R+V-GewerbePolice

    Alle Risiken kombiniert in einer Versicherungspolice. Die R+V-GewerbePolice macht es Ihnen leicht, Ihr Unternehmen rundum abzusichern. Aus einem Basisbaustein und vier weiteren individuell zusammenstellbaren Zusatzbausteinen wählen Sie einfach den Schutz, der am besten zu Ihrem Betrieb passt und Ihre Risiken umfassend absichert.

     

     

    Basisbaustein beinhaltet:

     

    Mögliche Zusatzbausteine:

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    Deckungsinhalte

    • Individuell zugeschnittenes Bedingungswerk, abhängig von der Betriebsart
    • Versicherungssumme 3 Mio. EUR
    • Selbstbehalt von 250 EUR
    • Rechtsschutzfunktion für die Abwehr unbegründeter Ansprüche (auch innerhalb des Selbstbehaltes)
    • Kostenübernahme von z.B. Rechtsanwälten, Gerichtskosten
    • Versicherungsschutz bei Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge, Gabelstapler und selbstfahrender Arbeitsmaschinen

    Voraussetzungen (Obliegenheiten)

    • Keine Exporte USA und Kanada
      Es erfolgt kein direkter Export, keine Montage und/oder keine sonstige Leistung in den USA/US-Territorien/Kanada

    Ob Missgeschick oder Unfall – gut geschützt

    Wer anderen einen Schaden zufügt, muss in der Regel dafür geradestehen. Das Gesetz sieht hier grundsätzlich eine Haftung in unbegrenzter Höhe vor. Ein Unternehmer haftet möglicherweise mit seinem gesamten Vermögen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit herbeigeführt wurde.
    Die Gefährdungshaftung geht noch einen Schritt weiter. Danach sind Sie sogar zu Schadenersatz verpflichtet, wenn Sie gar kein Verschulden trifft. Allein die Tatsache, dass Sie Gefahrenquellen schaffen, nimmt Sie bereits in die Pflicht.
    Die Haftpflichtdeckung im Rahmen der GewerbePolice bietet unter anderem die Absicherung des Kostenrisikos bei kleinen Missgeschicken bis hin zu schweren Unfällen, beispielsweise: Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Bearbeitungsschäden, Schäden durch mangelhafte Produkte oder Ersatzansprüche infolge einer Ungleichbehandlung z. B. nach dem AGG.
    Im Falle von berechtigt erhobenen Schadenersatzansprüchen schützt die Haftpflicht und bei unberechtigt erhobene Ansprüche Dritter bietet sie Abwehrschutz.

    Praxisbeispiel: Mangelhafte Bauteil-Charge

    Die Ewald F. Bauhandwerk GmbH hat den Auftrag, in einem Wohn- und Geschäftshaus Parkett zu verlegen. Herr Ewald kauft dazu das Parkett bei einem Baumarkthandel und verarbeitet es umgehend. Was Herr Ewald nicht ahnen konnte, war die schlechte Klebekraft des Bindemittels, das bei der Parkettproduktion zum Einsatz kam. Aufgrund dieses Materialfehlers trennen sich nach einiger Zeit die verschiedenen Schichten des Parketts voneinander.
    Die Firma Ewald wird neben der Neulieferung einwandfreien Parketts auch für die Kosten des Aus- und Einbaus in Anspruch genommen. Herr Ewald bleibt dabei ganz gelassen und kümmert sich professionell um die Nachbesserung. Und die Versicherung regulierte den durch die Aus- und Einbaukosten entstandenen Schaden.

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    Deckungsinhalte

    • Umfassender Versicherungsschutz für Waren und Vorräte sowie Einrichtung samt Maschinen und Werkzeuge
    • Inhalt inkl. Betriebsunterbrechung das bedeutet
      • Die Höchstentschädigung wird aus dem Umsatz abgeleitet. Dem Kunden stehen dabei zwei Varianten zur Verfügung.
      • Selbstbehalt von 250 EUR
      • Unterversicherungsverzicht bis maximal zur Höchstentschädigung
      • Mitversicherte Kosten und Mehrkosten z.B. Aufräumungs- und Abbruchkosten, Kosten für Mehrverbrauch von Flüssigkeiten und Erdgas
      • Mitversicherte Deckungserweiterungen z.B. Gebrauchsgegenstände und Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern

