In Deutschland gilt eine besondere Haftung für Schäden an der Umwelt, die im Umweltschadensgesetz geregelt ist. Wenn z. B. ein Landwirt im Rahmen seiner Tätigkeit einen Umweltschaden verursacht, kann er dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wir zeigen, wie Sie sich gegen die oftmals erheblichen finanziellen Folgen absichern können.
Haftung nach dem Umweltschadensgesetz in der Landwirtschaft
Das Umweltschadensgesetz rückt die Natur in den Mittelpunkt – in einem ganzheitlichen Ansatz mit dem Ziel der Vermeidung von Umweltschäden sowie deren Sanierung im Schadensfall. Es regelt Verantwortlichkeiten und Maßnahmen bei Schäden, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit an der Umwelt als Allgemeingut entstehen. Dazu gehören unter anderem Biotope, Wälder, Flüsse, Gewässer sowie geschützte Tier- und Pflanzenarten und natürliche Lebensräume.
Die Behörden haben keinen Ermessungsspielraum. Sie sind zum Handeln – z. B. auf Hinweis eines Umweltschutzverbandes hin – gesetzlich verpflichtet. Durch die Ausgestaltung des Gesetzes wird zudem der Grundsatz einer vom Verschulden abhängigen Haftung faktisch umgekehrt: Für bestimmte berufliche Tätigkeiten und Anlagen mit einem besonders umweltgefährdenden Potenzial gilt eine verschuldensunabhängige Haftung (sogenannte Gefährdungshaftung).
Beispiel 1: Düngemittel und Löschmittel verschmutzen Bach
Beispiel 2: Pflanzenschutzmittel verunreinigt Grundwasser
Zuletzt aktualisiert: März 2022
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