19Mär2015 Verbraucher & Recht

    Kopieren verboten: Personalausweis nicht aus der Hand geben

    R+V-Infocenter. Personalausweisgesetz schützt sensible Daten - Ausnahmen bei Banken oder Behörden.

    Das Hotel erstellt beim Einchecken eine Kopie, das Fitnessstudio verlangt ein Pfand als Sicherheit: Für viele Menschen ist es nichts Ungewöhnliches, ihren Personalausweis an Fremde auszuhändigen. Doch Unternehmen dürfen ihre Kunden gar nicht dazu auffordern. "Schon seit 2010 ist es Dritten grundsätzlich nicht mehr erlaubt, den Personalausweis zu kopieren, zu scannen oder als Pfand zu verlangen", sagt Sascha Nuß, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. Ausnahmen gelten nur in wenigen Einzelfällen, etwa für einige Behörden, für Banken und Telekommunikationsanbieter.

    Fast jeder dritte Deutsche hat Angst vor Betrug. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Infocenters der R+V Versicherung. Trotzdem gehen viele recht sorglos mit ihren Daten um - etwa mit den gespeicherten Informationen im Personalausweis. "Der neue Ausweis enthält neben den sichtbaren Daten auch ein Speicher- und Verarbeitungsmedium, unter anderem für den elektronischen Identitätsnachweis. Das Personalausweisgesetz soll die sensiblen Daten und die neuen Funktionen vor Missbrauch schützen", erklärt R+V-Experte Nuß. Er rät Verbrauchern deshalb, das Dokument nicht aus der Hand zu geben. "Unternehmen müssen sich damit zufrieden geben, sich den Ausweis zeigen zu lassen, um beispielsweise eine Person zu identifizieren oder Angaben wie Alter und Anschrift zu überprüfen."

    Persönliche Daten schützen

    Mit dem neuen elektronischen Ausweis können sich Kunden online, an Automaten oder Terminals identifizieren. Außerdem sind sichere Signaturen möglich, um Verträge, Urkunden oder Anträge digital zu "unterschreiben". Doch auch der alte Ausweis enthält persönliche Informationen, die nicht in fremde Hände gelangen sollten. Sind die Daten einmal in Umlauf, lässt sich ihre Verbreitung nur schwer stoppen. Das Personalausweisgesetz soll die Missbrauchsgefahr eindämmen und gilt für den alten wie den neuen Ausweis.

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Ausweis möglichst nie an Dritte abgeben. Eine Sonderregelung gilt für einige Behörden, beispielsweise die Polizei.
    • Von Fremden keine Kopien des Ausweises anfertigen lassen. Ausnahmen: Nach dem Geldwäschegesetz müssen Verpflichtete, hierzu gehören unter anderem Banken und Lebensversicherungsunternehmen, Daten aufnehmen und speichern. Auch Telekommunikationsanbieter dürfen im Rahmen eines Vertragsabschlusses Kopien anfertigen.
    • Wer es für notwendig hält, eine Kopie des Ausweises an Dritte weiterzugeben, sollte dort möglichst alle nicht erforderlichen Daten schwärzen.
    • Private Sicherungskopien des Ausweises sind weiterhin erlaubt.