
Auch Familienbetriebe werden regelmäßig geprüft
Aus vielen Betrieben ist die Arbeitskraft von Familienangehörigen nicht wegzudenken: die Bäckersfrau, die im Verkauf einspringt, die Tochter, die für den Speditionsunternehmer die Buchhaltung erledigt, oder der Sohn, der in der Druckerei des Vaters in die Lehre geht.
Grundsätzlich gelten für Familienangehörige im eigenen Familienbetrieb dieselben arbeitsvertraglichen sowie versicherungsrechtlichen Regeln wie für fremde Mitarbeiter. Wurden Kleinbetriebe in der Vergangenheit nur alle zehn bis 15 Jahre geprüft, haben die Betriebsprüfer der Sozial- und Rentenversicherung inzwischen faktisch die hundertprozentige Kontrolle. Dabei werden immer häufiger nicht korrekte Vertragskonstellationen in Familienbetrieben entdeckt.
Laut Thomas Hoppmann, Steuerberater in der Kanzlei Hoppmann und Hellwig in Hamburg, wird in diesem Bereich „inzwischen genauer hingeschaut.“ Um spätere zivilrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber von Anfang an Wert auf eine korrekte Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses im Familienbetrieb legen.

Abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder familienhafte Mitarbeit?
Bei einem Familienbetrieb ist es wichtig, von Beginn an zu klären, ob die vom Familienmitglied geleistete Arbeit sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Hierbei hilft unter anderem ein Fragebogen, den der Arbeitgeber von der zuständigen Krankenkasse bekommt, wenn er dort das Beschäftigungsverhältnis meldet.
Abhängige Beschäftigungsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig, bei sogenannter familienhafter Mitarbeit besteht dagegen keine Sozialversicherungspflicht. Ein wichtiges Kriterium der familienhaften Mitarbeit ist, dass Leistung und Gegenleistung in keinem ausgewogenem Verhältnis zueinander stehen. Das bedeutet vor allem, dass die Bezahlung vom üblichen Durchschnitt abweicht.
Sonderfall Landwirtschaft
In der Landwirtschaft gibt es eine Besonderheit: Hier ist eine hauptberuflich ausgeübte Tätigkeit auch dann versicherungspflichtig, wenn es sich um eine familienhafte Mitarbeit handelt.