Kann ich einen Kredit mit der Auszahlung meiner privaten Renten- oder Lebensversicherung tilgen?
Nähert man sich dem Ende der Zinsfestschreibung – immer dann kann ein Kredit nämlich meist kostenfrei abgelöst werden – oder dem Ende der Darlehenslaufzeit, dann kann die einmalige Auszahlung aus einer privaten Renten- oder Lebensversicherung prinzipiell dazu genutzt werden, die Restschuld zu tilgen.
Entscheiden Sie sich für eine lebenslange Rente, dann können die monatlichen Auszahlungen Sie dabei unterstützen, ein Darlehen auch im Alter noch tilgen zu können. Meist ist die Baufinanzierung aber ohnehin so angelegt, dass die vollständige Tilgung noch in den erwerbstätigen Jahren erfolgt.
Wichtig: Grundsätzlich sollte man immer bedenken, dass man im Alter weiterhin gut versorgt sein möchte. Wägen Sie entsprechend ab, ob Ihre übrigen finanziellen Mittel und Vorsorgewege noch ausreichen, wenn Sie Ihre privaten Renten- oder Lebensversicherungen für die Baufinanzierung einsetzen.
Private Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen können außerdem bei der Tilgung von sogenannten endfälligen Darlehen zum Einsatz kommen. Während der Laufzeit fallen für den Darlehensnehmer in diesem Fall nur die Zinsen an, während er oder sie gleichzeitig einen bestimmten Betrag in die Versicherung einzahlt. Durch die Verzinsung, die Rendite und das eingezahlte Kapital kann der Kredit dann häufig am Ende der Laufzeit vollständig abbezahlt werden. Im Idealfall bleibt sogar noch Geld übrig. So zumindest der Plan.
Die Rechnung geht allerdings nur auf, wenn die Rendite am Ende den Tilgungsanteil des Immobilienkredits übersteigt. Damit wäre dieser Weg nämlich günstiger als das klassische Annuitätendarlehen.
Früher war dieses Modell recht weit verbreitet, da die Erträge aus privaten Renten- oder Lebensversicherungen überwiegend steuerfrei einbehalten werden konnten. Da sich das mittlerweile geändert hat, lohnt sich dieses Vorgehen meist nur noch, wenn folgende Kriterien erfüllt sind2:
- Vertrag wurde vor 2005 abgeschlossen
- Ertrag kann am Ende der Vertragslaufzeit vollständig auf einmal ausbezahlt werden
- Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren
- Eher bei fremdgenutzten Immobilien