pflege-foerder-bahr-1100x400_Stage_Large

    R+V-Pflege FörderBahr

    Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall mit staatlicher Zulage

    • staatliche Zulage von 60 EUR/Jahr
    • keine Gesundheitsprüfung
    • Leistungen in allen Pflegegraden
    • keine Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
    Beratungstermin vereinbaren Ansprechpartner suchen

    Staatlich geförderte Pflegetage­geldversicherung.

    Jeder Mensch kann zum Pflegefall werden. Aber die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundversorgung Der Staat hilft Ihnen, die Versorgungslücke zu verringern und die Kosten im Pflegefall abzusichern.

    Darum ist der R+V-Pflege FörderBahr so wichtig

    Ca. 5 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig. 84 Prozent davon werden zu Hause gepflegt – oft mit Hilfe von mobilen Pflegediensten. Jeder Sechste wird stationär in Pflegeheimen versorgt. Die Kosten dafür können die eigenen Reserven schnellaufzehren und die Angehörigen stark belasten. Private Vorsorge wird daher immer wichtiger, zum Beispiel mit dem Pflege-Bahr.

    Ihre Vorteile des R+V-Pflege FörderBahr



    staatliche Zulage

    5 EUR/Monat bzw. 60 EUR/Jahr

    keine Formalitäten

    Beantragung und Verwaltung der Zulage übernimmt R+V

    Leistungen in allen Pflegegraden

    in den Pflege­graden 2 bis 4 deut­lich über den gesetz­lichen Min­dest­an­for­de­rungen

    keine Gesundheitsprüfung

    keine Leistungsausschlüsse und keine Risikozuschläge

    Entfall der 5-jährigen Wartezeit

    bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit

    Sie haben Interesse? Wir beraten Sie gern:

    Mo - Fr 07:30 - 20:00 Uhr

    Pflegevorsorge treffen: Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus

    „Ich bin doch schon versichert.“ Davon gehen die meisten aus. Entsprechend der Krankenversicherung ist jeder auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung oder in einer privaten Pflegepflichtversicherung versichert. Doch die Leistungen, die diese im Pflegefall zahlt, decken nur einen kleinen Teil der anfallenden Pflegekosten. Den Rest müssen Sie aus eigenen Mitteln bezahlen. Diese Versorgungslücke können Sie mit privater Pflegevorsorge verringern. Beim sogenannten Pflege-Bahr gibt es sogar noch eine Förderung vom Staat dazu.

    Leistungen

    Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit privater Absicherung für den Pflegefall erkannt. Daher fördert er die Eigenvorsorge mit einer staatlich bezuschussten privaten Pflege-Zusatzversicherung - dem sog. "Pflege-Bahr". Auch bei R+V können Sie von dieser staatlichen Zulage profitieren. Lassen Sie Ihren staatlichen Zuschuss in den R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) einfließen.

    • R+V-Leistungen deutlich über den gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen

      Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Die Leistungen des R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) übersteigen das geforderte Mindestmaß:

      Keine Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfälle

      Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit verzichtet R+V auf die 5-jährige Wartezeit.

      Dynamik: Regelmäßige Erhöhung des Pflegetagegeldes

      Der Versicherungsschutz ist dynamisch. Das bedeutet: Sofern kein Pflegefall eingetreten ist, wird das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre in Höhe der allgemeinen Inflationsrate, maximal um 10 %, erhöht.

      Die R+V bietet schon in den Pflegegraden 2 bis 4 überdurchschnittliche prozentuale Leistungen:

    Pflege­grad Gesetzliche Mindestleistung* R+V-Pflege FörderBahr (PKB)*
    1 10 % 10 %
    2 20 % 30 %
    3 30 % 70 %
    4 40 % 100 %
    5 100 % 100 %

    * jeweils in Prozent des vereinbarten Tagessatzes (mindestens 20 EUR/Tag bzw. 600 EUR/Monat in Pflegegrad 5).

     

    • Leistung unabhängig davon, ob stationär oder zu Hause von Pflegekräften und / oder von anderen Personen (z. B. Familienangehörige) gepflegt wird

      Sie erhalten das vereinbarte Pflegetagegeld unabhängig davon, ob die Pflege stationär, zu Hause, durch die Familie oder Pflegekräfte erfolgt.

    • keine Kostennachweise erforderlich

      Sie müssen uns keine Ausgaben nachweisen, denn Sie erhalten die vereinbarten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit auf jeden Fall - unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) Leistungen erbringt.

    Sie haben Interesse? Wir beraten Sie gern:

    Mo - Fr 07:30 - 20:00 Uhr

    Wer kann den R+V-Pflege FörderBahr abschließen?

    Sie können mit dem R+V-Pflege FörderBahr vorsorgen und von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie

    • mindestens 18 Jahre alt,
    • in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) versichert sind und
    • noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.

    Werden für die Zeit vor Abschluss des R+V-Pflege FörderBahr rückwirkend Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht, muss der Vertrag rückwirkend zum Beginn aufgehoben werden.

    Pflegeversicherung – nur für alte Leute?

    Auch junge Menschen kann es treffen, auf Pflege angewiesen zu sein, zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Erkrankung. Je früher der Pflege-Bahr abgeschlossen wird, desto günstiger ist die Versicherungsprämie.

    Eigenanteil mit Pflege-Bahr verringern: Zwei Leistungsbeispiele

    Beispiel 1: Eigenanteil mit Pflege-Bahr verringern – Ambulante Pflege

    Anna M. (78) ist in Pflegegrad 2 eingestuft und wird zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Das kostet 1.238 EUR im Monat. Davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 689 EUR. Bleiben 549 EUR, die Anna M. aus der eigenen Tasche bezahlen muss, da sie keine private Pflegevorsorge getroffen hat.

    Beispiel 2: Eigenanteil mit Pflege-Bahr verringern – Pflegeheim

    Walter H. (82) wird nach Pflegegrad 3 stationär in einem Pflegeheim betreut. Das kostet im Monat 3.042 EUR. Davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 1.262 EUR. Bleiben 1.780 EUR, die selbst zu tragen sind. Walter H. hat eine private Pflegevorsorge über einen staatlich geförderten Pflege-Bahr getroffen und kann so seine Eigen-leistung reduzieren.

    Die häufigsten Pflege-Irrtümer

    Fakt ist: Mehr als jeder zweite Mann und drei von vier Frauen werden ab dem 30. Lebensjahr im weiteren Lebensverlauf pflegebedürftig. Bei Ehepaaren trifft es somit mit fast 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit mindestens einen von beiden.

    Fakt ist: Jeder fünfte Pflegebedürftige ist jünger als 65 Jahre.

    Fakt ist: Die durchschnittliche Pflegedauer über alle Altersgruppen hinweg liegt bei 6,7 Jahren (Männer knapp 7 Jahre und Frauen 6,4 Jahre).

    Fakt ist: Fast 85 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, rund 75 Prozent davon überwiegend durch Angehörige. Wegen der demografischen Entwicklung und der sich verändernden Familien- und Haushaltsstrukturen wird dies allerdings immer schwieriger werden.

    Fakt ist: Das glaubt fast die Hälfte der Bevölkerung. Tatsächlich reicht diese bei Weitem nicht aus und stellt allenfalls eine Teilkasko-Absicherung dar. Je nach Versorgungsart und Pflegegrad kann schnell eine Eigenbeteiligung von 2.000 EUR und mehr pro Monat entstehen, die dann privat zu finanzieren ist.

    Fakt ist: Viele Pflegebedürftige sind auf Sozialhilfe angewiesen, besonders bei vollstationärer Pflege. Hier ist je-der Dritte von ihr abhängig.

    Fakt ist: Das glaubt fast jeder Vierte. Doch offenbar verwechseln hier viele die gesetzliche Pflegeversicherung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung. Letztere haben nämlich erst etwa 5 Prozent der Bevölkerung.

    Gemeinsam durch den Pflege-Dschungel

    Mein digitaler PflegeBerater

    Sich im Pflege-Dschungel zurechtzufinden ist anstrengend – besonders für pflegende Angehörige. Mit unserem digitalen PflegeBerater erhalten Sie einen umfassenden Überblick zu Ihren Fragestellungen rund um das Thema Pflege. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt was zu tun ist und wie Sie Ihre neue Aufgabe organisieren.

    Jetzt kostenlos testen
    Zwei Frauen verschiedener Generationen stehen sich gegenüber.

    Weitere Absicherungsmöglichkeit: R+V-PflegeVorsorge

    Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen - unabhängig vom Alter.

    Mit der R+V-PflegeVorsorge schützen Sie sich und Ihre Familie vor hohen finanziellen Belastungen und sichern sich eine optimale Versorgung.

    Zur Pflegemonatsgeldversicherung
    ruv_pflegevorsorge_1100

    Service Hotlines

    Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

    Vertragsservice

    0800 533-1121

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen.

    Im Leistungsfall

    0800 533-1122

    Bei Fragen zur Leistung (z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung)

    Email-Service

    gesundheit@ruv.de