Wiesbaden, 18.10.2016:
R+V-Infocenter. Lebensmittel einkaufen und spazieren gehen fast immer erlaubt – bei geplanten Unternehmungen im Zweifelsfall Genehmigung einholen.
Mit Grippe im Bett und der Kühlschrank ist leer – was nun? Wer krank geschrieben ist, weiß oft nicht, welche Aktivitäten in dieser Zeit erlaubt sind. Dabei gibt es eine einfache Regel. „Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird“, sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtler beim Infocenter der R+V Versicherung. Das heißt: Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die Genesung weder verzögert noch gefährdet.
Wer jedoch in grober Weise gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder – im schlimmsten Fall – sogar die fristlose Kündigung. „Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt von der Krankheit und der individuellen Situation ab“, sagt R+V-Experte Axel Döhr. Denn nicht jede Krankheit fesselt den Patienten ständig ans Bett. Vor allem gegen Aktivitäten, die die Heilung fördern, können Arbeitgeber und Krankenkasse keine Einwände haben. Im Zweifelsfall rät Döhr, geplante Unternehmungen mit einem Arzt zu besprechen und sich diese schriftlich genehmigen zu lassen.
Brigitte Römstedt
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