    Voraussetzungen (Obliegenheiten)

    • Türen und bündiges Zylinderschloss
      Alle Außen-/Abschlusstüren sind aus Metall oder Vollholz (mit oder ohne Glaseinsatz) und sind mit bündigen Profizylinderschlössern gesichert. Beschläge sind von außen nicht abnehmbar und von innen verschraubt. Außen-/Abschlusstüren aus Ganzglas besitzen zwei Ganzglastürschlösser (je eins oben und unten) bzw. werden innerhalb 8 Wochen ab Vertragsbeginn entsprechend nachgerüstet
    • Keine regelmäßigen Tanzveranstaltungen
      Es handelt sich nicht um eine Diskothek/Bar oder einen Vergnügungsbetrieb. Es gibt keine Tanzfläche, keine Lichteffekte und keinen DJ.

    Damit die Unternehmenswerte optimal abgesichert sind

    Die Betriebseinrichtung und Vorräte sind elementarer Teil der Geschäftsgrundlage. Diese stellen enorme Werte dar, die vielfältigen Gefahren ausgesetzt sind. Der Verlust von Einrichtung und Vorräten/Waren bedroht die Existenz – hiervor schützt die Inhaltsversicherung. Sie bietet Schutz vor den erheblichen Kosten für die Wiederherstellung / Wiederbeschaffung von durch eine versicherte Gefahr zerstörten und/oder beschädigten Sachen:

      • Feuer
      • Einbruchdiebstahl / Raub
      • Leitungswasser
      • Sturm
      • Politische Gefahren, böswillige Beschädigung inkl. Graffiti-Schäden, Fahrzeuganprall
      • Elementarschäden nur soweit als Zusatzleistung vereinbart
      • Unbenannte Gefahren
      • Glas
      • Für die Betriebsarten Gastronomie, Beherbergung und Hotel gilt zusätzlich das Risiko Kühlgut versichert

    Darüber hinaus bietet die Betriebsunterbrechung Absicherung gegen Produktionsausfälle oder Stillstand des Betriebes. Wenn der Betrieb bspw. nach einem Brand oder einer Überschwemmung stillsteht, sichert die R+V-GewerbePolice den dadurch entgangenen Gewinn und sorgt dafür, dass auch die weiterlaufenden Kosten (Löhne, Gehälter, Miete etc.) gedeckt sind.

    Praxisbeispiel 1 (Inhalt):
    Wasserschaden durch Rohrbruch

    Als Montagmorgen die ersten beiden Mitarbeiter die Büros des Ingenieurbüros betraten, hörten sie ein unheilvolles Plätschern.
    Auf dem Flur lief ihnen bereits das Wasser entgegen. Sie riefen die Feuerwehr. Schließlich stellte sich heraus, dass ein Wasserrohrbruch die Überschwemmung verursacht hatte. Einige Büros mussten geräumt, die Bodenbeläge entfernt und die Böden getrocknet werden. Computer und einige Möbelstücke mussten ersetzt werden. Die Wand, in der das Rohr gebrochen war, musste repariert werden. Der Schaden schien überschaubar, summierte sich trotzdem auf 24.000 EUR. Für das kleine Unternehmen eine Menge Geld.
    Glück im Unglück: Das Büro war im Rahmen der R+V-GewerbePolice über das Risiko Inhalt im Basisbaustein versichert Einrichtungsschäden durch Leitungswasser sind dadurch gedeckt.

    Praxisbeispiel 2 (Elementar):
    Erdgeschoss und Kellerräume unter Wasser

    Geschäftsführer Horst Z. erinnert sich noch sehr gut an jenen Montag im Herbst. Seit zwei Tagen regnete es jetzt ununterbrochen und der Rhein war zum Teil schon bedenklich über die Ufer getreten. Gegen Mittag wurden die Niederschläge immer heftiger. Geradezu sintflutartige Regenfälle sorgten in der Region für erste Überschwemmungen. Nach nur wenigen Stunden brach das Hochwasser – trotz aller Maßnahmen, die Herr Z. in der Eile vorgenommen hatte – auch in sein Geschäft ein und überflutete Keller und Erdgeschoss. Die eigens aus Fernost gelieferten Stoffe, auf die er wochenlang gewartet hatte, sind nun völlig unbrauchbar. „Und das ausgerechnet in einer Phase, in der wir mehrere Großaufträge zu stemmen hatten“, blickt Horst Z. zurück. Die von einem Kunden bestellte Kollektion konnte nicht rechtzeitig ausgeliefert werden. Den dadurch entstandenen Schaden regulierte R+V.

