Alle Risiken kombiniert in einer Versicherungspolice. Die R+V-GewerbePolice macht es Ihnen leicht, Ihr Unternehmen rundum abzusichern. Aus einem Basisbaustein und vier weiteren individuell zusammenstellbaren Zusatzbausteinen wählen Sie einfach den Schutz, der am besten zu Ihrem Betrieb passt und Ihre Risiken umfassend absichert.
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss in der Regel dafür geradestehen. Das Gesetz sieht hier grundsätzlich eine Haftung in unbegrenzter Höhe vor. Ein Unternehmer haftet möglicherweise mit seinem gesamten Vermögen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit herbeigeführt wurde.
Die Gefährdungshaftung geht noch einen Schritt weiter. Danach sind Sie sogar zu Schadenersatz verpflichtet, wenn Sie gar kein Verschulden trifft. Allein die Tatsache, dass Sie Gefahrenquellen schaffen, nimmt Sie bereits in die Pflicht.
Die Haftpflichtdeckung im Rahmen der GewerbePolice bietet unter anderem die Absicherung des Kostenrisikos bei kleinen Missgeschicken bis hin zu schweren Unfällen, beispielsweise: Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Bearbeitungsschäden, Schäden durch mangelhafte Produkte oder Ersatzansprüche infolge einer Ungleichbehandlung z. B. nach dem AGG.
Im Falle von berechtigt erhobenen Schadenersatzansprüchen schützt die Haftpflicht und bei unberechtigt erhobene Ansprüche Dritter bietet sie Abwehrschutz.
Die Ewald F. Bauhandwerk GmbH hat den Auftrag, in einem Wohn- und Geschäftshaus Parkett zu verlegen. Herr Ewald kauft dazu das Parkett bei einem Baumarkthandel und verarbeitet es umgehend. Was Herr Ewald nicht ahnen konnte, war die schlechte Klebekraft des Bindemittels, das bei der Parkettproduktion zum Einsatz kam. Aufgrund dieses Materialfehlers trennen sich nach einiger Zeit die verschiedenen Schichten des Parketts voneinander.
Die Firma Ewald wird neben der Neulieferung einwandfreien Parketts auch für die Kosten des Aus- und Einbaus in Anspruch genommen. Herr Ewald bleibt dabei ganz gelassen und kümmert sich professionell um die Nachbesserung. Und die Versicherung regulierte den durch die Aus- und Einbaukosten entstandenen Schaden.
Die Betriebseinrichtung und Vorräte sind elementarer Teil der Geschäftsgrundlage. Diese stellen enorme Werte dar, die vielfältigen Gefahren ausgesetzt sind. Der Verlust von Einrichtung und Vorräten/Waren bedroht die Existenz – hiervor schützt die Inhaltsversicherung. Sie bietet Schutz vor den erheblichen Kosten für die Wiederherstellung / Wiederbeschaffung von durch eine versicherte Gefahr zerstörten und/oder beschädigten Sachen:
Darüber hinaus bietet die Betriebsunterbrechung Absicherung gegen Produktionsausfälle oder Stillstand des Betriebes. Wenn der Betrieb bspw. nach einem Brand oder einer Überschwemmung stillsteht, sichert die R+V-GewerbePolice den dadurch entgangenen Gewinn und sorgt dafür, dass auch die weiterlaufenden Kosten (Löhne, Gehälter, Miete etc.) gedeckt sind.
Als Montagmorgen die ersten beiden Mitarbeiter die Büros des Ingenieurbüros betraten, hörten sie ein unheilvolles Plätschern.
Auf dem Flur lief ihnen bereits das Wasser entgegen. Sie riefen die Feuerwehr. Schließlich stellte sich heraus, dass ein Wasserrohrbruch die Überschwemmung verursacht hatte. Einige Büros mussten geräumt, die Bodenbeläge entfernt und die Böden getrocknet werden. Computer und einige Möbelstücke mussten ersetzt werden. Die Wand, in der das Rohr gebrochen war, musste repariert werden. Der Schaden schien überschaubar, summierte sich trotzdem auf 24.000 EUR. Für das kleine Unternehmen eine Menge Geld.
Glück im Unglück: Das Büro war im Rahmen der R+V-GewerbePolice über das Risiko Inhalt im Basisbaustein versichert Einrichtungsschäden durch Leitungswasser sind dadurch gedeckt.
