Schutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Wird an einer vermieteten Eigentumswohnung Eigenbedarf angemeldet oder werden Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, gilt ein gesetzlich geregelter Schutz der Mieter vor Kündigungen. Mit dem sogenannten Münchener Modell gelang es jedoch Vermietern bisher, diesen Kündigungsschutz zu umgehen: Personengesellschaften, etwa eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), kauften ein Mietshaus. Anschließend ermöglichte die GbR ihren Gesellschaftern durch Eigenbedarfskündigungen die Nutzung der Wohnungen – noch bevor diese in Wohneigentum umgewandelt wurden.
Hier stärkt das Mietrechtsänderungsgesetz von 2013 die Rechte der Mieter: Der dreijährige Schutz vor Eigenbedarfskündigungen gilt nun auch nach dem Verkauf der Wohnungen an die Gesellschaft. Damit hat der Gesetzgeber eine Gesetzeslücke geschlossen, die zahlenmäßig in der Praxis aber keine große Rolle spielte. „Die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen steigt dennoch seit einigen Jahren. Und damit wächst auch die Gefahr für die betroffenen Mieter, ihre Wohnung zu verlieren“, warnt Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB).