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Schutz gegen Schmierereien
Für die einen ist es Kunst, für die anderen Sachbeschädigung: Graffiti ist allgemein umstritten. Keine zwei Meinungen gibt es gewöhnlich dann, wenn Sprayer ihr Werk an private Hauswände, Grundstücksmauern oder Garagen schmieren. Die R+V bietet Schutz gegen diese Form des Vandalismus.
Kunst oder Vandalismus? Im Falle des britischen Künstlers Banksy, dessen Identität bis heute ein Rätsel ist, stellt sich diese Frage ausnahmsweise nicht. Wenn Banksy bei Nacht und Nebel eine Hauswand besprüht, dann steigt das Gebäude sofort sprunghaft im Wert – wie etwa in Bristol, wo er ein bereits zum Verkauf ausgeschriebenes Gebäude mit einer ironischen Corona-Zeichnung schmückte. Die verkaufswillige Besitzerin zog daraufhin schleunigst ihr Angebot zurück, denn statt der rund 300.000 Euro dürfte die Immobilie nun leicht einen siebenstelligen Betrag einbringen.
Hohe Zahl an Vandalismusschäden durch Graffiti
Die überwiegende Mehrzahl der Immobilieneigentümer hat allerdings weit weniger Glück: Für sie sind Graffiti ein teures Ärgernis. 96.244 Fälle von Sachbeschädigungen durch Graffiti wurden in Deutschland allein im Jahr 2019 polizeilich erfasst. Damit sind sie die Ursache Nummer eins für Vandalismusschäden an privaten Gebäuden. Hinzu kommen die Schäden an Türen oder Fenstern bei (versuchtem) Einbruch sowie sonstige mutwillige Zerstörungen, beispielsweise an Überdachungen, Zäunen, Beleuchtung oder Briefkästen.
Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung
Wer eine Immobilie besitzt, sollte für einen entsprechenden Versicherungsschutz sorgen. Allerdings sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung üblicherweise nur Schäden versichert, die ohne Einwirkung von Personen entstehen, also beispielsweise Sturm- oder Feuerschäden. Die R+V bietet daher den Zusatzbaustein Diebstahl, Vandalismus und Graffiti an, der ab der Tarifvariante Comfort mit abgeschlossen werden kann. Dort gilt dieser jetzt nicht mehr nur für Ein- und Zweifamilien-, sondern auch für Mehrfamilienhäuser. Die Versicherungssumme beträgt bis zu 5000 Euro.
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