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Totalschaden
Ende Oktober gibt es eine Massenkarambolage auf der A 81 in Baden-Württemberg. Wer trägt Schuld und wer muss zahlen? Die R+V bietet den Betroffenen schnelle und unkomplizierte Hilfe.
Von Gesa Fritz
Freitag, Feierabend, Wochenende – es ist mal wieder voll auf der A 81 bei Heilbronn am 28. Oktober. Das Wetter mischt im Autobahn-Gewimmel kräftig mit und schickt abwechselnd Regenschauer und die tiefstehende Sonne. Plötzlich kracht es. Nicht einmal, sondern wieder und wieder und wieder. Eine Massenkarambolage, in die am Ende mehr als 80 Fahrzeuge verwickelt sind. Auf einer Strecke von 3,5 Kilometern reiht sich Unfallwagen an Unfallwagen. Zum Glück sind unter den rund 120 Insassen nach Angaben der Polizei nur Leichtverletzte.
Die Schuldfrage ist nicht zu klären
Schnell stellt sich die Frage: Wer trägt eigentlich Schuld am Unfall? Die Polizei Heilbronn nennt als Ursache eine Mischung aus regennasser Straße, blendender Sonne, zu wenig Abstand und zu hoher Geschwindigkeit. Aber wer muss jetzt für den Schaden zahlen? Ist die eigene Kasko-Versicherung in der Pflicht oder die Haftpflicht eines anderen Unfall-Autos? „Bei so einer Massenkarambolage geht es Schlag auf Schlag. Abstand, Geschwindigkeit, aufgefahren oder reingeschoben – all das lässt sich nicht mehr klären“, sagt Silke Rimmelspacher, Abteilungsleiterin Kfz- und Unfall-Schaden. „Auch Sachverständige kommen da an ihre Grenzen.“
In dieser schwierigen Situation gibt es eine einfache Lösung für die Betroffenen mit einer Kfz-Haftpflicht bei der R+V. „Wir bieten eine vereinfachte Schadenregulierung an“, sagt Rimmelspacher. Normalerweise kommt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers für einen Schaden an anderen Fahrzeugen auf. Oder die Kosten werden entsprechend einer Teilschuld auf mehrere Beteiligte verteilt. „Bei einer Massenkarambolage läuft das bei der R+V anders. Als Kfz-Haftpflichtversicherer regulieren wir die Schäden am Fahrzeug unserer eigenen Kundinnen und Kunden“, erklärt die Unfall-Expertin. „Wir wollen den Betroffenen damit schnell und unkompliziert helfen.“ Basis ist eine Vereinbarung über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die einige Kfz-Versicherer geschlossen haben – darunter die R+V.
Keine Auswirkungen auf die Schadenfreiheitklasse
Das vereinfachte Verfahren bietet noch weitere Vorteile für die Versicherten. Auch wenn keine Kasko-Versicherung besteht, wird dem Kunden sein Fahrzeugschaden erstattet. Und: Der Unfall hat keine Auswirkungen auf die Schadenfreiheitklasse. Wurden im Fahrzeug Menschen verletzt, kümmert sich ebenfalls die eigene Versicherung um alle betroffenen Personen – auch wenn keine Fahrerschutzversicherung besteht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betroffenen angeschnallt waren.
Massenunfall oder nicht – dafür gibt es genaue Kriterien: mindestens 40 beteiligte Fahrzeuge, der Unfallverursacher ist unbekannt und die Zusammenstöße müssen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen. „Solche Unfälle gibt es typischerweise im Herbst oder Winter, wenn sich die Sicht- oder Straßenverhältnisse auf einen Schlag ändern – etwa durch Nebel, Blitzeis oder Schnee“, berichtet Rimmelspacher. „Aber sie sind zum Glück selten.“ Derartige Massenkarambolagen gab es zuletzt im Jahr 2021 auf der A 9 bei Ingolstadt in Bayern und 2019 auf der A 71 bei Schwarza in Thüringen.
Typisch sind viele Totalschäden
Beim aktuellen Unfall auf der A 81 sind ein knappes Dutzend Fahrzeuge mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung bei der R+V betroffen. Nach dem Unfall hat die Polizei die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge dem GDV mitgeteilt. Der Dachverband hat wiederum Kontakt zu den einzelnen Versicherern aufgenommen. „Wir haben dann alle betroffenen Kundinnen und Kunden angeschrieben“, sagt Rimmelspacher. Kleinere Schäden werden über einen Kostenvoranschlag abgerechnet, bei größeren und bei komplexeren Schäden wird ein Sachverständiger oder eine Sachverständige einbezogen. „Bei solchen Unfällen gibt es immer viele Totalschäden“, weiß Rimmelspacher.
Was tun, wenn man selbst in einen Unfall mit vielen Beteiligten gerät? „Melden Sie einen Unfall grundsätzlich Ihrer Versicherung“, rät Rimmelspacher. „Wird er dann als Massenunfall eingestuft, teilen wir Ihnen das automatisch mit.“ Die Versicherer sind zu diesem Vorgehen übrigens nicht gesetzlich verpflichtet. Sie haben sich selbst für dieses kundenorientierte Vorgehen entschieden. Und auch für die Versicherten ist die Teilnahme an dem Verfahren freiwillig. „Ich habe allerdings noch nie erlebt, dass eine Kundin oder ein Kunde ablehnt. Die Vorteile sprechen für sich“, sagt Rimmelspacher.