Immer sicher unterwegs
Gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein. Egal wie oft und wohin Sie verreisen. Wir übernehmen die Behandlungskosten im Fall einer akuten Krankheit oder eines Unfalls jeweils für die ersten 45 Tage des Auslandsaufenthalts.
Für beliebig viele Reisen im Jahr
Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlung
Zahnärztliche Leistungen
Arznei-, Heil- und Verbandmittel
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Ohne Selbstbeteiligung
Sofortiger Versicherungsschutz möglich
Ja, Sie können Ihren Versicherungsschutz auf bis zu 730 Tage pro Reise gegen einen zusätzlichen Beitrag verlängern. Der Verlängerungbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus ist von Ihrem gewählten Tarif abhängig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen R+V Berater vor Ort.
Sollten Sie auf Ihrer Reise eine ärztliche Behandlung benötigen, können ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung schnell sehr hohe Kosten auf Sie zukommen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland meist nur teilweise oder überhaupt nicht. Denn: Sie leistet für die im Ausland entstehenden Kosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur die Leistungen bezahlt, welche das obligatorische Krankenversicherungssystem des Gastlandes üblicherweise für diesen Krankheitsfall vorsieht. Diese können sich vom hohen Versorgungsstandard in Deutschland deutlich unterscheiden. Zudem erhalten Sie oft eine privatärztliche Rechnung, wenn Sie im Urlaub einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen – auch für Medikamente. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse prinzipiell nicht übernommen.
Für einen Klinikaufenthalt in den USA können z.B. mehrere tausend Euro täglich fällig werden. Und selbst im europäischen Ausland können hohe Eigenanteile auf Sie zukommen. In Österreich z. B. rechnen auf Skiunfälle spezialisierte Kliniken für eine OP oft deutlich höhere Kosten ab wie ein deutsches Krankenhaus für die gleiche Behandlung. So können bei jeder Auslandsreise auch in die EU oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz), hohe Kosten entstehen. Denn durch die gesetzliche Krankenkasse sind Sie nur auf dem Niveau des Sozialversicherungssystems vor Ort versichert.
Wenn Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei der R+V haben, bekommen Sie diese Versicherungsbestätigung für Ihre Reise in ein bestimmtes Land ganz einfach von uns. Wir schicken sie Ihnen gerne zu. So können Sie die Bestätigung beantragen:
Sie nutzen bereits unser Kundenportal „Meine R+V“? Dann können Sie eine Versicherungsbestätigung ganz bequem über unseren Self-Service bestellen. Diese Option finden Sie im Bereich Services unter der Kategorie „Gesundheit + Pflege“.
Sie können die Versicherungsbestätigung auch per Telefon oder E-Mail bestellen.
Tel.: +49 611 533-6290
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Bitte ergänzen Sie wenn möglich in Ihrer E-Mail
bis wann Sie die Bestätigung brauchen,
das geplante An- und Abreisedatum,
das Reiseland,
Ihre Versicherungsnummer und
für wen Sie die Bestätigung benötigen (wenn bspw. mehrere Personen in einem Vertrag versichert sind).