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    Unbefugtes Betreten: Rechte auf Ihrem Privatgrundstück

    Wandern, Crosslauf und Geocaching sind angesagte Hobbys. Für viele Menschen ist es besonders reizvoll, dies abseits der vorgeschriebenen Wege zu tun. LandwirtschaftIich errichtete Zäune und mit Vieh besetzte Weiden sind dabei leider oft kein Hindernis. Wie sollten sich Landwirte am besten verhalten und welche Rechte haben sie auf ihrem Privatgrundstück?

    Crosslauf über das Privatgrundstück

    Im Morgengrauen oder in den Abendstunden sehen Sie jemanden auf Ihrem Privatgrundstück? Das kann ganz harmlos sein. Wahrscheinlich geht hier nur jemand seinem Hobby nach, zum Beispiel ein Wanderer, der eine Abkürzung nimmt oder ein Crossläufer, dem das Joggen auf normalen Wegen zu langweilig geworden ist. Crossläufer laufen gerne querfeldein durch unwegsames Gelände. Das Wetter spielt für viele ebenso wenig eine Rolle wie örtliche Begrenzungen.

    Privatgrundstück wird zur Fundgrube

    Ähnlich naturverbunden ist das sogenannte Geocaching. Bei dieser modernen Form der Schatzsuche oder Schnitzeljagd wird ein wasserdichter Behälter im offenen Gelände versteckt. Die Koordinaten dieses „Schatzes“ gibt der „Cacher“ im Internet bekannt. Per GPS-Gerät, dem elektronischen Kompass, kann er dann ermittelt werden. Auch bei dieser Freizeitbeschäftigung achten die Verantwortlichen nicht immer darauf, ob das Versteck auf einem Privatgrundstück liegt. Die Schatzbox mit einem Logbuch und Tauschgegenständen bleibt nach dem Fund in ihrem Versteck und soll unerkannt bleiben. Daher nutzen die Schatzjäger oft die Deckung der Abendstunden. Das kann natürlich zu Missverständnissen führen.

    Ist Ihr Betrieb ausreichend versichert?

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    Mögliche Schäden auf dem Privatgrundstück

    Häufig ist den Crossläufern, Geocachern und anderen Wandersportlern nicht bewusst, welche Folgen ihr Verhalten hat.

    • In der Landwirtschaft können eingesäte Flächen oder Zäune durch Betreten beschädigt werden.
    • Wildtiere werden gerade nachts aufgescheucht. Wenn die Tiere flüchten, können sie in dicht besiedelten Gegenden Verkehrsunfälle verursachen.
    • Werden die Tiere mit ihrem Nachwuchs gestört, kann das besonders in der Aufzucht- und Brutzeit problematisch sein.
    • Leider wird immer wieder Müll achtlos weggeworfen – doch dieser gehört weder in die Natur noch auf das Privatgrundstück eines anderen.
    • Auch mitgeführte Hunde können für zusätzliches Gefahrenpotenzial sorgen.

    So schützen Sie Ihr Privatgrundstück

    Was Land- und Forstwirte tun können, wenn Unbefugte ihr Privatgrundstück betreten:

    • Von Rechtswegen gilt: Kein Grundstückseigner muss Schatzsucher und Crossläufer auf seinem Privatgrundstück dulden. Am besten ist es, die unbefugten Besucher auf ihr Verhalten anzusprechen.

    • Nicht immer ist erkennbar, ob es sich um einen Privatweg oder ein Privatgrundstück handelt. Ein Schild spricht allerdings klare Worte: „Privatgrundstück. Unbefugten ist das Betreten und Befahren verboten!“ Lieber einen Hinweis mehr aufstellen, wo Zäune das Gelände nicht eindeutig markieren.

    • Beim Geocaching gibt der „Verstecker“ im Internet oft an, dass er die Schatzbox mit dem Einverständnis des Eigentümers verborgen hätte. Der richtige Name des Verursachers ist nicht immer zu ermitteln. Dann sollte man sich mit den Betreibern der Webseite in Verbindung setzen. Die „archivieren“ das Versteck, so dass es für Spieler nicht mehr angezeigt wird.

    • Am einfachsten ist es noch, sich selbst am Spiel zu „beteiligen“: Also den Schatz zu „heben“ und zu entfernen. Im Internet wird das Fehlen der Box bekannt und ungebetene Gäste bleiben aus.

    Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt

    Nicht immer zeigen sich unbefugte Besucher auf Ihrem Grundstück. einsichtig. Sie können dann Anzeige erstatten, wenn Eigentums- und Betretungsrechte missachtet wurden und Schäden entstanden sind.

    Übrigens: Die R+V-Rechtsschutzversicherung für Landwirte sichert Ihre persönlichen und beruflichen Risiken bei Rechtsstreitigkeiten

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    Unser Tipp: Geocaching aktiv nutzen

    Einige Landwirte haben auf ihrem Hof einen Laden oder bieten Ferienzimmer zur Vermietung an. Sie können das Geocaching aktiv zur eigenen Vermarktung nutzen und damit neue Interessenten anziehen. Geführte Gruppen- oder Radtouren mit GPS-Geräten werden beispielsweise vom regionalen Naturschutzbund angeboten oder können selbst durchgeführt werden.

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    Zuletzt aktualisiert: März 2023

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