07Sep2020 Sachversicherung

    Lässt keinen im Regen stehen

    Lange Dürrephasen mit Rekordtemperaturen, gefolgt von heftigen Unwettern mit rasanten Temperaturstürzen und Starkregen: solche Wetterextreme nehmen in Deutschland seit Jahren spürbar zu. Gerade der Spätsommer ist Unwetterzeit. Überflutete Straßen, umgestürzte Bäume und vollgelaufene Keller oder Garagen sind die Folge. Wer gut versichert ist, dem wird der finanzielle Schaden ersetzt. Doch was viele nicht wissen: Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden.

    Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden

    Hat zum Beispiel ein Sturm einige Fenster eingedrückt, es regnet rein und im Keller steht das Wasser, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Trocknung auf. Die Versicherung zahlt außerdem für Schäden, wenn sie durch Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Hagel oder Blitzeinschlag verursacht werden. Ist das Wasser jedoch bei einem Unwetter durch eine Überschwemmung oder einen Rückstau der Kanalisation ins Haus gelangt, greift dieser Schutz nicht, da es sich um einen Elementarschaden handelt. „Solche Schäden sind oft mit immens hohen Aufwänden für die Betroffenen verbunden, losgelöst von dem Ärger, den man damit hat“, erklärt Sven Haegermann von der R+V-Versicherung. Damit der Bewohner am Ende nicht im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen bleibt, bietet die R+V zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung den Zusatzbaustein „Weitere Naturgefahren“ an. Dieser umfasst auch Schäden, die durch Überschwemmungen, witterungsbedingten Rückstau (wenn das betroffene Rohrsystem der Versorgung des versicherten Gebäudes dient), Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkungen, Schneedruck oder Lawinen ausgelöst werden.

     

    Zusatzbaustein für Schäden durch Starkregen

    Doch gerade Starkregen führt oft nicht zu einer kompletten Überschwemmung des Grundstücks. Deshalb hat die R+V nun als einer der ersten Versicherer in Deutschland den bisherigen Naturgefahren-Schutz erweitert: „Weitere Naturgefahren Spezial“ heißt der neue Zusatzbaustein, der Schäden durch Starkregen sowie Teilüberschwemmungen absichert – auch wenn weniger als 50 Prozent der Grundstücksfläche betroffen sind. Er greift auch bei Schäden durch Wasser, das aus Rohren oder deren zugehörigen Einrichtungen austritt, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, etwa Regenwasser für den Garten aus der eigenen Regenwasser-Nutzungsanlage.

     


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