Privatversicherte sind laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach sehr zufrieden. Daher haben sie gewöhnlich keinen Grund, sich wieder in der GKV zu versichern. Es gibt allerdings Situationen, in denen sie zu einem Rückwechsel gezwungen sind oder die Möglichkeit haben, bei Eintritt der Versicherungspflicht zwischen der Rückkehr in die GKV und dem Verbleib in der PKV zu wählen. Die Rückwechselmöglichkeiten entfallen in der Regel mit dem Alter 55. Von einem freiwilligen Zurück in die GKV wird nur sehr selten Gebrauch gemacht.
Eine Rückkehr ist grundsätzlich bis zum Alter 55 möglich. Sie erfolgt beispielsweise beim Eintreten der Versicherungspflicht durch
- Senkung des Gehalts unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bei Arbeitnehmern
- Wechsel eines Selbstständigen in ein Angestelltenverhältnis mit Gehalt unter der JAEG
- Arbeitslosigkeit
- Anspruch auf Familienversicherung
- Bei Beginn eines Studiums kann zwischen PKV und GKV gewählt werden.
Die PKV bietet in vielen Fällen bessere Leistungen, die ein Leben lang garantiert sind. Welche Gründe könnte es geben, trotzdem in die GKV zurück zu wollen?
- In der PKV gibt es viele attraktive Möglichkeiten zur Beitragsentlastung – hier kann z. B. bei einem Tarifwechsel von der bereits aufgebauten Alterungsrückstellung profitiert werden.
- Beim Wechsel in die GKV geht diese verloren.
Beim Wechsel zurück in die GKV verlieren Privatversicherte ihre Vorteile
Im Vergleich zur GKV bietet die PKV in vielen Fällen bessere Leistungen. Zudem gibt es viele attraktive Möglichkeiten zur Beitragsentlastung – so kann z. B. bei einem Tarifwechsel innerhalb der R+V von den bereits aufgebauten Alterungs-rückstellungen profitiert werden. Beim Ausscheiden aus der PKV und Wechsel in die GKV gehen diese verloren.