05Apr2021 Service + Tipps

    Wenn Behörden durchgreifen

    Salmonellen, Legionellen oder Norovirus: Meldepflichtige Krankheitserreger können von heute auf morgen einen Betrieb lahmlegen. Denn tauchen sie auf, ordnet das Gesundheitsamt umgehend die Schließung an, um eine Verbreitung der Erreger zu verhindern. Damit kann der Betrieb schnell in Existenznot geraten, denn trotz des Stillstands in der Kasse laufen die Fixkosten weiter. Und obendrein verlangt die Behörde die Desinfektion und Vernichtung von Waren und Vorräten.

    Schadenersatz bietet die neue Einzel-Betriebsschließungsversicherung der R+V

    Wer die neue Einzel-Betriebsschließungsversicherung hat, kann bei behördlichen Stilllegungen gelassen bleiben. Denn die R+V entschädigt entgangene Gewinne und kommt zudem für die zusätzlichen Kosten auf.


    Versichert sind alle Krankheiten oder Erreger, die im Infektionsschutzgesetz genannt werden und in einem einzelnen Betrieb auftreten. Nicht versichert sind dagegen präventive Schließungen wegen einer Epidemie oder Pandemie – wie beispielsweise während eines Corona-Lockdowns.

     

    Absicherung für Restaurants, Hotels und Altenheime

    Die Einzel-Betriebsschließungsversicherung ist insbesondere interessant für Betriebe, die Lebensmittel, pharmazeutische Produkte, Pflegeprodukte oder Kosmetika herstellen oder verarbeiten, oder in denen sich viele Menschen infizieren können wie Restaurants, Hotels und Altenheime.


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