06Sep2021 Sachversicherung

    Glasbruch ist kein Beinbruch

    In der Küche geht es oft heiß her: Soßen blubbern, Steaks brutzeln und der Spinat brodelt. Hier rühren, da wenden, damit ja nichts anbrennt. Und dann rutscht der schwere Topf oder die riesige Pfanne aus der Hand und knallt ausgerechnet auf die Herdplatte aus Glas. Das Glaskeramik-Kochfeld geht zu Bruch oder hat einen dicken Sprung. Ein Ersatz kann schnell ins Geld gehen, bei Induktionsherden muss man noch tiefer in die Tasche greifen.

    Zusatzbaustein in R+V-Hausratpolice

    Richtig teuer aber wird so ein Kochunfall mit Glasschaden am Herd, wenn auch die unter dem Ceran-Feld liegende Elektronik in Mitleidenschaft gezogen wird. Wenn aufgrund der Risse auf der Oberfläche Wasser und andere Flüssigkeiten ins Innere des Herds eindringen, können eine Platine oder ein Elektrolytkondensator irreparabel beschädigt werden. Schlimmstenfalls kommt es sogar zum Kurzschluss. Ein Austausch gegen eine unversehrte Glasplatte ist also nicht nur aus ästhetischen Gründen sinnvoll.

     

    Neu: Glasbruch-Schutz umfasst auch Elektronikteil

    Glück im Unglück haben Hobbyköche mit einer R+V-Hausratpolice: Der Zusatzbaustein „Glasbruch“ wurde erweitert und schließt neben der Glaskeramik-Kochfläche auch das Elektronikteil ein. Sollte also die Platte nur in Verbindung mit der zugehörigen Elektronik wiederbeschafft werden können, kommt die Hausratversicherung für alles auf. Diese Neuerung gilt für alle Tarifvarianten, sogar im basic-Tarif, der nur online abgeschlossen werden kann. Dann können Küchenchefs unbesorgt drauf los rühren und schmurgeln.
     
    Natürlich gilt der Zusatzbaustein Glasbruch nicht nur für Glaskeramik-Kochfelder. Versichert sind alle möglichen Scheiben innerhalb der eigenen vier Wände: Neben den Fenstern und Türen also auch das Glas von Vitrinen, Schränken, Bilderrahmen, Schrankspiegeln, Wintergärten, Duschkabinen, Wetterschutzvorbauten und Dächern sowie Aquarien und Terrarien. Und auf dem Dach ist sogar die Verglasung der Sonnenkollektoren mitversichert. Ausgenommen sind unter anderem Brillengläser und Smartphone-Displays sowie Trinkgläser und das Bullauge der Waschmaschine.  
     
    Tipp: Und wenn Glas einmal kaputtgegangen ist, lassen sich kleine, feine Glassplitter einfach mit feuchter Watte entfernen.  


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