Geschäftsführer Horst Z. erinnert sich noch sehr gut an jenen Montag im Herbst. Seit zwei Tagen regnete es jetzt ununterbrochen und der Rhein war zum Teil schon bedenklich über die Ufer getreten. Gegen Mittag wurden die Niederschläge immer heftiger. Geradezu sintflutartige Regenfälle sorgten in der Region für erste Überschwemmungen. Nach nur wenigen Stunden brach das Hochwasser – trotz aller Maßnahmen, die Herr Z. in der Eile vorgenommen hatte – auch in sein Geschäft ein und überflutete Keller und Erdgeschoss. Die eigens aus Fernost gelieferten Stoffe, auf die er wochenlang gewartet hatte, sind nun völlig unbrauchbar. „Und das ausgerechnet in einer Phase, in der wir mehrere Großaufträge zu stemmen hatten“, blickt Horst Z. zurück. Die von einem Kunden bestellte Kollektion konnte nicht rechtzeitig ausgeliefert werden. Den dadurch entstandenen Schaden regulierte R+V.
Die Handwerkerfirma war beauftragt eine Installation in den Räumen des Hotels Schöne Aussicht durchzuführen. Durch Unachtsamkeit wurde der Notausschalter betätigt und so unter anderem die Kühlgutgeräte vom Strom genommen. Niemandem ist dies zunächst aufgefallen, so dass über Nacht die Anlagen abgeschaltet blieben. Erst am Folgetag als der Auszubildende der Küche für den anstehenden Mittagstisch die Hähnchenbrüste aus dem Kühlhaus holen sollte, wurde das Ausmaß der Katastrophe sichtbar. Das am Donnerstag angelieferte Hühnerfleisch, war komplett verdorben. Der Hotelchef sah sich einem Schaden in Höhe von 20.000 EUR gegenüber. Zum Glück ist der Schaden über die R+V-GewerbePolice über den Basisbaustein gedeckt.
Ohne den Einsatz moderner Elektronik kann kein Unternehmen mehr arbeiten. Diese zentrale Bedeutung der Technik macht sie zu einem Risikofaktor.
Bedienungsfehler, Brände, Wassereintritt, Vandalismus oder Formen der höheren Gewalt können erhebliche Schäden zur Folge haben.
Das Risiko Elektronik im Basisbaustein bietet umfassenden Versicherungsschutz für die gesamte Elektronik – von Bürogeräten bis hin zu Mess-, Prüf- und Sicherungstechnik.
Versichert ist die unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen zum Beispiel durch
Eine „induzierte Überspannung“ stellten die Experten als Schadenursache fest. Klingt etwas abstrakt, hatte für ein mittelständisches Industrieunternehmen aber ganz fatale Folgen. Aufgrund der Überspannung auf den Sicherungsleitungen einer Steuerungsplatine war erheblicher Schaden entstanden. Das Unternehmen konnte überdies vorübergehend nur noch mit eingeschränkten Kapazitäten arbeiten. Eine rasche Schadenbehebung war also besonders wichtig. Schnell war klar, was die Überspannung angerichtet hatte:
Die Schadenhöhe lag bei über 12.000 EUR. Unmittelbar nach dem Vorfall hatte der Geschäftsführer Kontakt mit R+V aufgenommen. Dank des in die GewerbePolice integrierten Risikos Elektronik, welches unter anderem auch Schäden durch Überspannung, Kurzschluss und Induktion abdeckt, übernahm der Versicherer die Kosten.
Hinweis:
Die Kautionsversicherung begründet keinen Anspruch des Versicherungsnehmers auf Entschädigungsleistung und R+V tritt bei berechtigter Inanspruchnahme der Bürgschaft lediglich in Vorleistung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, geleistete Beträge an R+V zu erstatten.
Die R+V-MietkautionsBürgschaft in der Gewerbepolice verschafft Gewerbetreibenden finanzielle Freiräume.
Als Bürgschaftsart im Rahmen der R+V-Kautionsversicherung ist sie eine Möglichkeit, die in dem Gewerbemietvertrag vereinbarte Kaution verbrieft, statt in bar, zu hinterlegen. Die Bürgschaft von R+V dient dem Vermieter als Mietsicherheit und ermöglicht dem Kunden finanziellen Spielraum und Liquidität für zusätzliche Investitionen.
Die Mietkaution im Rahmen der R+V-GewerbePolice ist damit ein Produkt für alle Mieter, die ihre Liquidität schonen wollen, um finanziell flexibel zu bleiben.
Für den Vermieter ist die Verwaltung von Barsicherheiten mit hohem Aufwand, z.B. durch Kontoeinrichtung/-führung und regelmäßige Abrechnungen über Zinserträge verbunden.
Die Ewald F. Bauhandwerk GmbH vermietet Gewerberäume an die Immo GmbH. Als Mietsicherheit wird eine Mietkautionsbürgschaft gestellt. Nachdem das Mietverhältnis zunächst reibungslos verläuft, gerät die Immo GmbH in finanzielle Schwierigkeiten und kann die vereinbarten Mieten nicht mehr bezahlen. In der Folge muss die Immo GmbH ihren Betrieb aufgeben und die angemieteten Gewerberäume verlassen. Dabei hinterlässt die Immo GmbH wertloses Inventar und Möbel in den Räumen.
Die Ewald F. Bauhandwerk GmbH kann hier in Ruhe eine Firma zur Entrümpelung beauftragen. Sie ist durch den Zahlungsverzug und den Schadensersatz nicht benachteiligt, da die fehlenden Mietzahlungen und die Entrümpelungskosten bis zum Höchstbetrag der Mietkautionsbürgschaft ausgeglichen werden.
Informationstechnologien sind mittlerweile ein notwendiger Bestandteil von Unternehmen aller Branchen. Aus der Nutzung des Internets und vernetzter Kommunikationsgeräte resultieren zahlreiche Risiken für das Unternehmen. Datenspionage, Identitätsdiebstahl und Virenangriffe sind nur einige Beispiele. Folgen solcher Cyberattacken können Vermögensschäden und Sachschäden sein. Darüber hinaus drohen hohe Kosten, beispielsweise für die Wiederherstellung von Daten und Programmen oder die Benachrichtigung gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
Im schlimmsten Fall kann das Unternehmen durch eine Betriebsunterbrechung in eine existenzbedrohende Schieflage geraten. Der Baustein „Schutz vor digitalen Risiken“ bietet einen umfassenden Schutz.
Zu den zahlreichen Risiken der voranschreitenden Digitalisierung kommt die konventionelle Form der Wirtschaftskriminalität. Dazu zählen zum Beispiel Betrug, Diebstahl, Unterschlagung und Veruntreuung. Das Firmenvermögen ist Tag für Tag erheblichen Gefahren ausgesetzt – durch Dritte, Online-Dienstleister, beauftragte Unternehmen und leider mitunter sogar durch eigene Mitarbeiter. Gut beraten, wer für solche Fälle mit einer leistungsstarken Versicherung vorgesorgt hat. Der Baustein „Wirtschaftskriminalität“ bietet verlässlichen Schutz.
Ein Verschlüsselungstrojaner blockierte den Zugriff auf die Daten eines Hotels. Dadurch war es den Mitarbeitern nicht möglich, neue Buchungen anzunehmen oder Rechnungen auszustellen.
Doch dies blieb nicht die einzige Folge der Cyberattacke: Da auch die elektronischen Schlüsselkarten vom Trojaner-Angriff betroffen waren, konnten die Hotelgäste diese nicht mehr nutzen, um Zugang zu ihren Zimmern zu erlangen. Der Geschäftsbetrieb des Hotels kam weitestgehend zum Erliegen. Durch den von R+V vermittelten Notdienst konnte das Problem noch am gleichen Tag behoben werden. Der Geschäftsbetrieb des Hotels wurde wiederhergestellt. Ein Reputationsschaden konnte abgewendet werden. Ohne die Hilfe der Spezialisten wären dem Hotel pro Tag mehr als 10.000 EUR Verlust entstanden. Sämtliche Kosten und die Beseitigung der Schäden wurden von der R+V übernommen.
Max F. fand nach langer Suche einen Job als Aushilfe in einem Einzelhandelsgeschäft mit angeschlossener Werkstatt für Unterhaltungselektronik.
Doch seine 400 EUR Arbeitslohn erschienen ihm wohl als zu gering. Er spionierte das Passwort des Geschäftsführers aus. Damit war es Max F. möglich, Warenretouren und Kundengutschriften ins System einzugeben. Allerdings wurden weder Waren von Kunden zurückgegeben noch lagen Tatbestände für Kundengutschriften vor. Den überschüssigen Kassenbestand – und nur darauf kam es dem unehrlichen Mitarbeiter an – steckte er in die eigene Tasche. Es kam zu Inventurdifferenzen.
Max F. wurde schließlich überführt. Gegen ihn erging ein Vollstreckungsbescheid über den veruntreuten Betrag von rund 13.500 EUR. R+V hat diesen Schaden sowie die Rechtsverfolgungskosten übernommen.
Mitunter reicht schon eine anonyme Anzeige aus, um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen ein Unternehmen in Gang zu setzen. Durch zahlreiche Gesetze und Auflagen – vor allem im Umwelt- und Steuerrecht – wächst die Gefahr, sich vor Gericht verantworten zu müssen.
Dann ist eine professionelle Hilfe durch erfahrene Fachanwälte unverzichtbar, damit der Unternehmer sein gutes Recht erfolgreich verteidigen kann.
Der traditionsreiche Familienbetrieb von Martin K. ist bekannt für seine kompromisslose Qualitätsorientierung. Der geschäftsführende Inhaber wähnte sich denn auch in einem Albtraum, als die Behörden dem mittelständischen Lebensmittelhersteller vorwarfen, Fertigmayonnaise mit Salmonellen-Erregern in Umlauf gebracht zu haben.
Angeblich erkrankten mehrere Gäste eines Restaurants nach dem Genuss dieses Erzeugnisses. Neben den behördlichen Ermittlungen schalteten sich die Medien ein. Das Unternehmen geriet in eine existenzbedrohende Krise. Nun war schnelles und professionelles Handeln gefragt. Martin K. beauftragte einen erfahrenen Fachanwalt.
Gemeinsam mit einem hinzugezogenen Gutachter gelang es schließlich, die Vorwürfe zu entkräften. Die Schuld lag beim Restaurant. Die Kosten für die erfolgreiche Verteidigung übernahm R+V.
Ohne den Einsatz moderner Maschinen kann kein Unternehmen mehr arbeiten. Doch fahrbare Maschinen und maschinelle Anlagen unterliegen einer Vielzahl von Risiken. Ein scheinbar harmloser Bedienungsfehler, die Ungeschicklichkeit eines Mitarbeiters, Kurzschlüsse etc. können zu hohen Schäden führen. Im schlimmsten Fall stehen Teile der Produktion still.
Fahrbare Maschinen z.B.: Minibagger, Stampf- und Rüttelplatten, Kompressoren, Kehrmaschinen
Stationäre Maschinen z.B.: Öfen, Röster, Backstraßen, Verpackungsmaschinen, Kühltechnik, Bohr-, Dreh- und Fräßmaschinen.
Täglich verunglücken Lieferwagen und Transporter auf unseren Straßen. Menschliches Versagen oder die Witterung sind die Gründe dafür.
Sofern Güter ausschließlich für eigene Zwecke befördert werden, diese Güter Eigentum des Versicherungsnehmers sind oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, bearbeitet werden und die für die Beförderung verwendeten KFZ vom eigenen Personal geführt werden, dann bietet der Baustein Technik und Mobilität über die Autoinhalt entsprechenden Versicherungsschutz.
Versichert sind Werkverkehrstransporte von Erzeugnissen und Handelswaren des Versicherungsnehmers einschließlich Rohstoffe und Halbfabrikate.
Geschäftsführer Uwe V. freute sich, dass die Arbeiten an der Uferböschung wie geplant vorangetrieben werden konnten. Jetzt durfte nur nichts mehr schiefgehen. Als ob er es geahnt hätte, erwartete ihn der Polier tags darauf mit überaus schlechten Neuigkeiten. Der Bagger war in den Fluss gerutscht. Zum Glück konnte sich der Baggerführer mit einem beherzten Sprung unverletzt retten. Der Bagger hingegen wurde schwer beschädigt. Für Uwe V. letztlich verschmerzbar. Dank des Bausteins „Technik und Mobilität“ als Bestandteil der R+V-GewerbePolice konnte der Schaden unbürokratisch reguliert werden.
Seit Tagen lief die Produktion auf Hochtouren. Geschäftsführer Lothar V. freute sich über den Auftragsboom – und drückte gleichzeitig die Daumen, dass nichts passieren möge. Doch aufs Daumendrücken allein wollte sich der Chef nicht verlassen. Im Zusammenhang mit seiner R+V-GewerbePolice hatte er den Baustein „Technik und Mobilität“ abgeschlossen. Denn gleich am Montagmorgen überraschte ihn ein Mitarbeiter mit einer Hiobsbotschaft. In einer Walzmaschine waren infolge eines Materialfehlers Zahnausbrüche am Planetengetriebe festgestellt worden. Dank der R+V-GewerbePolice konnte der Schaden jedoch schnell reguliert werden.
