Das Baugewerbe erfordert schnelle und flexible Finanzierungsspielräume. Denn bis es zu Umsatz kommt, müssen Unternehmen während der Bauphasen liquide bleiben und einen großen Finanzspielraum zur Verfügung haben. Wir zeigen an Praxisbeispielen, wie Unternehmen finanziell flexibel bleiben und sich mit Hilfe von Bürgschaften vor Liquiditätsengpässen schützen können.
Baubürgschaften schaffen Finanzierungs- und Handlungsspielräume
Für Handwerker und Bauunternehmen ist es an der Tagesordnung, dass Auftraggeber Sicherheitseinbehalte vornehmen. Das bedeutet: Gewisse Anteile der Bau- oder Auftragssumme werden vorerst nicht ausgezahlt. In der Folge drohen den ausführenden Firmen Liquiditätsengpässe.
Im Baugewerbe lautet die Devise „Zeit ist Geld“. In dieser hart umkämpften Branche werden Aufträge aufgrund des hohen Zeitdrucks für die aktuellen und kommenden Bauphasen oft besonders schnell vergeben und die Handwerksbetriebe müssen zeitnah reagieren. Dementsprechend zügig benötigen sie somit auch eine Bürgschaft. Traditionell führte der Weg in der Vergangenheit meistens zur Hausbank. Dort jedoch belastet die Bürgschaft die Kreditlinie und weitere Investitionen werden schwierig. Eine Bürgschaft bei einem Kreditversicherer wie z. B. der R+V Versicherung schafft indes kurzfristig Liquiditätsfreiräume und ist dennoch genauso sicher.
Als Unternehmer müssen Sie zahlreiche Themen im Blick behalten. Die R+V Versicherung unterstützt Sie dabei in allen für Sie relevanten Handlungsfeldern. Unsere Ansprechpartner überprüfen gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren privaten und betrieblichen Versicherungsschutz. Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Gesprächstermin.
Eine Baubürgschaft sichert den Auftraggeber gegen Zahlungsausfälle während des gesamten Bauvorhabens ab. Zeitlich und inhaltlich kann sie alle Phasen eines Bauvorhabens von der Auftragsvergabe bis zum Ende der Gewährleistungsfrist umfassen. Während der einzelnen Bauphasen sind verschiedene Bürgschaften notwendig.
Bauprojekte lassen sich über Avalkredite bei Banken oder durch Kautionsversicherungen, z. B. die R+V-Kautionsversicherung, absichern.
Der Vorteil einer Kautionsversicherung: Mit der Kautionsversicherung bleibt wichtiger Handlungsspielraum erhalten und Sie sind nicht mehr abhängig von Bankbürgschaften, die Ihren Kreditrahmen schmälern. Möchten Sie mehr erfahren? Dann vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Gesprächstermin.
Ehe mit dem Bau eines Objekts begonnen wird, können Aufträge öffentlich ausgeschrieben werden. Die Bietungsbürgschaft sichert in dieser Ausschreibungsphase, dass die Angebote der Auftragnehmer bis zur Auftragsvergabe bestehen bleiben. Der Auftraggeber kann auf diese Weise mit den veranschlagten Kosten planen und schützt sich vor plötzlichen Preissteigerungen.
Die Anzahlungsbürgschaft, auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt, sichert Ansprüche auf Rückzahlungen für bereits getätigte Voraus- oder Anzahlungen ab. Der Auftraggeber schützt sich für den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers während der Bauphase. Umgekehrt kann sich der Auftragnehmer sicher sein, nicht auf seinen Anschaffungskosten für Material oder ähnlichem sitzen zu bleiben.
Komplex ist die Vertragserfüllungsbürgschaft. Mit dieser Bürgschaft stellt der Auftraggeber sicher, dass das Unternehmen seinen vertraglich vereinbarten Pflichten auch im Falle einer Insolvenz nachkommt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft umfasst den Zeitraum von der Ausführungsphase bis zur Gewährleistungsphase und deckt unter anderem Schadensersatzforderungen wegen Nicht- oder Teilerfüllung sowie Mängelansprüche bis zum Zeitpunkt der Abnahme ab. Auch sogenannte Überzahlungen können durch die Vertragserfüllungsbürgschaft zurückgefordert werden.
Nachdem die vertraglich vereinbarten Bauleistungen von den ausführenden Firmen abgeschlossen wurden, erfolgt eine Bauabnahme seitens des Auftraggebers. Die Ausführungsbürgschaft sorgt für eine ordnungsgemäße Abnahme und sichert die Ausführung bis zur Abnahme.
