Mit einem Kredit können Träume wahr werden. Aber was, wenn ein Teil des gewohnten Einkommens weg fällt, z. B. durch Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit? Dann hilft die RatenschutzPolice der R+V. Mit dieser Ratenschutzversicherung bzw. Restschuldversicherung können Sie Ihren Kredit absichern und sich und Ihre Familie schützen.
Mit einer Restkreditversicherung wie der R+V-RatenschutzPolice schützen Sie sich und Ihre Familie für den Fall der Fälle: Sollten Sie wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr in der Lage sein, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, sichert diese Kreditversicherung Ihr Darlehen bis zu 100.000 EUR ab.
Die R+V-RatenschutzPolice schließen Sie ab, wenn Sie Ihren Kredit aufnehmen. Die Vertragslaufzeit entspricht der Laufzeit des Kredites, maximal zehn Jahre.
Die RatenschutzPolice, manchmal auch Restschuldversicherung oder Kreditschutz genannt, übernimmt Ihre monatlichen Rückzahlungsraten für Ihren Kredit, wenn Sie es nicht können. Sollten Sie wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, Arbeitsunfähigkeit nicht mehr den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachkommen können, sichert Sie die RatenschutzPolice ab. Im Todesfall sind Ihre Hinterbliebenen mit einer Versicherungssumme von bis zu 100.000 EUR gesichert.
Ob eine RatenschutzPolice für Sie Sinn macht, kann Ihnen unser Experte vor Ort genau sagen. Die folgenden Fragen können Ihnen aber helfen, sich selbst einen ersten Eindruck zu verschaffen:
Die Absicherung von mindestens einem Risiko halten 95 % der Finanzierungsnutzer für sinnvoll.
Quelle: IPSOS für Bankenfachverband | Restkreditversicherung 2019 | Repräsentativ für die deutsche Bevölkerung | Basis: Finanzierungsnutzer 2019 n=639
Die abgesicherten Risiken, die Kredithöhe und die Vertragslaufzeit bestimmen den Beitrag für Ihre R+V-RatenschutzPolice. Er wird entweder über den Kredit mitfinanziert (einmalig) oder in Raten über die ganze Vertragslaufzeit bezahlt (unterjährig). Ihr Experte vor Ort erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Im Vergleich zu einer Lebensversicherung können Sie die RatenschutzPolice ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Stattdessen vereinbaren Sie eine so genannte Ausschlussklausel. Dadurch ist mit Ihrer Unterschrift sofortiger Versicherungsschutz gewährleistet. Nur innerhalb der Zusatzversicherung Arbeitslosigkeit besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.
Ihre Vorteile beim Abschluss einer R+V-RatenschutzPolice:
Die R+V-RatenschutzPolice richtet sich ganz nach Ihrem individuellen Bedarf – einfach, flexibel und transparent. Sie kann nicht nur nachträglich abgeschlossen, sondern auch jederzeit erweitert werden. Und natürlich können Sie sie monatlich kündigen.
Auch als Selbstständiger oder Gewerbetreibender schützt Sie die R+V-RatenschutzPolice. Sie sichert sie ab für den Fall eines finanziellen Engpasses durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung – oder Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen. Wenden Sie sich am besten direkt an unseren Experten vor Ort.
Sie haben einen Dispo-Kredit, ein betriebliches Kontokorrent-Konto, eine Bau-Zwischenfinanzierung oder einen Abrufkredit? Zur Sicherheit für Sie und Ihre Familie empfehlen wir Ihnen die KontoschutzPolice der R+V.
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.