06Jan2020 Sachversicherung

    Police gegen die Reichweitenangst

    Reichweitenangst – unter deutschen Autofahrern ist es ein relativ neues Phänomen, in Norwegen beinahe ein alter Hut. Bereits 2013 hat dieser Begriff es in dem skandinavischen Land auf die Liste der Worte des Jahres geschafft. Kein Wunder, denn im Norden Europas in sind Elektroautos sehr verbreitet. Zwar wächst die Kilometer-Reichweite von Elektroautos, doch es bleiben die Bedenken, liegen zu bleiben. Es gibt einfach noch zu wenige Ladesäulen im Land.

    Kostenlos zur nächsten Stromtankstelle

    Die Schutzbrief-Versicherungen von R+V und KRAVAG versuchen, Kunden diese Sorge zu nehmen: Elektrofahrzeuge, die mit leerem Akku stehen bleiben, werden kostenlos bis zur nächsten Stromtankstelle abgeschleppt.

    Und muss der Elektro-Pkw nach einem Unfall in die Werkstatt, kommt der Autobesitzer trotzdem an seine Ziele. Die Vollkaskoversicherung enthält eine Pauschale zur Sicherung der Mobilität, die individuell für Mietwagen, Carsharing oder Busticket genutzt werden kann.

     

    Zahlreiche Leistungen für E-Fahrzeugbesitzer

    Doch damit nicht genug: Weil Unfälle beim Weiterverkauf den Wert des Wagens mindern, erhalten Vollkasko-Versicherte von KRAVAG oder R+V im Reparaturfall einen Ausgleich der Wertminderung, wenn das Auto nicht älter als vier Jahre ist und eine ordnungsgemäße Reparatur durch eine Rechnung belegt wird.

    Falls der Akku des Elektrofahrzeuges total beschädigt wird, erstattet die Versicherung sogar den Neupreis – innerhalb von 30 Monaten (R+V) beziehungsweise innerhalb von 24 Monaten (KRAVAG) nach Erwerb als Neugerät. Dies gilt obwohl gerade die Akkutechnik erfahrungsgemäß einem schnellen Wandel ausgesetzt ist. Zudem ist die heimische Wandladestation bis 1.000 Euro beitragsfrei mitversichert. Gleiches gilt für das mobile Ladegerät. Ladekabel sind natürlich auch mitversichert, sowie Ladekarten (zum Beispiel im Diebstahlfall) bis 100 EUR.

    Apropos Wertverlust: Bei einem Totalschaden am Elektro-Pkw wird der Neupreis des Fahrzeugs noch nach 30 Monaten (R+V) beziehungsweise nach 24 Monaten (KRAVAG) gezahlt.

     

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