12Dez2018 Verbraucher & Recht

    Auch Versicherungen können „zusammenziehen“

    R+V-Infocenter. Wohnungssuche, Renovieren, Umzug: Wenn Paare zusammenziehen, müssen sie sich um viele Dinge kümmern. Dazu gehört auch, die Versicherungen zu überprüfen. Wer dies versäumt, verschenkt mitunter Geld – und gefährdet zudem den Versicherungsschutz, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

    Doppelversicherung vermeiden

    Policen zusammen­zulegen: Das ist in vielen Fällen sinnvoll, um doppelte Beiträge zu vermeiden – etwa bei Haftpflicht-, Hausrat- und Rechts­schutz­versicherung. „Die Partner sollten sich beraten lassen, wer in welchen Vertrag einsteigt und welcher aufgelöst werden kann. Das kann der jüngere Vertrag sein oder der umfangreichere. Manchmal können sie auch anteilig nebeneinander bestehen bleiben“, sagt Versicherungsexpertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Die Lebenspartner sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass nach der Zusammenlegung beispielsweise die Haftpflichtversicherung in der Regel keine Schäden mehr übernimmt, die die Lebenspartner gegenseitig verursachen. „Und auch bei der Rechtsschutzversicherung ändert sich das Verhältnis der versicherten Personen untereinander.“

    Grundsätzlich gilt: Alle Versicherungen müssen über die neue Adresse informiert werden. Je nach Police ist für die Hausratversicherung zudem die neue Wohnungsgröße wichtig. „Wenn die Hausratversicherung an die Wohnfläche gekoppelt ist, kann sie nur dann einen Schaden vollständig begleichen“, erklärt R+V-Expertin Gilles.

    Begünstigten ändern

    Bei Versicherungen, die direkt auf eine Person zugeschnitten sind, ist die Situation anders: Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherungen bleiben in der Regel unverändert bestehen und können nicht zusammengelegt werden. Bei einer Lebensversicherung lohnt sich jedoch zu prüfen, wer als Begünstigter genannt ist und dies bei Bedarf zu ändern. Nur so gehen die Leistungen an die richtige Person.