- Startseite
- Newsroom
- Pressemitteilungen
- Kfz-Police der R+V: Fahranfänger steigen günstig ein
Kfz-Police der R+V: Fahranfänger steigen günstig ein
Eine Flatrate für Fahranfänger: Bei R+V profitieren junge Fahrer ab 1. Juli vom neuen Angebot „Zusatzfahrer“ in der Kfz-Versicherung. Für einen Jahresbeitrag von 289 Euro können sie jedes Auto fahren, das bei der R+V Gruppe versichert ist.
Einmal zahlen, alle Autos fahren
Autofahrer, die ihren Pkw bei der R+V-Allgemeine oder den Tochtergesellschaften KRAVAG und Condor versichert haben, können ab sofort bis zu drei Zusatzfahrer in ihren Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag eintragen lassen, ohne dass diese beim Fahreralter genannt werden. Der Clou: Der Zusatzfahrer darf nicht nur das Auto fahren, in dessen Kfz-Vertrag er namentlich ergänzt wurde, sondern jedes beliebige Fahrzeug, das bei diesen Gesellschaften versichert ist – ganz egal, ob es Verwandten, Freunden oder dem Arbeitgeber gehört. Voraussetzung ist allerdings immer, dass der Kreis der berechtigten Fahrer im Vertrag nicht aufgrund einer Sondereinstufung eingeschränkt ist. So offen der Kreis der Pkw ist, so offen ist auch der Kreis der Zusatzfahrer. Da nicht nur Familienmitglieder dafür in Frage kommen, können R+V-Kunden beispielsweise auch ihr Au-Pair-Mädchen oder den im Haus lebenden Studenten eintragen lassen.
Doch damit nicht genug: Bekommt der Zusatzfahrer nach einiger Zeit das erste eigene Auto, fängt er nicht bei Null an. Die R+V belohnt ehemalige Zusatzfahrer mit einer Sondereinstufung in die günstige Schadenfreiheitsklasse 5, wenn sie erstmalig einen Pkw zulassen und versichern - unabhängig davon, wie oft und wie lange sie tatsächlich mit anderen Autos gefahren sind.
Erweiterte Leistungen für Elektro- und Hybrid-Pkw
Verbesserungen gibt es in der R+V-KfzPolice-Plus auch für die Besitzer von Elektro- und Hybrid-Pkw. Bei Abschluss einer Vollkasko-Versicherung übernimmt die R+V im Falle eines Unfalls, mut- oder böswilliger Zerstörung durch Dritte oder beim Zusammenstoß mit Tieren nicht nur die Instandsetzung. Innerhalb der ersten vier Jahre nach Erstzulassung und bei Netto-Reparaturkosten über 1.000 Euro zahlt sie zusätzlich zehn Prozent dieser Summe als Wertminderung. Werden die teuren Hochvoltkabel durch Kurzschluss oder Tierbisse zerstört, leistet die R+V Ersatz unabhängig von der vereinbarten Entschädigungsgrenze. Kunden, die Schäden durch Eigen-Kollision eingeschlossen haben, bekommen ab sofort auch Ersatz bei Schäden an ihren Ladesäulen.