Damit Sie auch während der Bauphase optimal abgesichert sind. Ein falscher Schritt, einen Moment nicht aufgepasst: Passiert Ihnen auf dem Baugrundstück ein Unfall, haben Sie keinen ausreichenden gesetzlichen Unfallschutz. Die Risiko-Unfallversicherung für Bauherren und Bauhelfer schließt diese Lücke. Und Sie haben den Kopf frei für andere Dinge.
Statistisch ereignet sich in Deutschland alle vier Sekunden ein Unfall. Neben dauerhaften Einschränkungen können Unfälle auch zu großen finanziellen Belastungen führen, die vorher nicht einkalkuliert waren:
Gesetzlich versichert reicht nicht aus.
Selbst bei Anmeldung der Bauhelfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft, ist der Versicherungsschutz nicht ausreichend. Denn Unfälle, die zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 20 % führen, sind in der Berufsgenossenschaft nicht abgedeckt. Nur die private Unfallversicherung unterstützt Sie bei einem schweren Unfall mit einer hohen Kapitalzahlung.
Mit der Risiko-Unfallversicherung für Bauherren und Bauhelfer sichern Sie sich und Ihre Bauhelfer gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls während der Bauarbeiten auf dem Baugrundstück ab.
Die Gliedertaxe zeigt Ihnen, welche Invaliditätsgrade bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gelten:
Körperteil | Invaliditätsgrad |
---|---|
Auge | 50 % |
Gehör auf einem Ohr | 30 % |
Geruchssinn | 10 % |
Geschmackssinn | 5 % |
Arm | 70 % |
Arm oberh. Ellenbogen | 65 % |
Arm unterh. Ellenbogen | 60 % |
Hand | 55 % |
Daumen | 20 % |
Zeigefinger | 10 % |
andere Finger | 5 % |
Bein über Mitte Oberschenkel | 70 % |
Bein unter Mitte Oberschenkel | 60 % |
Bein bis unterhalb des Knies | 50 % |
Bein bis Mitte Unterschenkel | 45 % |
Fuß | 40 % |
große Zehe | 5 % |
andere Zehe | 2 % |
Bei Verlust eines Auges erhalten Sie z. B. 50 % der vereinbarten Invaliditätssumme.
Beispiel: Verlust eines Auges bei 100.000 EUR Invaliditätssumme = 50.000 EUR Kapitalleistung (zuzüglich einer vereinbarten Unfall-Rente).
Bei Schäden im Bereich der Unfallversicherung benötigen wir eine schriftliche Schadenmeldung. Laden Sie sich einfach das Formular für die Schadenanzeige herunter.
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie sich nach einem Unfall in einer Notsituation befinden. Auch im Leistungsfall sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar und kümmern uns sofort um die Abwicklung - schnell und zuverlässig.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
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