21Mär2024 Leben + Gesundheit

    R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung als Dauerpolice

    Reisen ist eine der besten Möglichkeiten, dem Alltag zu entfliehen und neue Orte zu erkunden. Die einen zieht es an den Strand, andere lieben Städtereisen oder entscheiden sich für einen Abenteuerurlaub. Ist die Reise erst gebucht, steigt die Vorfreude auf die schönsten Tage des Jahres.

    Aber wie war das nochmal mit der Auslandsreise-Krankenversicherung? Ist die automatisch dabei? Gilt noch die vom letzten Jahr? Arztpraxis, Klinik oder Notfallambulanz gehören sicher nicht zu den attraktiven Sehenswürdigkeiten. Sollte aber doch einmal etwas passieren, ist diese Versicherung Gold wert und Reisende sind weltweit rund um die Uhr sehr gut abgesichert. Die Auslandsreise-Krankenversicherung ersetzt die Kosten für verordnete Medikamente, Arztbesuche, für einen notwendigen Krankenhausaufenthalt oder im schlimmsten Fall für einen Krankenrücktransport nach Deutschland.

    Wer nicht jährlich im Trubel der Urlaubsvorbereitungen auch noch an einen erneuten Abschluss denken möchte, für den ist die Auslandsreise-Dauerpolice die ideale Lösung. Sie ist auch online abschließbar und gilt jeweils für die ersten 45 Tage einer Auslandsreise – egal wie viele Reisen im Jahr anstehen. Es gibt sie bei der R+V Versicherung in den Ausprägungen FernWeh für Einzelpersonen (ARED) und FernWeh Familie (ARFD). Der Versicherungsschutz verlängert sich hier automatisch von Jahr zu Jahr und spart auch noch bares Geld. Einzelpersonen bis 64 Jahre zahlen zum Beispiel 10,80 Euro im Jahr, Familien 22,80 Euro.

    Zu einer Familie zählen der Versicherungsnehmer, Ehepartner, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder Lebensgefährte (jeweils bis zur Vollendung des 64. Lebensjahres) und Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in häuslicher Gemeinschaft leben.

     

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