
Gründungszuschuss: Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit
Eines der bekanntesten Instrumente zur Existenzgründer-Förderung ist der Gründungszuschuss, der von der Arbeitsagentur vergeben wird. Wichtig ist, mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für den Sprung in die Selbstständigkeit sowie einem tragfähigen Konzept zu überzeugen, um die Existenzgründer-Förderung zu erhalten. Eine Stellungnahme von fachkundiger Seite bieten zum Beispiel IHK, Handwerkskammer oder berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Ob der Unternehmensgründer den Zuschuss erhält, liegt jedoch im Ermessen des Arbeitsvermittlers und hängt von dem zur Verfügung stehenden Budget für die Fördermittel ab.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses
- Der Existenzgründer ist arbeitslos.
- Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbstständigkeit hat er noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld – und zwar auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II berechtigt lediglich zu einem Antrag auf Einstiegsgeld, das wir in diesem Artikel ebenfalls vorstellen.
- Die selbstständige Tätigkeit muss wöchentlich mindestens 15 Stunden in Anspruch nehmen.
- Der Existenzgründer muss der Arbeitsagentur ein tragfähiges Konzept vorlegen.
- Die Existenzgründung muss erfolgversprechender sein als eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt.