Älterer Mann steuert ein Segelboot und blickt durch ein Fernglas.

    KontoschutzPolice

    Sichern Sie Ihren Kredit und schützen sich und Ihre Familie.

    • Absicherung insbesondere bei Dispo-Krediten
    • Kontosschutz bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, Arbeitsunfähigkeit, Unfall oder Tod
    • Sofortiger Versicherungsschutz mit Unterschrift unter den Versicherungsvertrag und Versicherungsbeginn
    • keine Gesundheitsprüfung
    Beratungstermin vereinbaren Ansprechpartner suchen

    KontoschutzPolice

    Wenn Sie eine größere Anschaffung finanzieren wollen, geht das schnell und unkompliziert mit dem Überziehungskredit

    Allerdings werden dabei höhere Zinsen fällig. Wenn dann ein Teil des Einkommens z. B. durch Arbeitslosigkeit wegfällt, kann es leicht zu finanziellen Engpässen kommen.
    Eine Kontoschutzversicherung, oft auch Kreditrahmenversicherung genannt, hilft aus. Mit der KontoschutzPolice der R+V sichern Sie Ihren Kredit und schützen sich und Ihre Familie.

    KontoschutzPolice, Kontoschutzversicherung oder auch Kreditrahmenversicherung sind unterschiedliche Bezeichnungen für den gleichen Schutz: Damit stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Dispo- bzw. Kontokorrentkredit auch bei finanziellen Engpässen zurückzahlen können. So hilft Ihnen die KontoschutzPolice:

    Was ist eine KontoschutzPolice?

    Welche Finanzierungen schützt die KontoschutzPolice?

    • Dispo-Kredite für Lohn- und Gehaltskonten

    • Bau-Zwischenfinanzierungen

    • Rahmenkredite (Abrufkredite)

    Wann schützt die KontoschutzPolice?

    Mit der Kontoschutzversicherung der R+V genießen Sie sofortigen Versicherungsschutz mit Unterschrift unter den Versicherungsvertrag und Versicherungsbeginn. Nur innerhalb der Zusatzversicherung Arbeitslosigkeit besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Noch ein Vorteil für Sie: keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss.

    Monatliche Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit

    Bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit übernehmen wir nach einer Karenzzeit von 3 Monaten bis zu 2.500 EUR monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 24 Monate und kann bei wiederholter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit erneut bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden.

    Einmalbetrag bei Scheidung

    Wir zahlen nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss und nach Eingang des rechtskräftigen Scheidungsurteils einen Einmalbetrag von bis zu 15.000 EUR.

    Monatliche Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

    Wir zahlen für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit bis zu 2.500 EUR monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 50 Monate und kann bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit erneut bis zu 50 Monate in Anspruch genommen werden. Die Zahlungen setzen nach Ablauf einer sechswöchigen Karenzzeit nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein.

    Einmalbetrag bei Todesfall

    Wir zahlen 110 % der aktuellen Versicherungssumme, unabhängig vom in Anspruch genommenen Kreditrahmen.

    Höhe der Versicherungssumme

    Sie vereinbaren mit uns eine Versicherungssumme von bis zu 100.000 EUR. Idealerweise entspricht sie der Höhe des eingeräumten Kreditrahmens auf dem Giro-Konto. Ändert sich die Höhe des eingeräumten Kreditrahmens, kann die Versicherungssumme zeitgleich angepasst werden.

    KontoschutzPolice für Selbstständige

    Auch als Selbstständiger oder Gewerbetreibender schützt Sie die R+V-KontoschutzPolice. Sie sichert sie ab für den Fall eines finanziellen Engpasses durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung – oder Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen. Wenden Sie sich am besten direkt an unseren Experten vor Ort.

    Service Hotline

    Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen

    Vertragsservice

    0611 533-3531

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen.