Wiesbaden, 02.12.2020:
R+V-Infocenter: Den Weihnachtsbaum online bestellen und liefern lassen: Für viele Verbraucher ist das in Corona-Zeiten eine gute Option. Schwierig wird es jedoch, wenn die Tanne oder Fichte anders aussieht als gewünscht. Denn für geschlagene Bäume gibt es in der Regel kein Widerrufsrecht, warnt das R+V-Infocenter.
Kleidung, Möbel und viele andere Online-Einkäufe können Verbraucher problemlos und ohne Angabe von Gründen wieder zurücksenden. „Hier gilt das 14-tägige Widerrufsrecht“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Verderbliche Waren sind von diesem Recht jedoch ausgenommen. Dazu gehören neben frischen Lebensmitteln auch klassische Weihnachtsbäume, Adventskränze aus Tannenzweigen und Schnittblumen. „Nur bei einem wirklichen Mangel kann der Kunde den geschlagenen Baum zurücksenden und einen kostenfreien Ersatz verlangen“, sagt R+V-Experte Rempel. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Fichte statt einer Nordmanntanne vor der Tür steht. Im Gegensatz dazu gilt bei „lebenden“ Bäumen, also etwa eingetopften Tannen oder Bäumen mit Wurzelwerk, das Widerrufsrecht für Verbraucher.
Brigitte Römstedt
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