    Praxisbeispiel 3 (Kühlgut):
    Stromausfall verursacht Kühlgutschaden

    Die Handwerkerfirma war beauftragt eine Installation in den Räumen des Hotels Schöne Aussicht durchzuführen. Durch Unachtsamkeit wurde der Notausschalter betätigt und so unter anderem die Kühlgutgeräte vom Strom genommen. Niemandem ist dies zunächst aufgefallen, so dass über Nacht die Anlagen abgeschaltet blieben. Erst am Folgetag als der Auszubildende der Küche für den anstehenden Mittagstisch die Hähnchenbrüste aus dem Kühlhaus holen sollte, wurde das Ausmaß der Katastrophe sichtbar. Das am Donnerstag angelieferte Hühnerfleisch, war komplett verdorben. Der Hotelchef sah sich einem Schaden in Höhe von 20.000 EUR gegenüber. Zum Glück ist der Schaden über die R+V-GewerbePolice über den Basisbaustein gedeckt.

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    Deckungsinhalte

    • Allgefahrendeckung
    • Selbstbehalt 250 EUR
    • Unterversicherungsverzicht bis zur Höchstentschädigung
    • Pauschale Mitversicherung der kompletten Elektronik bis 15.000 EUR (keine Einteilung in Risikogruppen)

    Damit Anlagen und Geräte auf der sicheren Seite sind

    Ohne den Einsatz moderner Elektronik kann kein Unternehmen mehr arbeiten. Diese zentrale Bedeutung der Technik macht sie zu einem Risikofaktor.
    Bedienungsfehler, Brände, Wassereintritt, Vandalismus oder Formen der höheren Gewalt  können erhebliche Schäden zur Folge haben.
     
    Das Risiko Elektronik im Basisbaustein bietet umfassenden Versicherungsschutz für die gesamte Elektronik – von Bürogeräten bis hin zu Mess-, Prüf- und Sicherungstechnik.
     
    Versichert ist die unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen zum Beispiel durch

    • Bedienfehler
    • Ungeschicklichkeit
    • Vorsatz Dritter
    • Material- oder Konstruktionsfehler

    Praxisbeispiel: Überspannung legt Steuerung lahm

    Eine „induzierte Überspannung“ stellten die Experten als Schadenursache fest. Klingt etwas abstrakt, hatte für ein mittelständisches Industrieunternehmen aber ganz fatale Folgen. Aufgrund der Überspannung auf den Sicherungsleitungen einer Steuerungsplatine war erheblicher Schaden entstanden. Das Unternehmen konnte überdies vorübergehend nur noch mit eingeschränkten Kapazitäten arbeiten. Eine rasche Schadenbehebung war also besonders wichtig. Schnell war klar, was die Überspannung angerichtet hatte:
    Die Schadenhöhe lag bei über 12.000 EUR. Unmittelbar nach dem Vorfall hatte der Geschäftsführer Kontakt mit R+V aufgenommen. Dank des in die GewerbePolice integrierten Risikos Elektronik, welches unter anderem auch Schäden durch Überspannung, Kurzschluss und Induktion abdeckt, übernahm der Versicherer die Kosten.

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    Deckungsinhalte

    • Bereitstellung eines umsatzunabhängigen Bürgschaftslimits von 10.000 EUR für die Mietkautionsbürgschaft
    • Ausfertigung der Bürgschaft durch R+V
    • Auf Wunsch Übermittlung des Originals der MietkautionsBürgschaft direkt an den Vermieter
    • Schadenprüfung durch R+V und Möglichkeit der Mitwirkung/Stellungnahme durch Versicherungsnehmer bei Inanspruchnahme

    Hinweis:
    Die Kautionsversicherung begründet keinen Anspruch des Versicherungsnehmers auf Entschädigungsleistung und R+V tritt bei berechtigter Inanspruchnahme der Bürgschaft lediglich in Vorleistung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, geleistete Beträge an R+V zu erstatten.