Die Bauhandwerker-Sicherungsbürgschaft sichert die Handwerkerlöhne im Baugewerbe ab. Mit der Bürgschaft ist der Auftragnehmer auch dann auf der sicheren Seite, wenn der Auftraggeber während der Bauphase zahlungsunfähig oder insolvent wird. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der Auftraggeber, also der Bauherr.
Damit Mängel, die nach der Bauabnahme bis zur Gewährleistungsfrist auftreten, nicht zum großen finanziellen Zusatzposten werden, gibt es die Gewährleistungsbürgschaft, auch Mängelansprüchebürgschaft genannt. Je nach Vertragsgrundlage kann die Gewährleistungsfrist zwischen zwei und fünf Jahren betragen.
Bauprojekte lassen sich über Avalkredite bei Banken oder durch Kautionsversicherungen absichern. Der Vorteil einer Kautionsversicherung besteht für Sie als Bauunternehmer darin, dass Sie liquide bleiben und ihren Handlungsspielraum erweitern, ohne dabei Ihre Kreditlinie zu belasten.
Die Grafik zeigt die Rechtsbeziehungen der beteiligten Vertragspartner bei der R+V-Kautionsversicherung.
Die R+V-Kautionsversicherung bietet maßgeschneiderte Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer. Sie vereinbaren die notwendigen Bürgschaftsarten (Avalarten) individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Hier einige Highlights der R+V-Kautionsversicherung:
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Sie verbessern Ihre Liquidität durch die Ablösung von Sicherheitseinbehalten oder bestehenden Bürgschaften.
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Es kommt zur Entlastung der Bankkreditlinie und Sie vermeiden die Reduktion von Kreditsicherheiten.
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Sie erhalten einen bequemen und schnellen Zugang zum R+V-Kreditportal und können dort gewünschte Bürgschaften ganz unkompliziert online beantragen.
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Die Leistungen der R+V-Kautionsversicherung sind identisch mit den Avalkrediten von Banken. Im Rahmen dieses Produktes stellt R+V Bürgschaften als Sicherheit für Verpflichtungen aus, die das Unternehmen gegenüber seinen Auftraggebern übernommen hat.
Unsere Ansprechpartner informieren Sie auch gerne im persönlichen Gespräch zur R+V-Kautionsversicherung. Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Gesprächstermin.
Haben Forderungen nach Bürgschaften in Bauverträgen in der Vergangenheit Ihrer Erfahrung nach zugenommen?
Bei unseren Projekten ist es mittlerweile gang und gäbe, Bürgschaften vertraglich zu vereinbaren. Insbesondere bei Neubauprojekten ist es zur Normalität geworden.
Woran liegt das?
Zum einen durch die Aufweichung des Gesellschaftsrechts: Bei einer Gewerbeanmeldung muss nicht mehr zwingend ein Meisterbrief vorgelegt werden. Aus diesem Grund drängen immer mehr kleine Firmen auf den Markt. Zweitens wird der Konkurrenzkampf auch bei kleineren Gewerken und Baumaßnahmen mittlerweile durch Handwerksbetriebe aus dem europäischen Ausland verschärft, die hier in Deutschland zum Einsatz kommen. Und drittens gibt es durch fehlenden qualifizierten Handwerkernachwuchs teilweise eine Verschlechterung der Handwerkerleistungen, so dass eine erhöhte Zahl an Baumängeln festzustellen ist.
Warum sind erweiterte finanzielle Spielräume, die kurzfristig durch Bürgschaften eingeräumt werden können, insbesondere für kleinere Unternehmen aus dem Baugewerbe so wichtig?
Gerade bei kleinen Unternehmen ist der Kostendruck durch die starke Konkurrenz sehr groß. Durch die knappen Kalkulationen sind Vorfinanzierungskosten schwierig umzulegen. Darüber hinaus ist es für die ausführenden Firmen enorm wichtig, gute Konditionen bei ihren Zulieferern für Materialien auszuhandeln. Können die Firmen sofort bezahlen, sind die Konditionen um ein Vielfaches besser. Durch Bürgschaften ist genau dies möglich und es können zudem sogar mehrere parallel laufende Aufträge bearbeitet und finanziert werden.
Warum profitieren sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer von Baubürgschaften?
Durch Bürgschaften wird auf beiden Seiten Vertrauen geschaffen, indem das Risiko eventueller Zahlungsausfälle minimiert wird. Der Auftraggeber ist insbesondere gegen auftretende Mängel, die nicht sofort ersichtlich bzw. nicht unmittelbar erkennbar waren, abgesichert. Das finanzielle Risiko verringert sich hierdurch erheblich. Der Auftragnehmer kann vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalte für Mängelgewährleistungen, die laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) fünf Prozent des Auftrags betragen, ablösen und der Auftragnehmer erhält sein Geld in voller Umfänglichkeit.
Zuletzt aktualisiert: März 2023
R+V-Team
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