Vermögensschäden, die durch Ausfall von Mitarbeitern (auch Inhaber, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Gesellschafter) nach einer Straftat eintreten. Darunter fallen die Kosten für eine Betriebsunterbrechung oder für eine Vertragsstrafe, da die Leistung nicht wie vereinbart erbracht werden kann. Auch Kosten für die Wiederherstellung der Reputation können in diesem Zusammenhang anfallen.
Unabhängig von dem Schaden für das Unternehmen übernimmt die R+V nach einem solch traumatischen Ereignis auch die Kosten für eine psychologische Beratung der betroffenen Mitarbeiter. Beim Ausfall von Mitarbeitern kann die versicherte Person eine telefonische psychologische Beratung durch Human Protect Consulting GmbH in Anspruch nehmen. Der Anspruch beinhaltet bis zu sechs Beratungsstunden.