E-Scooter gelten als kompaktes und umweltfreundliches Transportmittel. Viele Pendler nutzen den flinken Elektro Tretroller für ihre Wege zwischen Bahnhof oder Haltestelle und dem Arbeitsplatz. Auch für kurze Besorgungen in der Stadt ist der E-Scooter praktisch. Doch wenn Sie Ihren Roller in der Öffentlichkeit nutzen möchten, sollten Sie einige wichtige Regeln beachten.

Versicherungspflicht & Co: Das sollten E-Scooter-Fahrer beachten

Es gibt zahlreiche Namen und Synonyme für E-Scooter:
- Elektroscooter, Elektroroller
- Elektro-Tretroller
- E-Roller
- Elektromotorroller
Hier besteht durchaus Verwechslungsgefahr mit dem Motorroller, der jedoch als eine Art Motorrad begrifflich schon längst besetzt ist. Insofern sind E-Scooter oder Elektro-Tretroller wohl die verständlicheren Namen für das neue Gefährt.

Für das Fahren mit dem Elektroroller benötigen Sie keinen Führerschein. Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helmpflicht besteht nicht. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist: So muss Ihr E-Scooter vor allem Bremsen, eine Klingel und eine Beleuchtungsanlage besitzen.
Dürfen E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden?
Erhöhtes Unfallrisiko mit dem E-Scooter
Generell gilt, dass alle E-Scooter, die von der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfasst werden und im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden sollen, Kfz-versichert werden müssen:
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Hierunter zählen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h und einer Leistungsbegrenzung von 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen).
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E-Scooter dürfen maximal 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang sein und dürfen ein Gewicht von 55 kg nicht überschreiten.
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Voraussetzung ist außerdem, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist – also bremsen kann, steuerbar ist und eine Beleuchtungsanlage mit Reflektoren enthält. Auch eine Klingel muss vorhanden sein.
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Den passenden Haftpflichtschutz für Ihren E-Scooter bietet die R+V-E-Scooter-Versicherung. Denken Sie außerdem über den Abschluss einer Teilkasko-Versicherung nach: Damit sind auch Schäden durch Diebstahl oder Kurzschluss abgedeckt. Ihr persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen bei der Wahl Ihrer Versicherung gerne weiter.

Wie kann ich einen E-Scooter leihen?
Was muss ich beim Leihen eines E-Scooters beachten?
Das Auto stehen lassen und nach dem Bierchen mit Freunden stattdessen den E-Scooter nehmen? Keine gute Idee!
Für das Fahren mit dem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren: Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis 21 Jahre gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Darüber hinaus gilt eine Promillegrenze von 0,5.
Wer mit zu viel Alkohol im Blut erwischt wird, zahlt ein hohes Bußgeld, riskiert Punkte in Flensburg und sogar den Führerscheinentzug.
Sollte Ihr E-Scooter keine Allgemeine Betriebserlaubnis aufweisen, besteht die Möglichkeit, dass Sie nachträglich eine Straßenzulassung erhalten. Wenden Sie sich zunächst an den Hersteller und fragen Sie nach, ob bereits eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besteht. Diese kann der Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) beantragen und Ihnen dann zur Verfügung stellen. Auf den Internetseiten des KBA finden Sie eine Übersicht über die Elektrokleinstfahrzeuge, die bereits eine ABE erhalten haben.
Sofern der Hersteller keine ABE einholt, können Sie als Halter selbst eine Einzelfallbetriebserlaubnis (EBE) beantragen. Hierfür müssen Sie sich an die Zulassungsstelle wenden und durch ein TÜV-Gutachten nachweisen, dass Ihr E-Scooter die technischen Anforderungen der eKF-Verordnung erfüllt und somit für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Beachten Sie: Eine Einzelerlaubnis kann sehr kostspielig sein.
Gilt für E-Scooter gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung mit gültiger Betriebserlaubnis:
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Das Fahren mit dem E-Scooter in der Öffentlichkeit ist für Personen ab 14 Jahren erlaubt.
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Sie benötigen für das Fahren mit dem E-Scooter keinen Führerschein.
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Es besteht keine Helmpflicht.
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Sie dürfen ausschließlich Radwege und Fahrradstreifen bzw. die Straße nutzen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten.
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Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist dann kostenlos erlaubt, wenn Ihr E-Scooter zusammengeklappt und sicher verstaut werden kann.
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Es gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht. Beantragen Sie den Kfz-Haftpflichtschutz für Ihren E-Scooter jetzt in der R+V-E-Scooter-Versicherung.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Elektrokleinstfahrzeuge bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
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