Ein Gewitter mit Blitzen über einer Ortschaft.

    Unwetterschäden: Erste Schritte

    Unwetter werden häufiger und extremer – vielerorts mit schweren Schäden. Wir wissen, wie belastend das sein kann. Als Ihr Versicherer möchten wir Ihnen hier wichtige Informationen geben, um schnell für Sie da zu sein.

    Melden Sie den Schaden umgehend

    Melden Sie uns den Schaden möglichst umgehend über eine unserer Schaden-Hotlines oder über unseren Online-Schaden-Service.

    Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

    Schaden-Hotline Privatkunden

    0800 533-1111

    Aus dem europäischen Ausland wählen Sie: +49 611 1675-0507

    Schaden-Hotline Firmenkunden

    0800 533-1205

    Außerhalb Deutschlands: +49 611 1675 1125

    Schaden online melden

    Zur Online-Schadensmeldung

    Nutzen Sie unsere Online-Formulare, um alle wichtigen Daten schnell und digital an uns zu übermitteln.

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    Erstmaßnahmen bei Unwetterschäden

    • Fotografieren Sie alle Beschädigungen: Dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos aus verschiedenen Richtungen und Entfernungen der beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile. 

    • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit auf: Stimmen Sie eine Entsorgung der beschädigten Gegenstände mit uns ab. 

      Können Sie mit uns keinen Kontakt aufnehmen, dann machen Sie Fotos von den beschädigten Gegenständen. Sie dürfen dann auch ohne unsere Zustimmung die zerstörten Sachen entsorgen und mit dem Aufräumen beginnen.

    • Lassen Sie Entfeuchtungs- bzw. Trocknungsgeräte von einer Fachfirma aufstellen: Für weitere Unterstützung wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei R+V.

    • Holen Sie Kostenvoranschläge ein: Holen Sie Kostenvoranschläge für die schadenbedingten Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten ein.

    • Erstellen Sie eine Schadenaufstellung für beschädigtes Inventar: Für einen Überblick des Schadens erstellen Sie bitte eine Liste der beschädigten Gegenstände mit Anschaffungspreisen sowie Rechnung.

      Wenn Sie keine Rechnung mehr haben, dann ergänzen Sie die Liste bitte um den ungefähren Anschaffungszeitpunkt/das Alter in Jahren. 

       

    Beispielhafte Schadenaufstellung für beschädigtes Inventar

     
    Menge Gegen­stand Alter
    in
    Jahren
    Art des
    Schadens
    Anschaf­fungs­preis
    in EUR
    Bean­spruchter Schaden­ersatz in EUR

    1

    Kühl­schrank 7 1/2 Totalschaden 500,- 500,-
    2 Kleider­schränke 15 beschädigt (Sockel) á 750,- 1.500,-

     

    Beispielhafte Aufstellung für Eigenleistungen

    Listen Sie Ihre Eigenleistungen auf. Was wurde von wem wie lange gemacht?

     
    Art der Arbeiten Name der Person Dauer in Stunden
    Notabdeckung des Daches mit Folie Max Mustermann 5,5
    Ausschöpfen von Wasser Max Mustermann 3
    Entfernen von Schlamm Erika Musterfrau 10

     

    Wichtige Tipps und Hinweise

    • Kehren Sie nur in Ihr Haus zurück, wenn keine Einsturzgefahr besteht.
    • Führen Sie keine Begehungen mit offenem Feuer oder Licht durch, sondern nur mit Taschenlampen, denn es könnte Gas ausgetreten sein, das sich entzündet. 
    • Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen des Kellers/Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst Unterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann!
    • Sorgen Sie beim Rückgang des Hochwassers dafür, dass mit dem fallenden Wasserpegel die Schlamm- und Schmutzablagerungen rechtzeitig – vor dem Antrocknen – abgespült werden. Getrockneter Schlamm ist wie Beton.
    • Lassen Sie Arbeiten an elektrischen Installationen erst ausführen, wenn sich kein Wasser mehr im Haus oder in der Wohnung befindet. Lassen Sie Strom- und Gasleitungen sowie elektrische Geräte zunächst trocknen – es können Kurzschlüsse in nassen Bereichen drohen. Ziehen Sie bitte Fachleute hinzu. 
    • Nehmen Sie keine Elektrogeräte in Betrieb, bevor sie durch einen Fachmann geprüft wurden.
    • Sind größere Mengen Heizöl ausgetreten? Rufen Sie bitte sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zur Hilfe. Schäden durch Heizöl müssen der Wasserbehörde beim Umweltamt gemeldet und verseuchte Böden und Gegenstände als Sondermüll entsorgt werden.