
Wann ist ein Unfall in der Mittagspause versichert?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei einer Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle abzusichern. Stolpert beispielsweise ein Angestellter bei der Arbeit im Büro und zieht sich eine Verletzung zu, übernimmt die Berufsgenossenschaft umfassende Leistungen: Dazu gehören beispielsweise Krankenhauskosten, Reha oder Verletztengeld. Das Verletztengeld ist eine Entgelt-Ersatzleistung nach einem Arbeitsunfall.
Auch der Weg in die Mittagspause untersteht in der Regel dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – außer wenn der Arbeitnehmer privat etwas erledigen möchte. Der Versicherungsschutz endet mit dem Betreten von Kantine, Restaurant oder Aufenthaltsraum. Die Pausenzeit selbst ist nicht mehr versichert. Bei einem Unfall kommt dann die eigene Krankenkasse für die Behandlung auf. Maßnahmen, die die Krankenkasse nicht abdeckt, trägt der Verletzte selbst.