16Jul2015 Auto, Reise & Verkehr

    Radwegpflicht - oder nicht? Wo und wann Radler freie Fahrt haben

    R+V-Infocenter. Radfahrer können Wege in der Regel frei wählen - trotzdem sind Radwege oft eine sichere Option.

    Autos auf die Straße, Fußgänger auf den Bürgersteig, Radfahrer auf den Radweg: Ganz so einfach ist es in Deutschland nicht. "Wenn keine Verkehrsschilder am Wegrand stehen, dürfen Radfahrer auch auf der Straße fahren - selbst wenn es einen Radweg gibt", so Karl Walter, Verkehrsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden. Er rät jedoch, wenn möglich trotzdem den Radweg zu nutzen.

    Bereits 1997 hob der Gesetzgeber die generelle Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf. Ausnahmen bilden unübersichtliche Stellen oder sonstige Straßenverhältnisse, durch die Verkehrsteilnehmer in Gefahr geraten können. Dort dürfen Kommunen weiterhin die runden blauen Schilder mit abgebildeten Rädern aufstellen. Diese verpflichten Radfahrer dazu, den Radweg zu nutzen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.

    Ist ein Fahrradweg vorhanden, ist dessen Benutzung aber durchaus empfehlenswert - mit Ausnahmen: "Bei zugeparkten oder durch Glasscherben verschmutzten Radwegen kann es auf der Straße ungefährlicher sein", so R+V-Experte Walter. Sicherer sind die noch relativ seltenen Fahrradstraßen, die meist ausschließlich Radfahrern vorbehalten sind. Aber selbst wenn ein Zusatzschild den Autoverkehr erlaubt, gilt hier eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30.

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Das Fahren auf der falschen Radwegseite ist nicht erlaubt. Verkehrssünder müssen mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.
    • Die Schilder 237, 240 und 241, die die Radwegpflicht anzeigen, müssen am Wegrand stehen. Ein auf den Asphalt gemaltes Verkehrsschild oder Fahrradzeichen hat keine rechtliche Bedeutung und dient lediglich zur Orientierung.
    • Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren, radelnde Erwachsene hingegen gehören auf Radweg oder Straße.
    • Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder. Darum müssen Fahrer sich an dieselben Regeln halten. E-Bikes hingegen sind rechtlich gesehen Leichtmofas und fallen nicht mehr in die Kategorie "Fahrrad". Deshalb dürfen sie nur dann auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild "Mofas frei" erlaubt.