Bietungsbürgschaft
Ehe mit dem Bau eines Objekts begonnen wird, können Aufträge öffentlich ausgeschrieben werden. Die Bietungsbürgschaft sichert in dieser Ausschreibungsphase, dass die Angebote der Auftragnehmer bis zur Auftragsvergabe bestehen bleiben. Der Auftraggeber kann auf diese Weise mit den veranschlagten Kosten planen und schützt sich vor plötzlichen Preissteigerungen.
Anzahlungsbürgschaft (Vorauszahlungsbürgschaft)
Die Anzahlungsbürgschaft, auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt, sichert Ansprüche auf Rückzahlungen für bereits getätigte Voraus- oder Anzahlungen ab. Der Auftraggeber schützt sich für den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers während der Bauphase. Umgekehrt kann sich der Auftragnehmer sicher sein, nicht auf seinen Anschaffungskosten für Material oder ähnlichem sitzen zu bleiben.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Komplex ist die Vertragserfüllungsbürgschaft. Mit dieser Bürgschaft stellt der Auftraggeber sicher, dass das Unternehmen seinen vertraglich vereinbarten Pflichten auch im Falle einer Insolvenz nachkommt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft umfasst den Zeitraum von der Ausführungsphase bis zur Gewährleistungsphase und deckt unter anderem Schadensersatzforderungen wegen Nicht- oder Teilerfüllung sowie Mängelansprüche nach der Abnahme ab. Auch sogenannte Überzahlungen, beispielsweise versehentlich doppelt geleistete Abschlagszahlungen, können durch die Vertragserfüllungsbürgschaft zurückgefordert werden.
Ausführungsbürgschaft
Nachdem die vertraglich vereinbarten Bauleistungen von den ausführenden Firmen abgeschlossen wurden, erfolgt eine Bauabnahme seitens des Auftraggebers. Die Ausführungsbürgschaft sorgt für eine ordnungsgemäße Abnahme und sichert die Ausführung bis zur Abnahme.
Bauhandwerker-Sicherungsbürgschaft
Die Bauhandwerker-Sicherungsbürgschaft sichert die Handwerkerlöhne im Baugewerbe ab. Mit der Bürgschaft ist der Auftragnehmer auch dann auf der sicheren Seite, wenn der Auftraggeber während der Bauphase zahlungsunfähig oder insolvent wird. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der Auftraggeber, also der Bauherr.
Gewährleistungsbürgschaft (Mängelansprüchebürgschaft)
Damit Mängel, die nach der Bauabnahme bis zur Gewährleistungsfrist auftreten, nicht zum großen finanziellen Zusatzposten werden, gibt es die Gewährleistungsbürgschaft, auch Mängelansprüchebürgschaft genannt. Je nach Vertragsgrundlage kann die Gewährleistungsfrist zwischen zwei und fünf Jahren betragen.