Wiesbaden, 16.07.2015: R+V-Infocenter: Radfahrer können Wege in der Regel frei wählen - trotzdem sind Radwege oft eine sichere Option
Autos auf die Straße, Fußgänger auf den Bürgersteig, Radfahrer auf den Radweg: Ganz so einfach ist es in Deutschland nicht. "Wenn keine Verkehrsschilder am Wegrand stehen, dürfen Radfahrer auch auf der Straße fahren - selbst wenn es einen Radweg gibt", so Karl Walter, Verkehrsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden. Er rät jedoch, wenn möglich trotzdem den Radweg zu nutzen.
Bereits 1997 hob der Gesetzgeber die generelle Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf. Ausnahmen bilden unübersichtliche Stellen oder sonstige Straßenverhältnisse, durch die Verkehrsteilnehmer in Gefahr geraten können. Dort dürfen Kommunen weiterhin die runden blauen Schilder mit abgebildeten Rädern aufstellen. Diese verpflichten Radfahrer dazu, den Radweg zu nutzen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.
Ist ein Fahrradweg vorhanden, ist dessen Benutzung aber durchaus empfehlenswert - mit Ausnahmen: "Bei zugeparkten oder durch Glasscherben verschmutzten Radwegen kann es auf der Straße ungefährlicher sein", so R+V-Experte Walter. Sicherer sind die noch relativ seltenen Fahrradstraßen, die meist ausschließlich Radfahrern vorbehalten sind. Aber selbst wenn ein Zusatzschild den Autoverkehr erlaubt, gilt hier eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30.
Brigitte Römstedt
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