02Dez2020 Feiern & Feste

    Verderbliche Ware: Weihnachtsbaum aus dem Internet

    R+V-Infocenter: Den Weihnachtsbaum online bestellen und liefern lassen: Für viele Verbraucher ist das in Corona-Zeiten eine gute Option. Schwierig wird es jedoch, wenn die Tanne oder Fichte anders aussieht als gewünscht. Denn für geschlagene Bäume gibt es in der Regel kein Widerrufsrecht, warnt das R+V-Infocenter.

    Die Wurzel macht den Unterschied

    Kleidung, Möbel und viele andere Online-Einkäufe können Verbraucher problemlos und ohne Angabe von Gründen wieder zurücksenden. „Hier gilt das 14-tägige Widerrufsrecht“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Verderbliche Waren sind von diesem Recht jedoch ausgenommen. Dazu gehören neben frischen Lebensmitteln auch klassische Weihnachtsbäume, Adventskränze aus Tannenzweigen und Schnittblumen. „Nur bei einem wirklichen Mangel kann der Kunde den geschlagenen Baum zurücksenden und einen kostenfreien Ersatz verlangen“, sagt R+V-Experte Rempel. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Fichte statt einer Nordmanntanne vor der Tür steht. Im Gegensatz dazu gilt bei „lebenden“ Bäumen, also etwa eingetopften Tannen oder Bäumen mit Wurzelwerk, das Widerrufsrecht für Verbraucher.

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
    • Wer seinen Weihnachtsbaum online kauft, sollte den Online-Shop vorab kritisch prüfen. Seriöse Händler geben Kontaktmöglichkeiten, Preise, Lieferzeiten, Versandkosten und die Geschäftsbedingungen an. Und sie verweisen regelmäßig auch darauf, dass es bei geschlagenen Weihnachtsbäumen kein Widerrufsrecht gibt. 
    • Bei der Wahl des Baumes sollten die Käufer auch darauf achten, wie schnell dieser seine Nadeln verliert. Dabei sollten sie auch den Transportweg und die Lieferzeit bedenken.
    • Für online bestellte Dekorationsartikel wie Christbaumschmuck gilt – anders als für die geschlagene Tanne – ein Widerrufsrecht. Die Kunden können die anderen Artikel also zurücksenden.