Wiesbaden, 16.07.2020:
R+V-Infocenter. In vielen Innenstädten sind Autofahrer froh, wenn sie endlich einen Parkplatz ergattert haben. Doch wo heute Parken erlaubt ist, kann sich schon morgen ein Halteverbotsschild finden. Vorsicht ist vor allem geboten, wenn das Auto während des Urlaubs länger nicht bewegt wird, warnt das R+V-Infocenter.
Was Autofahrer oft vergessen: Öffentlicher Verkehrsraum, wie Straßen oder frei zugängliche Parkplätze, ist nicht nur zum Parken da. „Es können jederzeit zeitlich befristete Halteverbote eingerichtet werden, etwa für Umzüge oder Bauarbeiten“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. „Die Sperrung wird durch mobile Verkehrszeichen mindestens drei Tage vorher angekündigt.“ Wer die Schilder missachtet oder übersieht, hat das Nachsehen – das Auto wird abgeschleppt. Die Abschleppgebühren und die Kosten für das Aufbewahren des Fahrzeugs muss der Halter zahlen.
Brigitte Römstedt
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