Warenkreditversicherung
Die R+V-Warenkreditversicherung sichert für Sie Forderungsausfälle aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen ab. Sie ist ein elementarer Schutz für Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler.
Wir prüfen und überwachen die Bonität Ihrer Auftraggeber für Sie. Außerdem sichern wir Ihre Zahlungsziele auch ohne Vorkasse ab.
Wir ergreifen frühzeitige Regressmaßnahmen und entschädigen
Wir bieten ein vorgeschaltetes Vermittlungsverfahren und klären weiterhin bestrittene Forderungen über die Rechtsschutz-Deckung für Sie.
Schnelle Entschädigung schon bei Zahlungsverzug ohne vorgeschaltetes Inkassoverfahren.
Schutz vor Insolvenzanfechtung: inklusive
Rückvergütung und Rabattretter: Wir belohnen Schadenfreiheit mit einer Rückvergütung bis zu 40 %. Ein Schaden pro Jahr ist frei, im Jahr nach der Rabattrettung wird kein Schadenzuschlag erhoben.
Selbstprüfungsgrenze: Bis zur vereinbarten Höhe benötigen Sie weder Kreditprüfung, Mindestumsatz noch eine Bonitätsauskunft zu Ihrem Auftraggeber.
Vertrauensschutz: Bei Herabsetzung oder Aufhebung des Versicherungsschutzes stehen wir zu unserer bereits zugesagten Versicherungssumme für Ihren Auftraggeber bis zum Ende des Werk- oder Liefervertrags, wenn Sie diesen nicht vorzeitig beenden können.
Rechtsschutz-Deckung: Wir übernehmen die Rechtsverfolgungskosten bei Bestreiten Ihrer Forderungen und leisten Versicherungsschutz bei Insolvenzanfechtung, auch mit Rückdeckung.
Auf Wunsch können auch nur einzelne Forderungen oder Auftraggeber abgesichert werden.
Besonderheiten Ihres Geschäftsbetriebs werden im Vertrag berücksichtigt.
Ihre R+V-Warenkreditversicherung können Sie ganz bequem online verwalten: im Kreditportal der R+V.
Dadurch sparen Sie Zeit und Papier.
Ereignet sich ein Arbeitsunfall im Rahmen eines Auftrags, der über die WKV (benanntes Risiko) versichert ist, bieten wir über unser Tochterunternehmen HPC psychologische Unterstützung.
Beim Ausfall von Mitarbeitern kann die versicherte Person eine telefonische psychologische Beratung durch HPC in Anspruch nehmen. Der Anspruch beinhaltet bis zu sechs Beratungsstunden.
Eine Warenkreditversicherung – auch Forderungsausfall-Versicherung genannt – ist eine Versicherung, die Sie davor schützt, dass offene Rechnungen nicht bezahlt werden. Wir entschädigen Ihre offenen Forderungen. Dadurch behalten Sie Ihre Liquidität und reduzieren das Risiko, durch nicht zahlende Kunden selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Die R+V-Warenkreditversicherung deckt je nach Police den Ausfall von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen ab, wenn Ihre Kunden insolvent werden oder trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlen (Nichtzahlungstatbestand). Wir entschädigen bereits nach einem Monat, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Sie müssen hierbei das Insolvenzverfahren, das oft Jahre dauert, nicht abwarten.
Unsere Warenkreditversicherung unterstützt Sie durch Bonitätsprüfungen und Monitoring Ihrer Kunden. Zugleich ermöglicht sie Ihrem Unternehmen Wachstum durch höhere Kreditlinien Ihrer Banken.
Sie lohnt sich für jedes Unternehmen, das Rechnungen stellt und dessen offene Forderungen einen Teil der Bilanz ausmachen, also Baubranche, Transport- und Speditionsbranche, Industrie, Groß- und Einzelhandel, Dienstleister mit B2B-Fokus und Exporteure, da ein größerer Forderungsausfall schnell die eigene Liquidität gefährdet.
Ja, gibt es.
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Mio EUR bieten wir die UnternehmensPolice (UNP), für größere Unternehmen die R+V-Warenkreditversicherung (WKV).
Für Unternehmen, die lediglich die Forderungen einzelner Kunden absichern wollen, bieten wir die WKV-Einzelabsicherung.
Mit der TopUp-Deckung besteht die Möglichkeit der Absicherung von Forderungen einzelner Kunden, bei denen durch die Kreditentscheidung eines anderen Versicherers eine Deckungslücke besteht.
Der Beitrag berechnet sich individuell nach der gewählten Absicherung. Für ein konkretes Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort.
Nach Ihrer Schadenmeldung berechnen wir den versicherten Ausfall und zahlen die Entschädigungsleistung spätestens nach einem Monat aus, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
Ja, wenn auch Ihre Kunden mit Sitz im Ausland in die Police einbezogen wurden.