02Apr2024 Auto, Reise & Verkehr

    Anhänger auf der Straße parken: nur zwei Wochen erlaubt

    Wohin mit einem Anhänger, wenn auf dem eigenen Grundstück kein Platz ist? Er darf auf der Straße stehen – aber höchstens zwei Wochen an derselben Stelle. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

    Öffentlicher Parkraum ist knapp, vor allem in Städten. Deswegen dürfen Anhänger höchstens 14 Tage lang an einem Ort stehen. Wer den Anhänger länger stehen lässt, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. „Die Frist verlängert sich auch nicht, wenn man den Anhänger einfach einen oder zwei Parkplätze weiterschiebt“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. „Andere Verkehrsteilnehmende müssen eine echte Chance haben, in diesem Bereich ihr Auto abzustellen.“ Erst auf einem komplett neuen Parkplatz beginnt die Frist neu – und der Anhänger darf wieder zwei Wochen parken. 

     

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Die Parkregeln gelten für „normale“ Anhänger ebenso wie für Wohnwagen. 
    • Anders sieht es bei Anhängern oder Wohnwagen aus, die noch an einem Fahrzeug hängen: Sie dürfen überall unbeschränkt parken, wenn kein grundsätzliches Parkverbot gilt. 
    • Wer seinen Anhänger auf der Straße abstellt, sollte diesen mit Unterlegkeilen vor den Reifen gegen Wegrollen sichern. Manche Anhänger haben zudem eine Feststellbremse. 
    • Ebenso wie Autos müssen auch Anhänger regelmäßig zur Hauptuntersuchung, in der Regel alle zwei Jahre. Sonst sind Verwarngelder ab 15 Euro möglich. 
    Kontakt für die Medien

    Gesa Fritz

    Pressesprecherin Kfz- und Sachversicherungen, Rückversicherung, Verbraucherthemen, Studie „Die Ängste der Deutschen“

    0611 533-52284

    gesa.fritz@ruv.de

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