     

    Die clevere Alternative für Mieter und Vermieter

    Die R+V-MietkautionsBürgschaft in der Gewerbepolice verschafft Gewerbetreibenden finanzielle Freiräume.
    Als Bürgschaftsart im Rahmen der R+V-Kautionsversicherung ist sie eine Möglichkeit, die in dem Gewerbemietvertrag vereinbarte Kaution verbrieft, statt in bar, zu hinterlegen. Die Bürgschaft von R+V dient dem Vermieter als Mietsicherheit und ermöglicht dem Kunden finanziellen Spielraum und Liquidität für zusätzliche Investitionen.
    Die Mietkaution im Rahmen der R+V-GewerbePolice ist damit ein Produkt für alle Mieter, die ihre Liquidität schonen wollen, um finanziell flexibel zu bleiben.
    Für den Vermieter ist die Verwaltung von Barsicherheiten mit hohem Aufwand, z.B. durch Kontoeinrichtung/-führung und regelmäßige Abrechnungen über Zinserträge verbunden.

    Praxisbeispiel:

    Die Ewald F. Bauhandwerk GmbH vermietet Gewerberäume an die Immo GmbH. Als Mietsicherheit wird eine Mietkautionsbürgschaft gestellt. Nachdem das Mietverhältnis zunächst reibungslos verläuft, gerät die Immo GmbH in finanzielle Schwierigkeiten und kann die vereinbarten Mieten nicht mehr bezahlen. In der Folge muss die Immo GmbH ihren Betrieb aufgeben und die angemieteten Gewerberäume verlassen. Dabei hinterlässt die Immo GmbH wertloses Inventar und Möbel in den Räumen.
    Die Ewald F. Bauhandwerk GmbH kann hier in Ruhe eine Firma zur Entrümpelung beauftragen. Sie ist durch den Zahlungsverzug und den Schadensersatz nicht benachteiligt, da die fehlenden Mietzahlungen und die Entrümpelungskosten bis zum Höchstbetrag der Mietkautionsbürgschaft ausgeglichen werden.

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    Deckungsinhalte CyberRisk Versicherung

    • Allgefahrendeckung
    • Selbstbehalt 250 EUR
    • Unterversicherungsverzicht bis zur Höchstentschädigung von 25.000 EUR
    • Umfassender Versicherungsschutz bei einer Vielzahl von Schadenursachen
    • Übernahme der Kosten der Schadenermittlung, Public-Relations-Maßnahmen und Rechtsverfolgung
    • Professionelle Ersthilfe im Schadensfall durch die Vermittlung von IT-Spezialisten und Fachanwälten
    • Ersatz von Schäden bei Betriebsunterbrechung

    Voraussetzungen (Obliegenheiten)

    • Lizenzmanagement
      Der Versicherungsnehmer betreibt ein Lizenzmanagement für seine Standard-Software. Er führt alle angebotenen Updates der Softwarehersteller unverzüglich nach dem Erscheinen aus und hat nur Software im Einsatz, für die er eine Lizenz besitzt.
    • Backup-Management
      Der Versicherungsnehmer betreibt ein Backup-Management. Er sichert seine Daten einschließlich der Software täglich und lagert die Sicherung räumlich und technisch getrennt von seiner IT. Er prüft außerdem quartalsweise die Qualität der gesicherten Daten (funktionierendes Backup).
    • Virensoftware und Firewall
      Der Versicherungsnehmer hat eine Virensoftware sowie eine Firewall im Einsatz. Die Virensoftware wird automatisch aktualisiert.
    • Administratorenrechte
      Im Unternehmen haben nur IT-Administratoren Administratorenrechte und diese werden ausschließlich für Tätigkeiten als Administrator eingesetzt. Für die normale tägliche Arbeit werden keine Administratorenrechte verwendet.

    Schützt das Unternehmen vor digitalen Einblicken

    Informationstechnologien sind mittlerweile ein notwendiger Bestandteil von Unternehmen aller Branchen. Aus der Nutzung des Internets und vernetzter Kommunikationsgeräte resultieren zahlreiche Risiken für das Unternehmen. Datenspionage, Identitätsdiebstahl und Virenangriffe sind nur einige Beispiele. Folgen solcher Cyberattacken können Vermögensschäden und Sachschäden sein. Darüber hinaus drohen hohe Kosten, beispielsweise für die Wiederherstellung von Daten und Programmen oder die Benachrichtigung gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
    Im schlimmsten Fall kann das Unternehmen durch eine Betriebsunterbrechung in eine existenzbedrohende Schieflage geraten. Der Baustein „Schutz vor digitalen Risiken“ bietet einen umfassenden Schutz.


