131.259 Architekten und Stadtplaner verzeichnet die Bundesarchitektenkammer 2018.
Wer darf sich Architekt nennen?
Ein Architekt befasst sich mit der technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Planung sowie dem Bau von Gebäuden. Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist gesetzlich geschützt. Es darf sich nur Architekt nennen, wer auch Mitglied in der Bundesarchitektenkammer ist und von dieser auf der Architektenliste geführt wird. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Ausbildung und Berufspraxis. Architekten unterliegen einer Berufsordnung ihrer jeweiligen Architektenkammer, deren Einhaltung überwacht wird.