Gültigkeit der Bürgschaft für Vermieter und Hausverwaltungen
Die Kautionsbürgschaft ist für alle privaten Mietverhältnisse möglich. Wir können bei Vermietern und Hausverwaltungen bürgen, mit denen Sie einen Mietvertrag haben, wenn die Voraussetzungen (z. B. sich das Mietobjekt innerhalb Deutschlands befindet) erfüllt sind.
Die Bürgschaft können Sie nicht beim Umzug mitnehmen und übertragen.
Wenn Sie umziehen, ist eine bestehende R+V-MietkautionsBürgschaft nicht auf den neuen Mietvertrag übertragbar. Bitte schließen Sie für die neue Wohnung eine neue R+V-MietkautionsBürgschaft ab.
Die Bürgschaft hat keine feste Laufzeit und ist täglich kündbar
Sie brauchen Ihre MietkautionsBürgschaft nicht mehr, zum Beispiel weil Sie umziehen? Kein Problem. Schicken Sie uns einfach die vom Vermieter unterzeichnete Rückgabeerklärung auf der Rückseite der Bürgschaft per Post oder als PDF an miete@ruv.de. Liegt das Dokument nicht mehr vor, können Sie es hier für Ihren Vermieter downloaden.
Die MietkautionsBürgschaft ist ab dem Tag des Auszugs beitragsfrei (mit Nachweis)
Sie sind ausgezogen, aber Ihr Vermieter hat die Bürgschaft noch nicht zurückgegeben? Schicken Sie uns innerhalb von 3 Monaten einfach eine Kopie des Übergabeprotokolls oder die Kündigungsbestätigung an miete@ruv.de und wir berechnen Ihnen ab dem Auszugsdatum keinen Beitrag. Andernfalls gilt der Stichtag, an dem der Nachweis bei R+V eingeht.