28Jan2022 Hilfe im Schadenfall

    Haustierschäden in der Wohnung – was ist versichert?

    Zerkratztes Parkett, Urin auf dem Fußboden oder angenagte Tapeten – Tierschäden in Mietwohnungen sind oftmals ein Thema für Vermieter. In der Regel muss der Mieter dafür aufkommen – in manchen Fällen gibt es allerdings auch Versicherungsschutz.

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    Die meisten Schäden betreffen das übermäßige Abnutzen der Wohnung durch Hunde und Katzen. Manche Fälle werden im Einzelnen sogar gerichtlich entschieden. Es gibt für Tierhalter jedoch einige objektive Kriterien, an denen man sich orientieren kann.


    Wann zahlt die Privathaftpflicht?

    Die Privathaftpflicht kommt für Schäden von Kleintieren wie Meerschweinchen, Kaninchen und auch Katzen auf. Grundsätzlich dürfen Vermieter das Halten von Kleintieren nicht untersagen. Jeder Hunde- oder Katzenbesitzer kann aber nachlesen, welche Regelung im Mietvertrag festgehalten ist. Bei Hunden sollte allerdings zuvor das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.

    Für Hundehalter kommt oftmals eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung oder Hundehalterhaftpflicht in Frage.

    Darüber hinaus kommt es auf die Art des Schadens an. Gegen unvorhergesehene, plötzliche Schadenereignisse wie beispielsweise das Beschädigen eines wertvollen Gegenstandes können Tierhalter sich versichern, da diese Schadenfälle nicht vorhersehbar und daher von Vornherein nicht zu verhindern sind. Bei Kleintieren greift hier die Privathaftpflichtversicherung.


    Wann muss der Mieter selbst aufkommen?

    Bei der Frage, welche Schäden durch die Privathaftpflichtversicherung oder Hundehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind, ist auch entscheidend, ob die Tiere artgerecht gehalten werden oder nicht. Entstehen beispielsweise Schäden, weil sich zu viele Tiere in der kleinen Wohnung befinden oder weil sie zu lange allein gelassen werden, kann nicht von einer artgerechten Haltung ausgegangen werden. Diese Schäden werden meist nicht von der Privathaftpflicht abgedeckt und müssen im Einzelfall von der Versicherung geprüft werden.

    Auch für Abnutzungserscheinungen der Wohnung durch die Tiere muss in der Regel der Mieter aufkommen, da dieses Verhalten der Tiere häufiger vorkommt. Dazu gehören beispielsweise das Zerkratzen von Teppichen oder auch der Tapete. Diese Fälle werden meist von den Versicherern so behandelt, als ob der Mieter selbst für diese Abnutzung verantwortlich ist, da es sich um sein eigenes Haustier handelt. Die Schadenhöhe richtet sich danach, wie alt der Gegenstand oder der betroffene Bereich der Wohnung ist. Je neuer das Parkett, umso höher der geleistete Schadenersatz.

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