Am Morgen verließ der unternehmenseigene Transporter mit sämtlichen Werkzeugen und Baustellen-Materialien das Firmengelände. Bei einer Pause stellte der Fahrer den Transporter auf einem Autobahnparkplatz nördlich von Kassel ab. Er verschloss das Fahrzeug und ging in die Raststätte, um etwas zu essen und einen Kaffee zu trinken. Als er nach etwa 40 Minuten zu seinem Fahrzeug zurückkehren wollte, traute er seinen Augen kaum. Sein Transporter war spurlos verschwunden. Wochen später wurde zwar der Transporter gefunden, aber leer. Die Ware im Wert von 10.000 EUR blieb verschwunden.
Dank des Bausteins „Mobilität und Technik“ erhielt der Unternehmer seinen Schaden ersetzt.
Die Geschäfte laufen gut. Doch was passiert, wenn ein größerer Auftraggeber in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder lange auf die Begleichung der Rechnung gewartet werden muss? Wenn der Kunde Insolvenz anmeldet und ein totaler Forderungsausfall droht?
Über 30.000 Betriebs- und mehr als 100.000 Verbraucherinsolvenzen wurden im Schnitt der letzten Jahre gemeldet. Nicht nur Insolvenzen, sondern auch die schlechte Zahlungsmoral mancher Kunden hat sich zu einem beachtlichen Problem entwickelt. Die Warenkreditversicherung deckt Nettoforderungen aus Warenlieferungen, Dienstleistungen und Werkleistungen ab und sichert so die Liquidität im schlimmsten Fall die Existenz des Unternehmers ab.
Bei Ausführung von Bauleistungen will der leistende Unternehmer seine Rechnung nicht erst nach vollständiger Ausführung der Leistung erstellen oder auf die Auszahlung von Sicherheitseinbehalten bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen warten, sondern ggf. Voraus-/Abschlagszahlungen verlangen. In diesen Fällen wird der leistende Unternehmer gefordert sein, Sicherheiten zu stellen. Sicherheiten und Finanzierungen über die Bank belasten seine Kreditlinie und engen die Liquidität des Unternehmens ein. Mit der Kautionsversicherung in der GewerbePolice bietet sich eine Alternative.
Der mittelständische Hersteller Gebr. M&N liefert seinem langjährigen Kunden Schrauben und Muttern für die Herstellung von Gartenmöbeln. Dafür gibt es einen Vertrag, der unter anderem regelt, wie viel und wann M&N zu liefern hat. Für den Lieferanten unerwartet, meldet sein Kunde Insolvenz an. Zu diesem Zeitpunkt hat M&N bereits wieder eine Lieferung auf den Weg gebracht.
Voraussichtlich wird das Unternehmen jetzt erst einmal auf seiner Forderung von 5.000 EUR sitzenbleiben. Das ist bitter. Die Aussicht, eine Zahlung aus der Insolvenzmasse zu bekommen, besteht zwar, aber das kann Jahre dauern. Da M&N schon lange mit dem Kunden arbeitet und dieser immer pünktlich bezahlt hat, greift der Baustein „Liquidität schaffen“ nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und übernimmt die Nettokosten für die Lieferung. Das Finanzamt erstattet die Mehrwertsteuer.
Die Gebr. M&N beauftragen die Ewald F. Bauhandwerk GmbH mit der Sanierung ihrer Werkshalle. Die Arbeiten werden zur Zufriedenheit der Gebr. M&N ausgeführt und abgenommen.
2 Jahre später treten am Innenputz der Werkshalle großflächige Risse auf. Die Ewald F. Bauhandwerk GmbH ist mittlerweile insolvent und kann keine Mangelbeseitigung mehr durchführen. Auch der Insolvenzverwalter lehnt eine Mangelbeseitigung ab.
Die Gebr. M&N müssen ein Drittunternehmen mit der Mangelbeseitigung beauftragen. Es entstehen Kosten in Höhe von 10.000,00 EUR. Da sie eine Bürgschaft dafür haben, die über 10.000,00 EUR valutiert, können sie die entstandenen Kosten aus der Sicherheit fordern.
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen zur R+V-GewerbePolice.