07Dez2020 Sachversicherung

    Verschenken, ohne alles aus der Hand zu geben

    Wer bekommt wann wie viel? Wer ein Geldvermögen aufgebaut hat und an seine Lieben übertragen will, möchte bei diesen Fragen gerne ein entscheidendes Wörtchen mitreden. Damit es später keinen Streit in der Familie oder unter Freunden gibt.

    Die R+V macht eine individuelle Vermögensübertragung jetzt leicht

    Eine Schenkung zu Lebzeiten kommt für viele nicht in Frage. Denn dann hätte man keinen Notgroschen mehr für sich selbst. Vielleicht ein Testament? Das ist vielen zu aufwändig. Denn um später jeden Zweifel an der Echtheit und Rechtmäßigkeit des Dokuments oder auch sein heimliches Verschwinden auszuschließen, sollte es notariell beurkundet sein.

     

    Begünstigte sind zu Lebzeiten jederzeit änderbar

    Die R+V macht die individuelle Vermögensübertragung jetzt leicht. Zwei Produkte ermöglichen es dem Versicherten, Erspartes zu verschenken, ohne es aus der Hand zu geben. Und der Versicherte kann immer wieder neu entscheiden, wer die Leistung erhalten soll. Die Begünstigten sind zu Lebzeiten jederzeit änderbar. Gleichzeitig hat der Versicherte Zugriff auf sein Geld und kann etwas aus dem Vertrag herausnehmen, falls er wegen Pflegebedürftigkeit plötzlich doch etwas davon für sich selbst braucht. Umgekehrt sind auch Zuzahlungen möglich. Das Geld wird in einer fondsgebundenen Versicherung chancenorientiert angelegt und kann so an den Entwicklungen der Kapitalmärkte partizipieren. Der Kunde kann bei beiden Produkten aus mehr als 60 Einzelfonds wählen.

     

    Auszahlung an Angehörige zu Lebzeiten oder nach dem Tod

    Beide Produkte unterscheiden sich hauptsächlich im Auszahlungszeitpunkt: Beim R+V-GenerationenKonzept-Plus bestimmt der Kunde das Datum, an dem beispielsweise der Enkel Geld für den Start ins Erwachsenenleben erhalten soll. Die Auszahlung folgt an dem vereinbarten Tag, vielleicht dem 18. Geburtstag des Enkels, auch wenn der Versicherte vorher verstirbt. Der GenerationenPlan Invest-Plus hingegen zahlt im Todesfall an die festgelegte Person.

    Mit anderen Worten: Kunden können heute schon Geldanlage-Päckchen für die Zukunft ihrer Lieben schnüren, behalten alles aber zu Lebzeiten bei sich. Die R+V übernimmt dann später die pünktliche Zustellung. Beide Produkte sind steueroptimiert, das heißt, alle während der Vertragslaufzeit entstehenden Erträge sind bis zum Ablauftermin einkommensteuerfrei. Das gleiche gilt für die Leistung im Todesfall. Und es gibt keine Wartezeit. Direkt ab Vertragsbeginn beträgt die Todesfallleistung 102 Prozent des Policenwerts. Übrigens: Bei beiden Produkten sind keine Gesundheitsangaben erforderlich.


    2.589 Zeichen, inkl. Leerzeichen