    Deckungsinhalte Wirtschaftskriminalität

    • Höchstentschädigung 25.000 EUR
    • Selbstbehalt 250 EUR
    • Schutz vor Wirtschafts- und Computerkriminalität durch Vertrauenspersonen, wie Diebstahl, Betrug, Computermissbrauch, Geheimnisverrat, Unterschlagung, Veruntreuung, sowie Vertragsstrafen infolge eines Versicherungsfalls
    • Mitversicherung von wissentlichen Pflichtverletzungen
    • Ausgeschiedene Mitarbeiter sind während der Laufzeit des Vertrages noch mitversichert
    • Absicherung von Folgekosten einschließlich Betriebsunterbrechung bis zu 60 Tagen

    Schützen das Firmenvermögen vor Kriminellen

    Zu den zahlreichen Risiken der voranschreitenden Digitalisierung kommt die konventionelle Form der Wirtschaftskriminalität. Dazu zählen zum Beispiel Betrug, Diebstahl, Unterschlagung und Veruntreuung. Das Firmenvermögen ist Tag für Tag erheblichen Gefahren ausgesetzt – durch Dritte, Online-Dienstleister, beauftragte Unternehmen und leider mitunter sogar durch eigene Mitarbeiter. Gut beraten, wer für solche Fälle mit einer leistungsstarken Versicherung vorgesorgt hat. Der Baustein „Wirtschaftskriminalität“ bietet verlässlichen Schutz.

    Praxisbeispiel 1 (CyberRisk Versicherung):
    Vermögensschaden durch Trojaner-Angriff

    Ein Verschlüsselungstrojaner blockierte den Zugriff auf die Daten eines Hotels. Dadurch war es den Mitarbeitern nicht möglich, neue Buchungen anzunehmen oder Rechnungen auszustellen.
    Doch dies blieb nicht die einzige Folge der Cyberattacke: Da auch die elektronischen Schlüsselkarten vom Trojaner-Angriff betroffen waren, konnten die Hotelgäste diese nicht mehr nutzen, um Zugang zu ihren Zimmern zu erlangen. Der Geschäftsbetrieb des Hotels kam weitestgehend zum Erliegen. Durch den von R+V vermittelten Notdienst konnte das Problem noch am gleichen Tag behoben werden. Der Geschäftsbetrieb des Hotels wurde wiederhergestellt. Ein Reputationsschaden konnte abgewendet werden. Ohne die Hilfe der Spezialisten wären dem Hotel pro Tag mehr als 10.000 EUR Verlust entstanden. Sämtliche Kosten und die Beseitigung der Schäden wurden von der R+V übernommen.

    Praxisbeispiel 2 (Wirtschaftskriminalität):
    Aushilfe veruntreut fünfstellige Summe

    Max F. fand nach langer Suche einen Job als Aushilfe in einem Einzelhandelsgeschäft mit angeschlossener Werkstatt für Unterhaltungselektronik.
    Doch seine 400 EUR Arbeitslohn erschienen ihm wohl als zu gering. Er spionierte das Passwort des Geschäftsführers aus. Damit war es Max F. möglich, Warenretouren und Kundengutschriften ins System einzugeben. Allerdings wurden weder Waren von Kunden zurückgegeben noch lagen Tatbestände für Kundengutschriften vor. Den überschüssigen Kassenbestand – und nur darauf kam es dem unehrlichen Mitarbeiter an – steckte er in die eigene Tasche. Es kam zu Inventurdifferenzen.
    Max F. wurde schließlich überführt. Gegen ihn erging ein Vollstreckungsbescheid über den veruntreuten Betrag von rund 13.500 EUR. R+V hat diesen Schaden sowie die Rechtsverfolgungskosten übernommen.

