Die betriebliche Altersversorgung speziell für kleine und mittelständische Unternehmen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Mit der Pensionskasse profitieren nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Sie.
Zum 1. Januar 2018 stärkt der Gesetzgeber gezielt die Altersversorgung. Die betriebliche Rente wird noch attraktiver und besonders kleine und mittelständische Betriebe erhalten neue Anreize, um die betriebliche Altersversorgung (bAV) ihrer Mitarbeiter zu fördern. Ein Ziel dabei: die Altersversorgung von Mitarbeitern mit niedrigeren Einkommen auszubauen.
Eine gesetzliche Änderung ist unter anderem die Einführung eines neuen bAV-Förderbetrags für Mitarbeiter mit einem Brutto-Monatseinkommen bis 2.200 EUR (26.400 EUR bei jährlichem Lohnzahlungszeitraum).
Vorteile für den Arbeitgeber:
Vorteile für den Arbeitnehmer:
bAV-Förderbetrag nutzen – Es geht ganz einfach:
Als Arbeitgeber zahlen Sie zusätzlich zum Lohn Ihrer Angestellten zwischen 240 und 480 EUR jährlich in eine bAV ein
Beste Voraussetzungen also, um eine arbeitgeberfinanzierte bAV für ihre Mitarbeiter einzurichten oder ihre bestehende Versorgungsordnung zu optimieren.
Die Pensionskasse der R+V, die R+V Pensionskasse AG, ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Bei der Pensionskasse schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer: Er hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer.
Die ehemalige Optima Pensionskasse wurde im September 2014 auf die R+V Pensionskasse verschmolzen.
Jetzt handeln – ab 2019 kommt 15 % Arbeitgeberzuschuss zur bAV!
Bei einer Entgeltumwandlung sparen i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Ab 2019 sind Sie als Arbeitgeber bei Neuverträgen gesetzlich verpflichtet, Ihre Ersparnis an Ihre Arbeitnehmer weiterzugeben. Dazu können Sie pauschal 15 % in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers als Zuschuss einzahlen. Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung ab 2022. Überprüfen Sie rechtzeitig bestehende Regelungen zu Arbeitgeberzuschüssen, um Doppelansprüche zu vermeiden.
Die Pensionskasse bietet Ihnen:
Seit dem 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz besteht für Arbeitnehmer erstmals ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.
Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.
Die R+V Versicherung bereitet den Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bietet passende, steuerlich interessante Formen der betrieblichen Altersversorgung an und wirkt bei der Einrichtung und Umsetzung im Betrieb mit.
Die Sozialversicherungsgrößen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Hier finden Sie die aktuellen Sozialversicherungsgrößen.
Service-Hotline zu Vertrag + Leistung - 0800 533-1166*
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Bedingungsheft der R+V Pensionskasse AG