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    Wissenswertes

    Die sechs häufigsten Irrtümer zur privaten Kranken­versicherung

    Den optimalen Gesundheitsschutz auszuwählen, ist wichtig. Denn die Leistungen Ihrer Krankenversicherung sollen zu Ihnen passen. Die private Kranken-Vollversicherung stellt in vielen Fällen eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Es gibt allerdings diverse Vorurteile gegenüber der Privaten – unser Fakten-Check zeigt die sechs häufigsten Irrtümer.

    Irrtum 1

    In der privaten Krankenversicherung kommt es ständig zu Beitragssteigerungen

    Fakt ist:

    Willkürliche Steigerungen und auch solche aufgrund des Älterwerdens sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgeschlossen. Beitragserhöhungen erfolgen nur unter festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen, zum Beispiel bei steigenden Behandlungskosten und höherer Lebenserwartung.

    Auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist von den steigenden Kosten im Gesundheitswesen betroffen, was regelmäßige Beitragserhöhungen zur Folge hat. Darüber hinaus hat auch der demografische Wandel besonderen Einfluss auf die Beitragsentwicklung in der GKV, weil immer weniger Erwerbstätige die Krankheitskosten für immer mehr Rentner mitfinanzieren müssen.

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    Beispiel für die Beitragsentwicklung: Mann, Versicherungsbeginn 2012, Eintrittsalter 35 Jahre, Monatsbeiträge in EUR
    PKV: R+V-Tarife MP1, TA06 mit 100,00 EUR Tagessatz, PPV, ZUS
    GKV: durchschnittlicher monatlicher Höchstbeitrag inklusive durchschnittlicher Zusatzbeitrag und erhöhter Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung
    (Im GKV-Beitrag für 2021 ist der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3 % berücksichtigt)
    Irrtum 2

    Die private Kranken­versicherung ist im Alter viel zu teuer

    Fakt ist:

    In der privaten Krankenversicherung fallen im Alter Beitrags­bestandteile weg. Der 10-prozentige gesetzliche Zuschlag entfällt mit 60 Jahren ebenso wie der Beitrag für die Krankentage­geldversicherung mit Renteneintritt. Weitere Möglichkeiten zur Beitrags­entlastung im Alter sind ein Tarifwechsel oder die Vereinbarung der Besonderen Bedingungen zur Beitrags­entlastung im Alter.

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    Beispiele für Beiträge im Renten­alter in GKV und PKV
    1 Allgemeiner GKV-Beitragssatz: 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 1,3 % + SPV-Satz für Personen mit Kindern: 3,05 % (Stand 01.01.2021). Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung ist allein vom Rentner zu tragen. Kinderlose haben einen SPV-Satz von 3,3 %. 2021 gilt ein monatlicher Freibetrag von 164,50 EUR. GKV-Beiträge sind erst für Betriebsrenten zu zahlen, die darüber liegen. Für die SPV gilt weiterhin die Freigrenze von 164,50 EUR.
    2 Beispiel: seit 2016 Bisex-Tarif mit Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, prozentuale Erstattungsgrenzen bei z. B. Hilfsmitteln, Heilmitteln und ambulanter Psychotherapie, Primärarztprinzip und inklusive Pflegepflichtversicherung, von 1994 bis 2015 Bisex-Tarif mit einem Selbstbehalt von 300 EUR mit Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.

    Wie kann man bei der R+V steigende Beiträge im Alter abfedern?

    Um die Beiträge im Alter zu reduzieren, bietet die R+V zur Krankheitskostenversicherung eine zusätzliche Beitragsentlastungskomponente an. Mit dem angesparten Guthaben können die Beiträge ab dem Alter von 65 um den vereinbarten Betrag gesenkt werden. Die Beiträge für die Beitragsentlastungskomponente sind im gleichen Maß wie die Krankheitskostenversicherung steuerlich abzugs- und arbeitgeberzuschussfähig.

    Irrtum 3

    In der gesetzlichen Krankenversicherung bin ich genauso gut versorgt

    Fakt ist:

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    • Der gewünschte Leistungsumfang kann in der PKV selbst gewählt werden. Im Gegensatz dazu richten sich die Leistungen der GKV nach einem festgelegten Leistungskatalog und bieten in vielen Bereichen nur eine Grundversorgung. Daher können die Leistungen in der PKV weit über dem Niveau der GKV liegen.

    • In der PKV sind die Leistungen vertraglich festgelegt. In der GKV hingegen kann es – wie schon früher – zu weiteren Leistungskürzungen kommen.

    • Privatversicherte erhalten in der Regel nicht nur schnell einen Termin beim Facharzt, sondern profitieren auch stark vom medizinischen Fortschritt wie beispielsweise neuen Behandlungsmethoden und Medikamenten. In der GKV unterliegen Ärzte Einschränkungen – die PKV ist dagegen eine budgetfreie Zone.

