R+V Infocenter: Verbraucherthemen für die Medien

    02 Dez
    Verbraucher & Recht

    Irrläufer-Pakete: Nur bestellte Ware bezahlen

    Mehrere Millionen Pakete landeten zur Vorweihnachtszeit in deutschen Haushalten. Irrläufer muss man oft weder bezahlen noch zurückschicken.
    Mehrere Millionen Pakete landeten zur Vorweihnachtszeit in deutschen Haushalten – doch nicht alle wurden wirklich bestellt. Solche Irrläufer muss man oft weder bezahlen noch zurückschicken.
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