Das Coronavirus hat unser Leben immer noch oder wieder fest im Griff – mit Einfluss auf unser tägliches Leben. Aber gerade jetzt gilt: #Dubistnichtallein. Wir sind für Sie da – auch in schwierigen Zeiten. Mit wichtigen Informationen und konkreten Lösungen für unsere Kunden.
Die Corona-Schutzimpfungen haben begonnen. Im Jahresverlauf 2021 werden viele Menschen in Deutschland die Möglichkeit haben, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Während die einen ungeduldig auf den Impfstoff warten, überlegen die anderen, ob sie sich überhaupt impfen lassen sollten und ob der Impfstoff sicher ist. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss jeder für sich selbst treffen.
Die R+V kann lediglich die Furcht vor den finanziellen Folgen eines Impfschadens mildern. In den aktuellen Tarifen unserer Risiko-Unfallversicherung 2019 sind Impfschäden mitversichert. Das gilt bei Impfungen gegen alle Infektionen, u.a. auch das Corona-Virus. Hier finden Sie mehr zur R+V-Risiko-Unfallversicherung.
Wenn Sie eine ältere R+V-Risiko-Unfallversicherung haben, bei der Impfschäden bislang nicht mitversichert sind, können Sie Ihre Versicherung aber auf die aktuellen Tarife und Bedingungen umstellen. Sprechen Sie hierzu direkt Ihren R+V-Berater an.
Auch in dieser schwierigen Zeit stehen wir unseren Firmenkunden mit unserer R+V-Warenkreditversicherung als verlässlicher Partner zur Seite.
Pauschale branchen- oder länderbezogene Aufhebungen und Reduzierungen Ihrer Versicherungssummen gab es bei uns bisher nicht und wird es auch in der aktuell schwierigen Situation nicht geben. Es gibt keinen pauschalen Zeichnungsstopp. Und natürlich stehen wir Ihnen mit unserer R+V-Warenkreditversicherung auch weiterhin in gewohntem Umfang für Neuabschlüsse zuverlässig zur Seite. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren R+V-Ansprechpartner.
Aufgrund der Coronakrise arbeiten viele von uns aus dem HomeOffice. Dabei nutzen wir alle auch Geräte und Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden – z. B. Computer, Monitor, Smartphone oder sogar den Bürostuhl. Was ist, wenn diese bei einem Einbruchdiebstahl entwendet oder durch Blitz, Überspannung, Feuer beschädigt werden? Aber auch, dass Kinder oder andere Familienmitglieder aus Versehen etwas kaputt machen, kann schnell passieren. Gerade in Zeiten, da alle gleichzeitig daheim sind. Mit der R+V-Hausratversicherung und der R+V-Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch bei der Arbeit von Zuhause aus gut abgesichert.
R+V-Hausratversicherung:
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich beruflich genutzt werden sind mitversichert. Und der Schutz gilt nicht nur für Sie, sondern auch für die Arbeitsgeräte aller in Ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen.
R+V-Privathaftpflichtversicherung:
Auch in der Privathaftpflicht mit comfort Deckung sind Schäden an Arbeitsmittel des Arbeitgebers bis zu 3.500 EUR versichert, wenn sie während der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice beschädigt werden.
Mehr Informationen, auch zu attraktiven Bündelnachlässen, finden Sie hier.
Für Reisende kann der Traumurlaub schnell zum Albtraum werden, wenn Reiseveranstalter oder Reisebüros Reisen wegen Insolvenz nicht durchführen oder bereits angetretene Reisen abgebrochen werden müssen. Aber: Wer heute eine Reise veranstaltet ist verpflichtet, Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz mit einem Reisesicherungsschein zu schützen. Wenn Sie für Ihre Reise von Ihrem Reiseveranstalter bzw. Reisebüro einen Sicherungsschein der R+V erhalten haben und diese Reise nun, wegen Insolvenz des Reiseveranstalters bzw. des Reisebüros nicht stattfinden kann, sind Sie auf der sicheren Seite. Denn wir lassen Sie nicht allein.
Betroffene Kunden können ihre Ansprüche direkt online hier geltend machen.
Sie sind von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen und möchten dies im Rahmen Ihrer bestehenden R+V-Restkreditversicherung melden? Damit wir Ihre Meldung schnell und unkompliziert bearbeiten können, finden Sie Ihre Formulare auf Meine R+V oder direkt hier: Meldeformulare Restkreditversicherung
Bitte beachten Sie: Für Leistungen aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gilt eine 3-monatige Karenzzeit, d.h. die Leistungen können erst in Anspruch genommen werden, wenn 3 Monate Zeit in der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit abgelaufen sind. Bitte senden Sie uns somit das ausgefüllte Meldeformular erst nach Ablauf dieser 3 Monate zu. Nur so können wir direkt eine Leistungsprüfung durchführen.
Im Rahmen Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung sind die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung im Ausland wegen COVID-19 im tariflichen Leistungsumfang versichert. Wir erstatten Ihnen auch einen erforderlichen Rücktransport, soweit er in Ihrem Tarif versichert ist. Bitte denken Sie daran, dass es in diesem Fall wegen möglicher Reisebeschränkungen oder fehlendem medizinischen Personal zu Verzögerungen kommen kann.
Mehr Antworten zum Thema Corona und Urlaub finden Sie hier.
Welchen Versicherungsschutz bieten die Reiseversicherungen der GoldCard, hier insbesondere die Auslandsreise-Krankenversicherung sowie Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch-Versicherung, im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung/-Infektion? Die Frage beantworten wir anhand von Beispielen. Die Antworten finden Sie hier.
Weitere Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz der GoldCard werden Ihnen gerne unter der Service-Rufnummer +49 611 999-333 beantwortet.