Entgeltumwandlung: Was ist das?
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung, indem er Teile seines Gehalts in Beiträge zu einer bAV umwandelt. Wie die Regelung zur Entgeltumwandlung genau aussieht, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel „Anspruch auf betriebliche Altersversorgung“.
Eine Alternative zu der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung besteht darin, dass allein der Arbeitgeber Beiträge in die betriebliche Altersversorgung einzahlt.
Die dritte Variante ist eine Mischfinanzierung. Bei ihr finanzieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers.