und Hochschullehrer
      Teilzeitbeschäftigte Beamte, Richter und Hochschullehrer

    • Beamtenanwärter und Referendare

      Im Vorbereitungsdienst für den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst (z. B. Lehrer)

    • Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge bzw. unenetgeltliche truppenärztliche Versorgung

      Für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen

    • Versorgungsempfänger

      Beamte, Richter und Hochschullehrer im Ruhestand
      Berufssoldaten im Ruhestand

    • Waisen, Halbwaisen und Witwer

      Waisen erhalten allerdings weder für Ehe-/Lebenspartner noch für Kinder Beihilfe

    Berücksichtigungsfähig sind:

    • Angehörige des Beihilfeberechtigten

      Ehe-/Lebenspartner, wenn deren Einkünfte festgelegte Grenzen nicht überschreiten
      Kinder, die im Familenzuschlag berücksichtigungsfähig sind

    Wie hoch ist der Beihilfeanspruch?

    Beihilferegelung des Bundes und der angeglichenen Länder

    Der Umfang Ihres Anspruchs auf Beihilfe ist abhängig von der für Sie geltenden Beihilfeverordnung (Bund oder Land) und Ihrem Familienstand.

      Beihilfebemessungssatz Versorgungslücke
    Beamte 50 % 50 %
    Beamte mit 2 oder mehr Kindern
    Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner
    Versorgungsempfänger
    70 % 30 %

    Berücksichtigungsfähige Kinder

    80 % 20 %

     

    Baden-Württemberg: Für Beamte, Versorgungsempfänger und ihre berücksichtigungsfähigen Ehe-/Lebenspartner, die seit dem 01.01.2013 einen Anspruch auf Beihilfe erworben haben, gilt ein Beihilfebemessungssatz von 50 %.

    In Bremen und Hessen gelten familienbezogen andere Beihilfebemessungssätze.

    Telemedizin – die digitale Alternative zum traditionellen Arztbesuch

    Wir bieten unseren Krankenvollversicherten viele digitale Vorteile: Mit innovativen Serviceleistungen für Ihren persönlichen Bedarf sorgt die R+V dafür, dass Sie in Ihrer Lebenssituation jederzeit optimal unterstützt werden. Unser Gesundheitspartner TeleClinic ist rund um die Uhr für Sie da: Mit einem Arztgespräch (wenn das entsprechende Krankheits-/ Beschwerdebild eine "Fern-/Videosprechstunde/-behandlung" nach medizinischen Standards erlaubt), Rezept, Überweisung oder Krankschreibung – alles elektronisch. Die digitale Plattform macht so dank Videogespräch und Telefonberatung vieles möglich, was Sie von einem traditionellen Arztbesuch kennen.

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    Ergänzender Versicherungsschutz für Ihre Gesundheit

    Runden Sie Ihren Versicherungsschutz ab, um sich und Ihre Familie vor finanziellen Belastungen im Krankheits- oder Pflegefall abzusichern:

    Beitragsentlastung im Alter

    Damit Sie im hohen Alter niedrige Beiträge zahlen.

    Beitragsentlastung im Alter

    Mit dem Eintritt ins Rentenalter vermindert sich in der Regel das Einkommen - doch die Fixkosten bleiben. Sorgen Sie deshalb schon heute vor, um die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung im Alter zu senken. Und das ohne Leistungseinschränkung. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung können Sie die Beitragsentlastung im Alter in Ihren Versicherungsschutz einschließen.
     
    Die Beitragsentlastung bietet Ihnen:

    •    Verringerung des monatlichen Beitrags im Rentenalter: Ihr Monatsbeitrag für die private Krankenversicherung wird ab dem 65. Lebensjahr um einen fest vereinbarten Betrag reduziert.
    •    Flexibilität: Die monatliche Beitragsentlastung kann jederzeit flexibel in Stufen von je 5 EUR vereinbart werden. Maximal können 80 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses aktuellen Beitrages für die Tarife, die mit Alterungsrückstellung kalkuliert sind, abgesichert werden.
    •    Steuerfreiheit und Arbeitgeberzuschuss: Die Leistung aus der Beitragsentlastung ist steuerfrei. Ihr Arbeitgeber übernimmt bis zu 50 % des Beitrages, denn der Beitrag ist wie der Beitrag für die private Krankenversicherung arbeitgeberzuschussfähig.
     

    Krankenhaustagegeldversicherung

    Finanzielle Belastungen im Krankenhaus vermeiden.

    Krankenhaustagegeldversicherung

    Mit dieser Ergänzung erhalten Sie für jeden Tag eines Krankenhausaufenthaltes einen fest vereinbarten Betrag. So können Sie Mehrkosten ausgleichen. Hier erfahren Sie mehr über unsere Krankenhaustagegeldversicherung.

    Pflegemonatsgeldversicherung

    Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen - unabhängig vom Alter.

    Pflegemonatsgeldversicherung.

    Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der privaten Pflegeabsicherung der R+V. Die R+V-Pflegemonatsgelder ergänzen die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung und bieten einen Einkommens- und Vermögensschutz für Sie und Ihre Angehörigen. Hier erfahren Sie mehr über unsere Pflegemonatsgeldversicherung.

    Profitieren Sie von attraktiven Zusatzservices

    Als Ihr Gesundheitspartner sind wir auch bei entscheidenden Themen wie der Familienplanung oder bei schweren Erkrankungen oder Operationen an Ihrer Seite. Darum bieten wir unseren Kunden und Kundinnen der Privaten Krankenversicherung für Beamte zusätzlich zu den mit uns vereinbarten Tarifen, die attraktiven Serviceprogramme „R+V-FamilyCoach“ und „R+V-BestSpecialist“ an.

    Zu den Gesundheitsservices
    Ein Paar schaut gemeinsam auf ein Smartphone.

    Versicherungsbedingungen für das BeihilfeKonzept

    Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

    Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG

    Service Hotlines

    Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

    Vertragsservice

    0800 533-1121

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen.

    Leistungsservice

    0800 533-1122

    Bei Fragen zur Leistung (z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung)

    E-Mail-Service

    gesundheit@ruv.de

    Bei Fragen zur Leistung (z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung)