Für Arbeitgeber kann es aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein, Minijobber einzustellen. Einer der Hauptgründe ist, eine variierende Auftragslage flexibel abfangen zu können. Dafür ist die Anstellung von geringfügig Beschäftigten eine gute Alternative. Aber auch die Minijobber haben Vorteile, denn sie sind weitgehend befreit von Sozialversicherungsbeiträgen.

Der Minijob: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Gut für Unternehmen: Flexibilität bei Auftragsspitzen und -flauten
Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) müssen sich kundenorientiert und flexibel im Markt bewegen. Schnell kann ein Auftrag jedoch die vorhandenen Kapazitäten überlasten. Für die Einstellung zusätzlicher Vollzeitkräfte ist die Markt- und Auftragslage jedoch oft zu unbeständig. Minijobber können in solchen Situationen gezielt unterstützen. Damit kann das Unternehmen die Produktion flexibel an vorübergehende Auftragsspitzen oder -flauten anpassen.
Arbeitgeber-Abgaben
Arbeitnehmer-Abgaben
Abgabeart | Abgabehöhe | Hinweis |
Pauschalbetrag zur Krankenversicherung | 13 % | Gilt nur bei gesetzlich krankenversicherten Minijobbern. |
Pflegeversicherung | keine Abgabe | |
Pauschalbeitrag Arbeitgeber zur Rentenversicherung | 15 % | |
Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung | 3,6 % | |
U1: Umlage des Arbeitgebers für Aufwendungen bei Krankheit des Minijobbers | 1,1 % | |
U2: Umlage des Arbeitgebers für Aufwendungen bei Mutterschaft des Minijobbers | 0,22 % | |
Gesetzliche Unfallversicherung |
Individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger |
|
Arbeitslosenversicherung | keine Abgabe | |
Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | |
Steuer |
2 % |
Pauschalsteuer, falls der Arbeitgeber auf die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen verzichtet |
Wichtig: Abgaben an Minijob-Zentrale sind monatlich zu begleichen
Als Arbeitgeber müssen Sie die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis melden und diese bezahlen.
Den Pauschalbetrag zur Rentenversicherung muss der Arbeitgeber auch dann zahlen, wenn der Minijobber bereits Altersrente oder Pension bekommt.
Arbeitgeber-Abgaben

Arbeitnehmer-Abgaben
Abgabeart | Abgabehöhe | Hinweis |
Pauschalbetrag zur Krankenversicherung | keine Abgabe | |
Pflegeversicherung | keine Abgabe | |
Pauschalbeitrag Arbeitgeber zur Rentenversicherung | keine Abgabe | |
Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung | keine Abgabe | |
U1: Umlage des Arbeitgebers für Aufwendungen bei Krankheit des Minijobbers | 1,1 % | |
U2: Umlage des Arbeitgebers für Aufwendungen bei Mutterschaft des Minijobbers | 0,24 % | |
Gesetzliche Unfallversicherung |
Individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger |
|
Arbeitslosenversicherung | keine Abgabe | |
Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | |
Steuer |
|
Werden an das zuständige Finanzamt gezahlt |

Vorteile von 556-EUR-Minijobs für Arbeitgeber

Vorteile von 556-EUR-Minijobs für Arbeitnehmer
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Eine vorzeitige Altersrente ist möglich.
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Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation sowohl im medizinischen als auch im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
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Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
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Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge.
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Zugangsvoraussetzung für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, zum Beispiel Riester-Rente – gegebenenfalls sogar für den Ehepartner des Minijobbers.
Minijobs für Rentner
Rentner können mit einem Minijob ihr Einkommen erhöhen. Wie viel Sie als Rentner neben Ihren Bezügen hinzuverdienen dürfen, hängt neben anderen Faktoren von Ihrer Rentenart ab.
Wenn Sie eine Altersrente beziehen – unabhängig davon, ob vorzeitige oder Regelaltersrente –, können Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten, ohne das die Altersrente gekürzt wird. Seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Mehr dazu in unseren Ratgeberartikeln:
Hinzuverdienst bei Rente: Wann sich Arbeiten als Rentner lohnt

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Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
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Auszubildende (unabhängig vom Alter) im Rahmen ihrer Berufsausbildung
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Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
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Praktikanten (mehr Infos im Ratgeberartikel „Das Praktikum – Einstiegschance ins Berufsleben“)
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Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung teilnehmen
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Ehrenamtlich Tätige
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Zuletzt aktualisiert: August 2025
R+V-Team
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