Ertragsschaden­versicherung (EVT)

    Der Schutz vor finanziellen Einbußen bei größeren Tierbeständen. Fälle wie die Afrikanische Schweinepest machen deutlich: Seuchenprophylaxe auf dem eigenen Hof ist wichtig. Wie schnell sind Sie jedoch indirekt von einer Seuche betroffen und z. B. mit einem Vermarktungsverbot belegt! Dann übernimmt die Ertragsschadenversicherung den finanziellen Ausfall.

     

    Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse, die nur bei Tötung der Tiere zahlt, kommt die Ertragsschadenversicherung im Krankheits- oder Seuchenfall von Rinder-, Schweine- oder Geflügelbeständen umfassend für Ihre Ertragseinbußen auf. Auch wenn Ihre eigenen Tiere nicht von einer Seuche befallen sind, Ihr Hof jedoch in der Nähe eines gesperrten Betriebes liegt und von einem Vermarktungsverbot betroffen ist. Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Modelle an, die sich durch den Umfang der Deckung unterscheiden.

    Ertragsschadenversicherung Basis (Mindestdeckung):

    • Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen, soweit diese auf behördlich angeordnete Maßnahmen zurückzuführen sind
      Wir übernehmen Ihre finanziellen Einbußen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen wie z. B. Maul-Klauenseuche (MKS), Rindersalmonellose, Schweinepest, Tuberkulose der Rinder, Aviäre Influenza (Geflügelpest).
    • Ausgleich des Ertragsausfalls bei Unfällen
      Auch bei Unfällen im Tierbestand, beispielsweise durch Ausfall der Lüftungsanlagen, kommen wir für Ihre finanziellen Einbußen auf.
    • Ausgleich des Ertragsausfalles bei Milchkaskoschäden
      Wir übernehmen Ihre finanziellen Einbußen bis zur vereinbarten Höchstentschädigungsgrenze für die unvorhergesehene Zerstörung, Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Verderb der produzierten Milch z.B. infolge Kontamination durch Hemmstoffe.
    • Entschädigung für Mehrkosten
      Wir übernehmen die Ihnen entstehenden Mehrkosten durch:
      • die Wiederbeschaffung von Tieren.
      • Desinfektionskosten, Gesundheitsmanagement, Schutzmaßnahmen.
      • Untersuchungskosten, Labordiagnostik.
      • erhöhte Bestandsergänzung.
      • die Entsorgung toter Tiere.
      • die Vernichtung oder Sonderverwertung der erzeugten Milch und
      • die Sonderentsorgung auf Grund amtlicher Anordnung für Gülle, Festmist usw.
    • Entschädigung für Mindererlöse
      Wir erstatten die Ihnen entstehenden Mindererlöse durch:
      • die Verminderung oder den Wegfall von Verkaufserlösen für Verkaufsprodukte (Milch, Zucht- und Masttiere) infolge von Keulung und/oder der Lage in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet.
      • einen Leistungseinbruch in der Wiederaufbauphase.

    Ertragsschadenversicherung Premium (umfassende Deckung):

    • Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen und Unfällen
      Wie bei der Ertragsschadenversicherung Basis übernehmen wir die finanziellen Einbußen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen oder Unfällen im Tierbestand.
    • Ausgleich des Ertragsausfalls bei übertragbaren Tierkrankheiten
      Wir übernehmen Ihre finanziellen Einbußen auch z. B. bei Eutererkrankungen, Klauenerkrankungen, Schnüffelkrankheit (Rhinitis Atrophicans), Dysenterie und Kokzidien.
    • Ausgleich des Ertragsausfalls bei Diebstahl
      Die Ertragsschadenversicherung Premium zahlt auch dann, wenn Ihre Tiere gestohlen werden.
    • Entschädigung für Mehrkosten und Mindererlöse
      Auch in der Ertragsschadenversicherung Premium übernehmen wir entstehende Mehrkosten oder Mindererlöse, wie in der Basis-Deckung beschrieben.

    So funktioniert's:

    • Ermittlung anhand Ihrer konkreten betrieblichen Daten
      Im Schadenfall berücksichtigen wir alle Schadenpositionen korrekt und vollständig. Bei der Entschädigung wird lediglich der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen.
    • zwölf Monate Haftung
      Produktionsunterbrechungen durch Sperrmaßnahmen oder Bestandserkrankungen können länger dauern. Daher haften wir volle zwölf Monate lang. Diese Haftzeit kann wahlweise auf 18 oder 24 Monate verlängert werden.

    Den Versicherungsumfang der Ertragsschadenversicherungen Basis und Premium können Sie flexibel erweitern. Damit schützen Sie sich zusätzlich vor Risiken wie:

    • Schäden infolge Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium gemäß „Hühner-Salmonellen-Verordnung“
    • Schäden infolge Salmonella Java und weiterer Salmonella Serovare
    • Schäden infolge Federpicken/Kannibalismus
    • Schäden durch "Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe", wie z. B. Dioxin, PCB, Mykotoxine (Schimmelpilze) und Schwermetalle (Blei, Cadmium)

    Als weitere sinnvolle Ergänzung empfehlen wir Ihnen außerdem die landwirtschaftliche Feuer- und sonstige Sachversicherung.

    Service-Hotline zum Vertrag

    Für Auskünfte, Beratung und Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden auf den Versicherungsschutz abgestimmte Service-Hotlines eingerichtet. Die jeweilige Service-Hotline ist auf allen Vertragsdokumenten vermerkt.

    Schaden-Hotline – 0800 533-1205*

    Im Schadenfall sind wir montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie erreichbar und kümmern uns sofort um die Abwicklung – schnell und zuverlässig.

    * Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

    Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

    R+V/VTV Bedingungsheft Agrar

    Vorteile

    • Vermeidung finanzieller Engpässe durch Abschlagszahlungen schon während des Schadenereignisses
    • schnelle Hilfe und Beratung durch unsere Spezialisten
    • unser Know-how als größter Tierversicherer Deutschlands
    • Wahlmöglichkeit zwischen Mindestabsicherung und umfassender Deckung

    Weitere Services

    Ihr Plus an Service