Zum Hauptinhalt überspringen
Management

Der Minijob: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Inhalt

Für Arbeitgeber kann es aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein, Minijobber einzustellen. Einer der Hauptgründe ist, eine variierende Auftragslage flexibel abfangen zu können. Dafür ist die Anstellung von geringfügig Beschäftigten eine gute Alternative. Aber auch die Minijobber haben Vorteile, denn sie sind weitgehend befreit von Sozialversicherungsbeiträgen.

Gut für Unternehmen: Flexibilität bei Auftragsspitzen und -flauten

Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) müssen sich kundenorientiert und flexibel im Markt bewegen. Schnell kann ein Auftrag jedoch die vorhandenen Kapazitäten überlasten. Für die Einstellung zusätzlicher Vollzeitkräfte ist die Markt- und Auftragslage jedoch oft zu unbeständig. Minijobber können in solchen Situationen gezielt unterstützen. Damit kann das Unternehmen die Produktion flexibel an vorübergehende Auftragsspitzen oder -flauten anpassen.

Entweder geringer Verdienst oder kurzfristige Beschäftigung.

Es gibt 2 Arten von Minijobs

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein. Unabhängig davon unterscheidet man zwischen zwei Arten von Minijobs:
(Quelle: Minijob-Zentrale)

556-EUR-Minijobs

556-EUR-Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Der Minijobber kann parallel mehrere Minijobs wahrnehmen, darf aber aktuell insgesamt nicht mehr als 556 EUR im Monat verdienen.

Kurzfristige Minijobs

Kurzfristige Minijobs sind von vornherein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt. Der Minijobber darf im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage arbeiten – die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle.

Sozialabgaben für gewerbliche 556-EUR-Minijobs

Arbeitgeber-Abgaben

  • Wenn ein 556-EUR-Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 % des Verdienstes zur Krankenversicherung.
  • Zur Rentenversicherung entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 %.
  • Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind beitragsfrei.
  • Hinzu kommen noch ein individueller Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie verschiedene Umlagebeiträge und eine Pauschalsteuer von 2 % an die Minijob-Zentrale, wenn der Arbeitgeber auf die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen verzichtet.

Arbeitnehmer-Abgaben

  • Der Anteil des 556-EUR-Minijobbers an der Rentenversicherung bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (RV) beträgt lediglich 3,6 % seines Verdiensts. Dafür erhält er alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Rehabilitation oder Rente wegen Erwerbsminderung. Er kann gegebenenfalls früher in Rente gehen, und seine Rente erhöht sich.
  • Auch die staatliche Förderung der Riester-Rente steht dem geringfügig Beschäftigten zu.
Übersicht

Sozialabgaben bei 556-EUR-Minijobs

Abgabeart Abgabehöhe Hinweis
Pauschalbetrag zur Krankenversicherung 13 % Gilt nur bei gesetzlich krankenversicherten Minijobbern.
Pflegeversicherung keine Abgabe  
Pauschalbeitrag Arbeitgeber zur Rentenversicherung 15 %  
Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 3,6 %  
U1: Umlage des Arbeitgebers für Aufwendungen bei Krankheit des Minijobbers 1,1 %  
U2: Umlage des Arbeitgebers für  Aufwendungen bei Mutterschaft des Minijobbers 0,22 %  
Gesetzliche Unfallversicherung  

Individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger

Arbeitslosenversicherung keine Abgabe  
Insolvenzgeldumlage 0,15 %  
Steuer

2 %

Pauschalsteuer, falls der Arbeitgeber auf die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen verzichtet

 

Wichtig: Abgaben an Minijob-Zentrale sind monatlich zu begleichen

Als Arbeitgeber müssen Sie die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis melden und diese bezahlen.

Den Pauschalbetrag zur Rentenversicherung muss der Arbeitgeber auch dann zahlen, wenn der Minijobber bereits Altersrente oder Pension bekommt.

Sozialabgaben für kurzfristige gewerbliche Minijobs

Arbeitgeber-Abgaben

Für gewerbliche Arbeitgeber eines kurzfristigen Minijobbers fallen nur Umlagen zum Ausgleich der Aufwendungen bei Krankheit und Schwangerschaft bzw. Mutterschaft des Minijobbers sowie eine Umlage für den Fall einer Insolvenz an.

Arbeitnehmer-Abgaben

Für den Arbeitnehmer fallen keine Abgaben an.

Übersicht

Sozialabgaben bei kurzfristigen Minijobs

Abgabeart Abgabehöhe Hinweis
Pauschalbetrag zur Krankenversicherung keine Abgabe  
Pflegeversicherung keine Abgabe  
Pauschalbeitrag Arbeitgeber zur Rentenversicherung keine Abgabe  
Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung keine Abgabe  
U1: Umlage des Arbeitgebers für Aufwendungen bei Krankheit des Minijobbers 1,1 %  
U2: Umlage des Arbeitgebers für  Aufwendungen bei Mutterschaft des Minijobbers 0,24 %  
Gesetzliche Unfallversicherung  

Individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger

Arbeitslosenversicherung keine Abgabe  
Insolvenzgeldumlage 0,06 %  
Steuer

 

Werden an das zuständige Finanzamt gezahlt

 

Minijobs haben Vorteile für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer

Vorteile von 556-EUR-Minijobs für Arbeitgeber

Arbeitgeber profitieren auf verschiedenen Ebenen durch die Beschäftigung von 556-EUR-Kräften:

  • Minijobs bieten ihnen Rechtssicherheit und einen vergleichsweise geringen bürokratischen Aufwand, was wiederum ausgleicht, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse etwas teurer sind.
  • Zudem können Unternehmen mit Minijobbern flexibel dem Auf und Ab von Nachfragespitzen oder Nachfragetiefs begegnen.

Vorteile von 556-EUR-Minijobs für Arbeitnehmer

  • Ein Hauptargument für Arbeitnehmer ist sicherlich die Tatsache, dass sie ihren Lohn beinahe „brutto wie netto“ ausgezahlt bekommen. Die Minijobber nutzen die Möglichkeit, ohne Steuer- und Beitragsabzüge hinzuverdienen zu können. Dies gilt insbesondere für Studenten, Rentner und Schüler.
  • Zudem genießen sie denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie sozialversicherungspflichtig Angestellte – auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz und Urlaub.

Vorteile für Minijobber durch vollen Rentenschutz

  • Eine vorzeitige Altersrente ist möglich.

  • Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation sowohl im medizinischen als auch im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

  • Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

  • Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge.

  • Zugangsvoraussetzung für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, zum Beispiel Riester-Rente – gegebenenfalls sogar für den Ehepartner des Minijobbers.

Minijobs für Rentner

Rentner können mit einem Minijob ihr Einkommen erhöhen. Wie viel Sie als Rentner neben Ihren Bezügen hinzuverdienen dürfen, hängt neben anderen Faktoren von Ihrer Rentenart ab.

Wenn Sie eine Altersrente beziehen – unabhängig davon, ob vorzeitige oder Regelaltersrente –, können Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten, ohne das die Altersrente gekürzt wird. Seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Mehr dazu in unseren Ratgeberartikeln:

Hinzuverdienst bei Rente: Wann sich Arbeiten als Rentner lohnt

Rentenbesteuerung: Wann zahlen Rentner Steuern?

Know-how erfahrener Mitarbeiter im Unternehmen halten

Wissen im Unternehmen zu halten, ist ein Grund, einen erfahrenen Mitarbeiter, der in Rente geht, als Minijobber weiter zu beschäftigen. So bleibt sein Fachwissen dem Unternehmen vorerst erhalten und der Arbeitnehmer bessert seine Rente auf. 

Mehr Infos dazu in unserem Ratgeberartikel:

Mitarbeiter binden

Als erfahrener Firmenversicherer beraten wir Sie gerne persönlich.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Minijobs und Mindestlohn

Auch wer in einem 556-EUR-Job arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 EUR (seit dem 1. Januar 2025). Es gibt allerdings Ausnahmen:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung

  • Auszubildende (unabhängig vom Alter) im Rahmen ihrer Berufsausbildung

  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Beendigung der Arbeitslosigkeit

  • Praktikanten (mehr Infos im Ratgeberartikel „Das Praktikum – Einstiegschance ins Berufsleben“)

  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung teilnehmen

  • Ehrenamtlich Tätige

Die R+V hilft Ihnen, Fachkräfte zu finden und zu binden

Bieten Sie Ihren Mitarbeitern mit den ganzheitlichen Lösungen von R+V ein modernes Vergütungssystem an und kommunizieren Sie die daraus resultierenden Mitarbeiter-Mehrwerte auch in Ihren Stellenanzeigen und auf Ihrer Website.

Als erfahrener Firmenversicherer beraten wir Sie gerne und finden mit Ihnen gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Unsere Experten stehen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
 

Produkte zu diesem Ratgeber-Artikel

Das könnte Sie auch interessieren


Zuletzt aktualisiert: August 2025

R+V-Team

Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.