    [anchor id: rd ]

    Deckungsinhalte

    • Firmenbereich, betrieblicher Verkehrsbereich, betrieblicher Immobilienbereich, InkassoPLUS, Spezialstrafrechtsschutz, Privatrechtsschutz mit Verkehrsrechtsschutz
    • Selbstbehalt 250 EUR (150 EUR im betrieblichen und privaten Verkehrsbereich)
    • Kostenfreies R+V-Anwaltstelefon
    • Übernahme der Kosten für Mediationsverfahren
    • Freie Anwaltswahl

    Voraussetzungen (Obliegenheiten)

    • Ermittlungsverfahren
      Dem Versicherungsnehmer sind aus den letzten beiden Jahren keine Umstände bekannt, aus denen gegen ihn oder eine mitversicherte Person ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet werden könnte.

    Das Kostenrisiko eines Rechtsstreits gezielt absichern

    Mitunter reicht schon eine anonyme Anzeige aus, um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen ein Unternehmen in Gang zu setzen. Durch zahlreiche Gesetze und Auflagen – vor allem im Umwelt- und Steuerrecht – wächst die Gefahr, sich vor Gericht verantworten zu müssen.
    Dann ist eine professionelle Hilfe durch erfahrene Fachanwälte unverzichtbar, damit der Unternehmer sein gutes Recht erfolgreich verteidigen kann.

    Praxisbeispiel:
    Falscher Verdacht nach Lebensmittelvergiftung

    Der traditionsreiche Familienbetrieb von Martin K. ist bekannt für seine kompromisslose Qualitätsorientierung. Der geschäftsführende Inhaber wähnte sich denn auch in einem Albtraum, als die Behörden dem mittelständischen Lebensmittelhersteller vorwarfen, Fertigmayonnaise mit Salmonellen-Erregern in Umlauf gebracht zu haben.
    Angeblich erkrankten mehrere Gäste eines Restaurants nach dem Genuss dieses Erzeugnisses. Neben den behördlichen Ermittlungen schalteten sich die Medien ein. Das Unternehmen geriet in eine existenzbedrohende Krise. Nun war schnelles und professionelles Handeln gefragt. Martin K. beauftragte einen erfahrenen Fachanwalt.
    Gemeinsam mit einem hinzugezogenen Gutachter gelang es schließlich, die Vorwürfe zu entkräften. Die Schuld lag beim Restaurant. Die Kosten für die erfolgreiche Verteidigung übernahm R+V.

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    Deckungsbeschreibung Maschinenversicherung

    • Allgefahrendeckung für Maschinen
    • Unterversicherungsverzicht bis zur Höchstentschädigung
    • Stationäre und fahrbare Maschinen sind jeweils bis 15.000 EUR Höchstentschädigung versichert
    • Selbstbehalt 250 EUR
    • Versicherte Kosten Maschine
    • Schadensuchkosten, Aufräumungs-, Entsorgungs- und Bewegungskosten

    Voraussetzungen (Obliegenheiten)

    • Ordnungsgemäßer Zustand
      Die versicherten Anlagen und Maschinen befinden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand.
    • Regelmäßige Wartung
      Die versicherten Anlagen und Maschinen werden regelmäßig nach den Vorschriften des Herstellers gewartet.
    • Serienmäßig hergestellte Ersatzteile
      Für die versicherten Anlagen und Maschinen sind serienmäßig hergestellte Ersatzteile lieferbar.

    Deckungsbeschreibung Autoinhaltsversicherung
    (= Werkverkehr)

    • Selbstbehalt 250 EUR
    • Allgefahrendeckung Werkverkehr
    • Unterversicherungsverzicht bis zur Höchstentschädigung 15.000 EUR
    • Alle im Werkverkehr eingesetzten Fahrzeuge – keine Fahrzeugbindung
    • Die Werkverkehr ist eine Autoinhaltsversicherung:
      Es besteht Versicherungsschutz für zum Werkverkehr verladene Güter, solange sie sich auf dem Fahrzeug befinden
    • Domizilrisiko für beladene Fahrzeuge ist mitversichert, das heißt Versicherungsschutz gilt sowohl auf dem Geschäftsgrundstück als auch beim Fahrer

    Gut geschützt, wenn es nicht mehr rund läuft

    Ohne den Einsatz moderner Maschinen kann kein Unternehmen mehr arbeiten. Doch fahrbare Maschinen und maschinelle Anlagen unterliegen einer Vielzahl von Risiken. Ein scheinbar harmloser Bedienungsfehler, die Ungeschicklichkeit eines Mitarbeiters, Kurzschlüsse etc. können zu hohen Schäden führen. Im schlimmsten Fall stehen Teile der Produktion still.
    Fahrbare Maschinen z.B.: Minibagger, Stampf- und Rüttelplatten, Kompressoren, Kehrmaschinen
    Stationäre Maschinen z.B.: Öfen, Röster, Backstraßen, Verpackungsmaschinen, Kühltechnik, Bohr-, Dreh- und Fräßmaschinen.

