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    Haftung nach dem Umwelt­schadens­gesetz in der Landwirtschaft

    In Deutschland gilt eine besondere Haftung für Schäden an der Umwelt, die im Umweltschadensgesetz geregelt ist. Wenn z. B. ein Landwirt im Rahmen seiner Tätigkeit einen Umweltschaden verursacht, kann er dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wir zeigen, wie Sie sich gegen die oftmals erheblichen finanziellen Folgen absichern können.

    Vermeidung von Umweltschäden ist im Fokus

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    Das Umweltschadensgesetz rückt die Natur in den Mittelpunkt – in einem ganzheitlichen Ansatz mit dem Ziel der Vermeidung von Umweltschäden sowie deren Sanierung im Schadensfall. Es regelt Verantwortlichkeiten und Maßnahmen bei Schäden, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit an der Umwelt als Allgemeingut entstehen. Dazu gehören unter anderem Biotope, Wälder, Flüsse, Gewässer sowie geschützte Tier- und Pflanzenarten und natürliche Lebensräume.

    Die Behörden haben keinen Ermessungsspielraum. Sie sind zum Handeln – z. B. auf Hinweis eines Umweltschutzverbandes hin – gesetzlich verpflichtet. Durch die Ausgestaltung des Gesetzes wird zudem der Grundsatz einer vom Verschulden abhängigen Haftung faktisch umgekehrt: Für bestimmte berufliche Tätigkeiten und Anlagen mit einem besonders umweltgefährdenden Potenzial gilt eine verschuldensunabhängige Haftung (sogenannte Gefährdungshaftung).

    Was sind die Folgen für landwirtschaftliche Betriebe?

    Landwirtschaftsbetriebe haben seit Inkraftreten des Umweltschadensgesetzen im Jahr 2007 ein deutlich erhöhtes Umweltrisiko – die finanziellen Belastungen können erheblich sein. Dagegen können Sie sich zum Glück absichern: mit der R+V-Umweltschadensversicherung.

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    Erweiterte Haftung für Landwirtschaftsunternehmen

    Wer im Rahmen seiner Tätigkeit einen Umweltschaden verursacht, wird dafür zur Verantwortung gezogen, auch wenn ihm kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. Für den Landwirt oder Gärtner zählen dazu Tätigkeiten wie z. B. das Ausbringen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Dabei müssen Landwirte und Gärtner auch dann haften, wenn alle staatlich festgelegten Regeln eingehalten und zugelassene Mittel verwendet wurden. Demnach gibt es keine Haftungsfreistellung für Tätigkeiten, die „schon immer nach guter fachlicher Praxis“ erfolgt sind. Das bedeutet eine erhebliche Verschärfung im Bereich der Umwelthaftung.

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    Beispiele für versicherte Umweltschäden

    Beispiel 1: Düngemittel und Löschmittel verschmutzen Bach

    Infolge eines Brands in der Scheune eines Landwirtes fließt mit Düngemittel verschmutztes Löschwasser über einen angrenzenden Bach in einen nahe gelegenen See. Dort ansässige geschützte Krötenarten werden vernichtet. Versicherungsschutz hierfür bietet die R+V-Umweltschadensversicherung (Basisdeckung).

    Beispiel 2: Pflanzenschutzmittel verunreinigt Grundwasser

    In einem landwirtschaftlichen Betrieb läuft Pflanzenschutzmittel aus und sickert in den Boden des Betriebsgeländes. Der Untergrund ist heterogen und durchlässig, so dass es neben einer Bodenkontamination auch zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommt. Versicherungsschutz für eine eventuell erforderliche Dekontamination des Bodens wegen einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sowie für die Beseitigung der Grundwasserverunreinigung bietet die R+V-Umweltschadensversicherung (optionaler Zusatzbaustein 1).

    So können Sie Ihren Betrieb absichern

    Gegen die finanziellen Belastungen, die sich aus dem Umweltschadensgesetz ergeben, kann sich der Landwirtschaftsbetrieb mit der R+V-Umweltschadensversicherung absichern. Sie erweitert die R+V-Umwelthaftpflichtversicherung um öffentlich-rechtliche Ansprüche und gewährt so auch Versicherungsschutz für die geschilderten Sanierungskosten. Der Versicherungsschutz kann für Umweltschäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück erweitert werden, denn auch in solchen Fällen kann die zuständige Behörde unaufgefordert aktiv werden und eine Wiederherstellung vom Eigentümer verlangen.

    Wir kommen zu Ihnen und beraten Sie vor Ort

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    Zuletzt aktualisiert: März 2022

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