    Irrtum 4

    In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Selbstbehalt

    Fakt ist:

    In der GKV fallen Zuzahlungen, z. B. für Arzneimittel, an. Die Zuzahlungen können bis zu 2 Prozent der Bruttojahreseinnahmen ausmachen. Bei einem Jahresgehalt von 55.000 Euro sind das 1.100 Euro pro Jahr, bevor eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist. Hinzu kommen Kosten für Leistungen, die von der GKV nicht oder nicht in vollem Umfang übernommen werden, wie z. B. Zahnersatz oder Sehhilfen. Gerade bei Zahnersatz können dies noch einmal mehrere Tausend Euro sein.

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    1 Ausnahme: Medikamente, für die die jeweilige Krankenkasse mit dem Hersteller einen Rabattvertrag hat. Nicht verschreibungspflichtige Mittel müssen ab 18 Jahren selbst bezahlt werden;
    2 Statt Krankenhausbehandlung;
    3 Bei chronisch Kranken ein Prozent.
    (Quelle: GKV-Spitzenverband 2019, Grafik angelehnt an Globus 2013)
    Irrtum 5

    Die private Krankenversicherung ist für Familien nicht geeignet

    Fakt ist:

    Die Absicherung ist für Familien in der PKV in vielen Fällen trotz Leistungsvorteilen nicht teurer oder sogar günstiger als in der GKV.

    Beispiel für Beiträge in GKV und PKV für eine Familie mit zwei Kindern

    Mutter Anja ist in Teilzeit als Krankenschwester tätig (brutto 1.500 EUR/Monat) und Vater Daniel ist ganztags als Projektmanager in einem mittelständischen Unternehmen angestellt (brutto 5.000 EUR/Monat). Die beiden Kinder Hanna und Tom besuchen den Kindergarten.

    PKV_Irrtum5

    Alle Beiträge in EUR/Monat (Stand 01.01.2021). Das jeweilige Eintrittsalter entspricht dem angegebenen Alter. Steuerliche Aspekte sind nicht berücksichtigt.
    1 GKV + SPV, im GKV-Beitrag für 2021 ist der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent berücksichtigt.
    2  Daniel: Unisex-Tarif AGIL comfort (MP1U) mit Anspruch auf Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, kalenderjährlicher Selbstbehalt 480 EUR, Krankentagegeldversicherung nach Tarif TE06 mit einem Tagegeld von 100 EUR nach einer Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen, private Pflegepflichtversicherung. Kinder: Unisex-Tarif AGIL comfort (MP1U), kalenderjährlicher Selbstbehalt bis zum Alter von 15 Jahren 240 EUR (danach 480 EUR), beitragsfreie Versicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung. Eine detaillierte Beschreibung des Tarifs AGIL comfort (MP1U) und des Tarifs TE06 entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    Irrtum 6

    Wer einmal privat versichert ist, kommt nicht mehr in die gesetzliche Kasse zurück

    Fakt ist:

    Privatversicherte sind laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach sehr zufrieden. Daher haben sie gewöhnlich keinen Grund, sich wieder in der GKV zu versichern. Es gibt allerdings Situationen, in denen sie zu einem Rückwechsel gezwungen sind oder die Möglichkeit haben, bei Eintritt der Versicherungspflicht zwischen der Rückkehr in die GKV und dem Verbleib in der PKV zu wählen. Die Rückwechselmöglichkeiten entfallen in der Regel mit dem Alter 55. Von einem freiwilligen Zurück in die GKV wird nur sehr selten Gebrauch gemacht.

    Eine Rückkehr ist grundsätzlich bis zum Alter 55 möglich. Sie erfolgt beispielsweise beim Eintreten der Versicherungspflicht durch

    • Senkung des Gehalts unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bei Arbeitnehmern
    • Wechsel eines Selbstständigen in ein Angestelltenverhältnis mit Gehalt unter der JAEG
    • Arbeitslosigkeit
    • Anspruch auf Familienversicherung
    • Bei Beginn eines Studiums kann zwischen PKV und GKV gewählt werden.

    Die PKV bietet in vielen Fällen bessere Leistungen, die ein Leben lang garantiert sind. Welche Gründe könnte es geben, trotzdem in die GKV zurück zu wollen?

    • In der PKV gibt es viele attraktive Möglichkeiten zur Beitragsentlastung – hier kann z. B. bei einem Tarifwechsel von der bereits aufgebauten Alterungsrückstellung profitiert werden.
    • Beim Wechsel in die GKV geht diese verloren.

    Beim Wechsel zurück in die GKV verlieren Privatversicherte ihre Vorteile
    Im Vergleich zur GKV bietet die PKV in vielen Fällen bessere Leistungen. Zudem gibt es viele attraktive Möglichkeiten zur Beitragsentlastung – so kann z. B. bei einem Tarifwechsel innerhalb der R+V von den bereits aufgebauten Alterungs-rückstellungen profitiert werden. Beim Ausscheiden aus der PKV und Wechsel in die GKV gehen diese verloren.

    Wissen, wer einem den Rücken stärkt

    Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht gestalten möchten, bietet Ihnen die Private Krankenversicherung der R+V umfassende Leistungen für mehr Individualität, hochwertige Versorgung, Sicherheit und Komfort – inklusive Zugang zur Telemedizin.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2022

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