    Überall sicher unterwegs

    Täglich verunglücken Lieferwagen und Transporter auf unseren Straßen. Menschliches Versagen oder die Witterung sind die Gründe dafür.
    Sofern Güter ausschließlich für eigene Zwecke befördert werden, diese Güter Eigentum des Versicherungsnehmers sind oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, bearbeitet werden und die für die Beförderung verwendeten KFZ vom eigenen Personal geführt werden, dann bietet der Baustein Technik und Mobilität über die Autoinhalt entsprechenden Versicherungsschutz.
    Versichert sind Werkverkehrstransporte von Erzeugnissen und Handelswaren des Versicherungsnehmers einschließlich Rohstoffe und Halbfabrikate.

    Praxisbeispiel 1 (fahrbare Maschinen):
    Unaufmerksamkeit – Bagger in den Fluss gerutscht

    Geschäftsführer Uwe V. freute sich, dass die Arbeiten an der Uferböschung wie geplant vorangetrieben werden konnten. Jetzt durfte nur nichts mehr schiefgehen. Als ob er es geahnt hätte, erwartete ihn der Polier tags darauf mit überaus schlechten Neuigkeiten. Der Bagger war in den Fluss gerutscht. Zum Glück konnte sich der Baggerführer mit einem beherzten Sprung unverletzt retten. Der Bagger hingegen wurde schwer beschädigt. Für Uwe V. letztlich verschmerzbar. Dank des Bausteins „Technik und Mobilität“ als Bestandteil der R+V-GewerbePolice konnte der Schaden unbürokratisch reguliert werden.

    Praxisbeispiel 2 (stationäre Maschinen):
    Materialfehler – Schaden im Planetengetriebe

    Seit Tagen lief die Produktion auf Hochtouren. Geschäftsführer Lothar V. freute sich über den Auftragsboom – und drückte gleichzeitig die Daumen, dass nichts passieren möge. Doch aufs Daumendrücken allein wollte sich der Chef nicht verlassen. Im Zusammenhang mit seiner R+V-GewerbePolice hatte er den Baustein „Technik und Mobilität“ abgeschlossen. Denn gleich am Montagmorgen überraschte ihn ein Mitarbeiter mit einer Hiobsbotschaft. In einer Walzmaschine waren infolge eines Materialfehlers Zahnausbrüche am Planetengetriebe festgestellt worden. Dank der R+V-GewerbePolice konnte der Schaden jedoch schnell reguliert werden.

    Praxisbeispiel 3 (Autoinhaltsversicherung):
    Geklaut auf der Autobahn

    Am Morgen verließ der unternehmenseigene Transporter mit sämtlichen Werkzeugen und Baustellen-Materialien das Firmengelände. Bei einer Pause stellte der Fahrer den Transporter auf einem Autobahnparkplatz nördlich von Kassel ab. Er verschloss das Fahrzeug und ging in die Raststätte, um etwas zu essen und einen Kaffee zu trinken. Als er nach etwa 40 Minuten zu seinem Fahrzeug zurückkehren wollte, traute er seinen Augen kaum. Sein Transporter war spurlos verschwunden. Wochen später wurde zwar der Transporter gefunden, aber leer. Die Ware im Wert von 10.000 EUR blieb verschwunden.
    Dank des Bausteins „Mobilität und Technik“ erhielt der Unternehmer seinen Schaden ersetzt.

