Besonders in kleineren Betrieben arbeiten die Familienmitglieder häufig mit – sei es als Auszubildende oder Angestellte oder indem sie gelegentlich aushelfen. Unternehmer müssen hier einige wichtige Regeln beachten. Wir zeigen, wie Sie steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich alles richtig machen.
Unternehmer
Beschäftigung im eigenen Familienbetrieb: Das ist wichtig
Auch Familienbetriebe werden regelmäßig geprüft
Abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder familienhafte Mitarbeit?
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der Familienangehörige nur gelegentlich, unregelmäßig gegen Bezahlung aushilft
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keine angemessene Bezahlung für die Arbeitsleistung des Angehörigen gewährt wird
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der mitarbeitende Familienangehörige in den Betrieb eingegliedert ist
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er dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (bei Verwandten kann das Weisungsrecht abgeschwächt sein)
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das Entgelt einen angemessenen Gegenwert für seine Arbeit darstellt und über einen freien Unterhalt oder eine Anerkennung für Gefälligkeiten hinausgeht
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das Entgelt dem Angehörigen zur freien Verfügung ausgezahlt wird
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die steuerliche und buchhalterische Behandlung des Entgelts für ein solches spricht, z. B. Abführung von Lohnsteuer, Verbuchung als Betriebsausgabe
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anstelle des Angehörigen eine fremde Arbeitskraft beschäftigt werden müsste
Die Mitarbeit von Familienangehörigen kann, regelgerecht angemeldet, große Vorteile haben: Neben dem besonders engen Vertrauensverhältnis, das innerhalb der Familie in der Regel besteht, können der Lohn oder das Gehalt, das als Betriebsausgabe verbucht wird, die Familienkasse aufbessern.
Einerseits wird auf diese Weise Gewinn gemindert, andererseits wird Verdienst geschaffen. Wenn Familienmitglieder im Familienbetrieb ordentlich angemeldet sind, genießen sie den Schutz der Kranken- und Pflegeversicherung und sind auch renten- und arbeitslosenversichert. Frauen haben im Fall einer Schwangerschaft somit Anspruch auf Mutterschaftsgeld und ganz generell besteht die Möglichkeit auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder auf Arbeitslosengeld bei längerer Beschäftigung als 12 Monaten.
Falsche Meldung kann teuer werden
Steuerexperte Thomas Hoppmann erklärt, warum die Unterscheidung zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und familienhafter Mitarbeit so wichtig ist: „Wurden etwa für einen Angestellten im Familienbetrieb jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt, so können die Sozialversicherungsansprüche fast komplett verloren gehen, wenn beispielsweise kurz vor dem Rentenalter bei einer Prüfung festgestellt wird, dass es sich in Wirklichkeit nicht um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelte.“
Wenn bei Familienangehörigen im Betrieb getrickst wird oder auch unabsichtlich falsche Angaben gemacht werden, können nicht nur Rentenansprüche verloren gehen. Andere Folgen können unter anderem sein:
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Vermeintliche Betriebsausgaben sind plötzlich keine Betriebsausgaben mehr.
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Nicht gerechtfertigter Lohn wird plötzlich zur verdeckten Gewinnausschüttung.
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Im schlimmsten Fall kommt der Arbeitgeber sogar in den Bereich der Steuerhinterziehung.
Die strengsten Anforderungen werden von den Behörden bei Beschäftigungsverhältnissen unter Ehegatten gestellt, bei Kindern, Eltern und Geschwistern sind diese ein wenig lockerer.
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Interessantes und hilfreiche Informationen zur Förderung von Familienunternehmen finden Sie bei der Stiftung Familienunternehmen.
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Sie wollen auf Nummer Sicher gehen und prüfen lassen, ob Ihre familienhafte Mitarbeit legitim und ordnungsgerecht ist? Die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung hilft weiter.
Zuletzt aktualisiert: Januar 2023
R+V-Team
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