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    Deckungsinhalte Warenkredit

    • Umfassender Schutz vor den Folgen von Forderungsausfällen
    • Selbstbehalt 250 EUR
    • 5.000 EUR Versicherungssumme pro Kunde
      (15.000 EUR Jahreshöchstentschädigung)
    • Der Versicherungsfall „Nichtzahlungstatbestand“ tritt bereits zwei Monate nach Fälligkeit einer Forderung ein
    • Der Versicherungsschutz greift zudem, sobald die Zahlungsunfähigkeit des Kunden feststeht, zum Beispiel durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

    Deckungsinhalte Kaution

    • Bereitstellung eines Bürgschaftslimits von 50.000 EUR für bautypische Sicherheiten, bei Erbringung von Werk-/Bauleistungen: An-/Vorauszahlungen, Ausführung, Vertragserfüllung, Gewährleistung
    • Einzelbürgschaftsbeträge bis 10.000 EUR
    • Ausfertigung der Bürgschaft durch R+V
    • Schadenprüfung durch R+V und Möglichkeit der Mitwirkung/Stellungnahme durch Versicherungsnehmer bei Inanspruchnahme

    Damit die Kundenprobleme nicht zu denen des Unternehmens werden

    Die Geschäfte laufen gut. Doch was passiert, wenn ein größerer Auftraggeber in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder lange auf die Begleichung der Rechnung gewartet werden muss? Wenn der Kunde Insolvenz anmeldet und ein totaler Forderungsausfall droht?
    Über 30.000 Betriebs- und mehr als 100.000 Verbraucherinsolvenzen wurden im Schnitt der letzten Jahre gemeldet. Nicht nur Insolvenzen, sondern auch die schlechte Zahlungsmoral mancher Kunden hat sich zu einem beachtlichen Problem entwickelt. Die Warenkreditversicherung deckt Nettoforderungen aus Warenlieferungen, Dienstleistungen und Werkleistungen ab und sichert so die Liquidität im schlimmsten Fall die Existenz des Unternehmers ab.

    Damit Vorleistungspflichten nicht zum Risiko des Kunden werden

    Bei Ausführung von Bauleistungen will der leistende Unternehmer seine Rechnung nicht erst nach vollständiger Ausführung der Leistung erstellen oder auf die Auszahlung von Sicherheitseinbehalten bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen warten, sondern ggf. Voraus-/Abschlagszahlungen verlangen. In diesen Fällen wird der leistende Unternehmer gefordert sein, Sicherheiten zu stellen. Sicherheiten und Finanzierungen über die Bank belasten seine Kreditlinie und engen die Liquidität des Unternehmens ein. Mit der Kautionsversicherung in der GewerbePolice bietet sich eine Alternative.

    Praxisbeispiel 1 (Warenkredit):
    Ware ausgeliefert – Kunde insolvent

    Der mittelständische Hersteller Gebr. M&N liefert seinem langjährigen Kunden Schrauben und Muttern für die Herstellung von Gartenmöbeln. Dafür gibt es einen Vertrag, der unter anderem regelt, wie viel und wann M&N zu liefern hat. Für den Lieferanten unerwartet, meldet sein Kunde Insolvenz an. Zu diesem Zeitpunkt hat M&N bereits wieder eine Lieferung auf den Weg gebracht.
    Voraussichtlich wird das Unternehmen jetzt erst einmal auf seiner Forderung von 5.000 EUR sitzenbleiben. Das ist bitter. Die Aussicht, eine Zahlung aus der Insolvenzmasse zu bekommen, besteht zwar, aber das kann Jahre dauern. Da M&N schon lange mit dem Kunden arbeitet und dieser immer pünktlich bezahlt hat, greift der Baustein „Liquidität schaffen“ nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und übernimmt die Nettokosten für die Lieferung. Das Finanzamt erstattet die Mehrwertsteuer.

    Praxisbeispiel 2 (Kaution):

    Die Gebr. M&N beauftragen die Ewald F. Bauhandwerk GmbH mit der Sanierung ihrer Werkshalle. Die Arbeiten werden zur Zufriedenheit der Gebr. M&N ausgeführt und abgenommen.
    2 Jahre später treten am Innenputz der Werkshalle großflächige Risse auf. Die Ewald F. Bauhandwerk GmbH ist mittlerweile insolvent und kann keine Mangelbeseitigung mehr durchführen. Auch der Insolvenzverwalter lehnt eine Mangelbeseitigung ab.
    Die Gebr. M&N müssen ein Drittunternehmen mit der Mangelbeseitigung beauftragen. Es entstehen Kosten in Höhe von 10.000,00 EUR. Da sie eine Bürgschaft dafür haben, die über 10.000,00 EUR valutiert, können sie die entstandenen Kosten aus der Sicherheit fordern.

    Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen zur R+V-GewerbePolice.

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